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Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

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SwenTanortsch:
Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.

Rentenonkel:
Achtung: Off Topic Faktencheck zum Thema Atomenergie:

Weltweit ist Atomkraft auf einem absteigenden Ast. Waren 2005 noch 440 Reaktoren in Betrieb,  hat sich die Anzahl inzwischen auf 415 reduziert. Derzeit nutzen 32 von 195 Ländern Atomenergie. Der weltweite Anteil am Strommix ist seit 2022 auf unter 10 % gesunken.

Auch das DIW Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass alle derzeit diskutierten neuen Atomkraftwerk-Projekte ökonomisch und technisch weder zukunftsfähig noch sinnvoll wären. Und das ifo-Institut München resümiert in einer komplexen und umfassenden Modellierung: “Modellendogen rechnet sich der Bau von Atomkraftwerken nicht mehr.”

Atomenergie wird oftmals das Image nachgesagt, CO2-neutral oder nachhaltig zu sein - dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Beim Betrieb der Atomkraftwerke selbst entstehen zwar weniger Emissionen als bei anderen Energieformen wie Kohle oder Gas, die Umweltbelastung bezieht sich jedoch auf den gesamten Kreislauf der Atomstromproduktion. Das betrifft den Neubau und Rückbau der Kraftwerke, den Prozess vom Uranabbau bis zur Brennelementherstellung, den Transport des Urans, der in allen Fällen importiert werden muss sowie die Kühlung der Reaktoren mit Wasser und die Endlagerung des Atommülls. Bei letzterem verschieben sich die Probleme sogar weit in die Zukunft und belasten zukünftige Generationen mit einer schier unlösbaren Aufgaben: Den Atommüll eine Million Jahre sicher zu verwahren.

Atomkraft zählt in ihrer Gesamtheit zur teuersten Art, Strom zu erzeugen. Besonders die Anfangsinvestitionen für den Bau von Atomkraftwerken sind hoch und kosten oftmals um ein Vielfaches mehr als vorab angedacht. Die Errichtung des Atomkraftwerkes Hinkley Point C in Großbritannien beispielsweise wurde ursprünglich auf rund 21 Milliarden Euro geschätzt, mittlerweile muss von um die 50 Milliarden Euro und einer Verlängerung der Bauzeit von etwa sechs Jahren ausgegangen werden. Hinzu kommen Kosten für Kraftwerks-Sanierungen, Uran-Transporte, Produktion von Brennelementen, Sicherheitssysteme und die Verwaltung von Atommüll, für den es bislang weder ein Endlager noch Organisationsszenarien für zukünftige Generationen gibt. Small Modular Reactors, die als kleinere, sichere und günstigere Alternative dargestellt werden, sind schlussendlich ähnlich teuer wie klassische Atomkraftwerke. Für das gleiche Geld, das in Atomkraft fließt, ließe sich die vielfache Menge an Strom aus Wind oder Solarkraft zur Verfügung stellen. Entgegen dem Schein, war Atomkraft also nie wirklich eine “günstige Energie”, sondern wird vor allem von staatlichen Subventionen finanziert. Während die Erfahrungen mit Atomkraft zeigen, dass diese immer teurer wird, sinken die Kosten für erneuerbare Energien weiter.

Atomkraft ist die gefährlichste Art der Energieerzeugung - trotz technologischer Innovationen und strenger Sicherheitsauflagen kann das Risiko eines Super-GAUs nicht ausgeschlossen werden. Am laufenden Band kommt es in Atomkraftwerken und Atomanlagen weltweit zu Fehlfunktionen, kritischen Situationen und (beinahe) Unfällen; schon kleine Fehler können eine Katastrophe verursachen. Über den gesamten Zeitraum der Atomkraft-Nutzung in Deutschland kam es zu über 6.500 meldepflichtigen Stör-Ereignissen. Im Jahr 1986 sind im Atomkraftwerk von Tschornobyl in Folge eines Unfalls nur fünf Prozent des radioaktiven Inventars entwichen, in Folgen dessen wurde ein riesiges Gebiet von 200.000 Quadratkilometern mit radioaktiver Strahlung kontaminiert. Bis heute ist die Gegend um das Kraftwerk unbewohnbar und wird es noch weitere Zehntausende von Jahren sein.
Seit dem 11. September 2001 ist auch die Gefahr eines terroristischen Anschlags auf Atomkraftwerke näher gerückt. Kein einziges der weltweit 415 AKW ist wirksam gegen den Absturz einer Verkehrsmaschine geschützt. Und kriegerische Angriffe auf Atomanlagen, wie sie derzeit in der Ukraine stattfinden und 1991 in Slowenien bereits passiert sind, sind auf jedem Kontinent möglich.

Abgesehen vom Risiko, das von Atomkraftwerken selbst ausgeht, gehört Atommüll zu den giftigsten, vom Menschen hergestellten, Substanzen. Selbst kleine Konzentrationen sind hochgradig gesundheitsschädigend. Die Zeitspanne, in der Atommüll sicher weggesperrt werden muss, wird je nach Uran und dessen Halbwertszeit von staatlichen Stellen zwischen 100.000 und eine Million Jahren angesetzt. Und selbst dann ist das Strahlungsrisiko noch vorhanden: auf dem Niveau, das auch Uranminen haben. Da weltweit geeignete Konzepte für Endlager fehlen, in denen Atommüll so lange sicher aufbewahrt und von der Biosphäre abgeschlossen werden kann, lagert der Atommüll bisher hauptsächlich in Zwischenlagern oder in Abklingbecken der Reaktoren. Aktuell baut Finnland als einziges Land der Welt Endlager, was allerdings darauf zurückzuführen ist, dass sie die Aufbewahrungszeit von Atommüll auf nur 100.000 Jahre ansetzen. Zum Vergleich: Der Homo Sapiens, der als moderner Mensch gilt, hat sich vor rund 300.000 Jahren entwickelt. Und die Pyramiden von Gizeh, die zu den ältesten Bauwerken der Menschheit zählen, entstanden vor etwa 4.500 Jahren. Wäre dort also Atommüll eingelagert, hätte dieser heute nicht einmal ein Prozent der notwendigen Zeitspanne überstanden.

Auch wenn einzelne Länder wie China, Russland und Frankreich neue Atomkraftwerke bauen oder über den Neubau von AKW nachdenken: Atomkraft verliert im weltweiten Maßstab an Bedeutung. Das liegt zum einen am hohen Alter der bestehenden Kraftwerke von weltweit durchschnittlich rund 38 Jahren und somit einem tendenziell abnehmenden Anteil der Atomkraft. Zum anderen sind vermeintliche Innovationen kaum zukunftsfähig oder praktikabel.

Der deutsche Atomausstieg wurde 2011 nach dem Unfall in Fukushima von einer Koalition aus CDU/CSU und FDP beschlossen - unterstützt vom breiten gesellschaftlichen Konsens. Nach einem, aufgrund des Ukraine-Kriegs angeordneten, Streckbetrieb ist seit dem 15. April 2023 nun endgültig Schluss mit der Atomkraft in Deutschland. Stattdessen wurde der Weg für einen flächendeckenden Ausbau von erneuerbaren Energiekonzepten frei geräumt, mit denen gezielter, günstiger und effizienter Strom gewonnen werden kann. Mittlerweile entfällt über die Hälfte (59 Prozent) der Stromerzeugung in Deutschland auf erneuerbare Energieträger. Der Wegfall der Atomkraftwerke und somit des Atomstroms im letzten Jahr konnte in Deutschland also ohne Probleme mithilfe erneuerbarer Energien kompensiert werden. Aufgrund des fortschreitenden Ausbaus der Erneuerbaren wird Deutschland demnach langfristig Nettostromexporteur, trotz des Ausstiegs aus der fossilen Stromerzeugung. Und mittel- bis langfristig führen die zunehmenden Investitionen in erneuerbare Energien zu einem immer niedrigeren Strompreisniveau - und das ganz ohne Abhängigkeiten von Ländern, von denen wir Uran oder fossile Brennstoffe importieren müssten.

SAS:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 17.10.2024 17:51 ---Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.

--- End quote ---
THX damit wäre alles gesagt.

Oberstudiendirektor:

--- Zitat von: SAS am 17.10.2024 18:18 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 17.10.2024 17:51 ---Wie gesagt, ihr werdet in eurer Diskussion, die letztlich für kaum jemanden mehr etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben dürfte, keinen Millimeter hinsichtlich einer Verständigung weiterkommen, wenn ihr jeweils gegenseitig der jeweils anderen Diskussionsseite alle Schlechtigkeit der Welt unterstellt.

Darüber hinaus dürfte auch hier dem guten alten Wittgenstein zuzustimmen sein, der bekanntlich Philosophie als ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache bezeichnet hat. Solange ihr unterschiedliche Bedeutungen für den selben Begriff unterlegt oder dem anderen unterstellt, solltet ihr keine Verständigung erreichen können, da dann offensichtlich die entsprechende Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache einsetzt, was bei gesellschaftlich umstrittenen Themen in einem digitalen Medium regelmäßig recht schnell passiert.

Um mal gegen die offensichtliche Verhexung des Verstandes vorzugehen, hier ein verfassungsrechtliches Angebot:

Unsere Verfassung begreift die Bundesrepublik Deutschland als eine bundesstaatliche und damit föderale Einheit in den Grenzen des Nationalstaats. Dessen Souverän ist das Wahlvolk, das also innerhalb der nationalstaatlichen Einheit über das Wahlrecht verfügt. Mit der europäischen Integration auf Basis nationalstaatlich organisierter Mitglieder der Europäischen Union geht eine Erweiterung des Wahlrechts einher, sodass nach Art. 28 Absatz 1 Satz 3 GG Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft über das Wahlrecht auf kommunaler Ebene verfügen.

Darüber hinaus ist aber auch ihnen ein weiteres Wahlrecht verwehrt, was aus der je eigenen Verfasstheit der sog. Deutscheneigenschaft als Staatsvolk resultiert, die das Grundgesetz verfassungsrechtlich normiert. Entsprechend setzt das Wahlrecht die Eigenschaft, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG zu sein, voraus und geht von dem so verstandenen Staatsvolk als Einheit aller deutschen Staatsbürger alle Staatsgewalt aus: Denn das Staatsvolk - das das Grundgesetz als "Volk" begreift - der Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Damit schließt das Grundgesetz - mit Ausnahme von EU-Bürgern, die aber wie dargelegt dadurch keine Staatsbürger werden - die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus, wie das das Bundesverfassungsgericht direkt nach dem Vollzug der deutschen Einheit in BVerfGE 83, 37, 59 hervorgehoben hat (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html). Zugleich gibt das Grundgesetz Deutschen als Teil des Staatsvolks Grundrechte, also sogenannte Deutschengrundrechte, die ausschließlich Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG zustehen, und betrachtet darüber hinaus Jedermanngrundrechte, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen und so gleichermaßen Geltung für In- und Ausländer sowie Staatenlose haben.

So - in aller Kürze - lässt sich die Verfasstheit unserer Bundesrepublik Deutschland begreifen, die historisch gewachsen ist, aber vom Bundesverfassungsgericht, sofern es entsprechend angerufen wird, regelmäßig in die Zeit gestellt wird, wie sich das bspw. im kommunalen Wahlrecht von EU-Bürgern zeigt.

Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Gefasstheit hat der Volksbegriff historisch betrachtet eine lange Tradition - und darüber hinaus auch der Staatsbegriff, was mit einer der Gründe dafür ist, weshalb unsere Verfassungsmütter und -väter nicht vom "Staatsvolk" sprechen -, die insbesondere in der Moderne eng mit dem hier nun Aufkommen von Nationalstaaten verbunden ist. Aber spätestens hier nun wird das Feld so komplex, dass hier im Forum irgendeine Diskussion kaum weiterführen dürfte. Denn dazu müsste man nicht zuletzt auch den gänzlich unterschiedlichen Volksbegriff in der Zeit der deutschen Teilung und den spätestens ab den 1970er Jahren komplexen Unterschied im Nationalbegriff in den Blick nehmen, der - obgleich er seit 1989 formal überwunden ist - wiederkehrend kulturell ganz unterschiedliche Empfindungen in Ost und West auslösen oder spezifisch verändert verlängern kann. Auch deshalb dürften hier im Forum entsprechende Diskussionen kaum weiterführen, schätze ich.

--- End quote ---
THX damit wäre alles gesagt.

--- End quote ---


Ich schließe mich Tanortsch und SAS an und interpretiere Tanortsch Worte so: Der eine legt mehr Wert auf „de jure“ und der andere auf „de facto“. Und knüpfe damit auf das aktuelle Thema der Besoldung an: De jure steht uns Beamten eine viel bessere Alimentierung zu, de facto werden wir sie wohl leider nicht bekommen.

Robertbob:
Da ich auch Beamter bin, politisch aber nicht festgelegt, habe ich im Laufe meines Lebens eigentlich schon so einiges gewählt, gut gut die AFD nicht und das wird auch wohl für den Rest meines Lebens so bleiben. Da ich aber mit der Ampel (habe eine Partei davon leider vor 3 Jahren gewählt) völlig  unzufrieden  bin, dennoch wählen werde, wird die Auswahl  äußerst gering.

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