Autor Thema: Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 203683 times)

vorturner

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #540 am: 22.10.2024 09:44 »
Hallo zusammen,

bei uns in der Dienststelle ist etwas "Unruhe" aufgekommen. Bedeutet das neue Gesetz, dass die bisherigen Ergänzungszuschläge (bei 2 Kindern und Mietenstufe 6 fast 800€ zB) wieder entfallen, sofern der Partner ein Einkommen erzielt?

Danke für eure Hilfe!

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #541 am: 22.10.2024 12:13 »
@vorturner: Nein, es werden nur Ergänzungszuschläge bei 3 und mehr Kinder "eingefroren" und bei Änderung der Verhältnisse "abgeschmolzen".

Es könnte nur sein, dass mit der neuen Regelung weitere Zuschläge ausgezahlt werden müssen, insbesondere bei Beamten mit niedriger Besoldungs- und Erfahrungsstufe, 2 Kindern und einem nicht berufstätigen Ehepartner. Dazu wird ein Antrag gestellt werden müssen.

Der Besoldungsgesetzgeber geht dabei von rund 1.000 Beamtenfamilien in NRW aus.

Es wird mit Sicherheit bis Ende des Jahres wieder Musterwidersprüche geben, da diese neue Regelung voraussichtlich nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #542 am: 22.10.2024 14:36 »
...alleinerziehende Beamte hätten nie gedacht, dass sie mal auf der Gewinnerseite stehen... 8) 8) 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Robertbob

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #543 am: 22.10.2024 15:30 »
Es gibt hier keine Gewinnerseite, es gibt nur ggfls. Verlierer.

rundmc87

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #544 am: 23.10.2024 23:11 »
Also verstehe ich das richtig:

Ich A13 (Landesbeamter) mit 3 Kindern Mietenstufe 2 werde keine Gehaltserhöhung bekommen bzw. habe sogar weniger als vorher. Es gibt aber die sogenannte Ausgleichszahlung, die diese Differenz schließt.


Chatgpt hat es für mich ausgerechnet. Bin sprachlos.
Aufgrund der Kürzung des Familienzuschlags für das dritte Kind wirst du zunächst einen Verlust von 696,81 Euro monatlich haben, weil der Zuschlag für das dritte Kind stark reduziert wurde.

Ausgleichszahlung:

Die Ausgleichszahlung soll die Differenz zwischen dem alten und neuen Familienzuschlag vorübergehend ausgleichen. Solange diese Zahlung aktiv ist, wirst du den Verlust nicht sofort spüren.

4. Tatsächliche Gehaltserhöhung:

   •   Ab Februar 2025 wirst du also tatsächlich mehr Gehalt bekommen, aber es wird zunächst nicht auf das Niveau ansteigen, das du vor der Kürzung hattest.
   •   Die Gehaltserhöhung wird teilweise verwendet, um die Ausgleichszahlung zu verringern, sodass du letztendlich weiterhin weniger Gehalt hast als vor den Änderungen.

Fazit:

Du wirst also eine Erhöhung im Gehalt ab Februar 2025 erhalten, aber dein Gesamtgehalt könnte trotz dieser Erhöhung immer noch unter dem ursprünglichen Niveau liegen, das du vor der Kürzung des Familienzuschlags hattest.

Lotus

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #545 am: 23.10.2024 23:40 »
Niemand bekommt weniger Gehalt durch diese Erhöhung. Wenn du unbedingt nach einer "weniger"- Formulierung suchst, dann so:
Du bekommst durch die Gehaltserhöhung etwas weniger mehr, als du vielleicht damals bei Tarifabschluss dachtest, weil durch diese neue Regelung die Familienzuschläge für die meisten Leute mit 3 Kindern de facto nicht steigen.

Teacherin

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #546 am: 24.10.2024 00:29 »
Also verstehe ich das richtig:

Ich A13 (Landesbeamter) mit 3 Kindern Mietenstufe 2 werde keine Gehaltserhöhung bekommen bzw. habe sogar weniger als vorher. Es gibt aber die sogenannte Ausgleichszahlung, die diese Differenz schließt.


Chatgpt hat es für mich ausgerechnet. Bin sprachlos.
Aufgrund der Kürzung des Familienzuschlags für das dritte Kind wirst du zunächst einen Verlust von 696,81 Euro monatlich haben, weil der Zuschlag für das dritte Kind stark reduziert wurde.

Ausgleichszahlung:

Die Ausgleichszahlung soll die Differenz zwischen dem alten und neuen Familienzuschlag vorübergehend ausgleichen. Solange diese Zahlung aktiv ist, wirst du den Verlust nicht sofort spüren.

4. Tatsächliche Gehaltserhöhung:

   •   Ab Februar 2025 wirst du also tatsächlich mehr Gehalt bekommen, aber es wird zunächst nicht auf das Niveau ansteigen, das du vor der Kürzung hattest.
   •   Die Gehaltserhöhung wird teilweise verwendet, um die Ausgleichszahlung zu verringern, sodass du letztendlich weiterhin weniger Gehalt hast als vor den Änderungen.

Fazit:

Du wirst also eine Erhöhung im Gehalt ab Februar 2025 erhalten, aber dein Gesamtgehalt könnte trotz dieser Erhöhung immer noch unter dem ursprünglichen Niveau liegen, das du vor der Kürzung des Familienzuschlags hattest.
« Last Edit: 24.10.2024 00:44 von Teacherin »

Teacherin

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #547 am: 24.10.2024 00:41 »
Also verstehe ich das richtig:

Ich A13 (Landesbeamter) mit 3 Kindern Mietenstufe 2 werde keine Gehaltserhöhung bekommen bzw. habe sogar weniger als vorher. Es gibt aber die sogenannte Ausgleichszahlung, die diese Differenz schließt.


Chatgpt hat es für mich ausgerechnet. Bin sprachlos.
Aufgrund der Kürzung des Familienzuschlags für das dritte Kind wirst du zunächst einen Verlust von 696,81 Euro monatlich haben, weil der Zuschlag für das dritte Kind stark reduziert wurde.

Ausgleichszahlung:

Die Ausgleichszahlung soll die Differenz zwischen dem alten und neuen Familienzuschlag vorübergehend ausgleichen. Solange diese Zahlung aktiv ist, wirst du den Verlust nicht sofort spüren.

4. Tatsächliche Gehaltserhöhung:

   •   Ab Februar 2025 wirst du also tatsächlich mehr Gehalt bekommen, aber es wird zunächst nicht auf das Niveau ansteigen, das du vor der Kürzung hattest.
   •   Die Gehaltserhöhung wird teilweise verwendet, um die Ausgleichszahlung zu verringern, sodass du letztendlich weiterhin weniger Gehalt hast als vor den Änderungen.

Fazit:

Du wirst also eine Erhöhung im Gehalt ab Februar 2025 erhalten, aber dein Gesamtgehalt könnte trotz dieser Erhöhung immer noch unter dem ursprünglichen Niveau liegen, das du vor der Kürzung des Familienzuschlags hattest.

Dein Gehalt wird prozentual steigen, sowohl im Nov als auch im Feb
Mit der neuen Reglung schmelzt dein Familienzuschlag für das dritte Kind zunächst ab, aber du bekommst einen Ausgleich der dich zurück zum ursprünglichen Zuschlag führt.  Beispiel Zuschlag für das dritte Kind waren 830€ sind ab jetzt aber 700€ du bekommst dann einen Ausgleich von 130€ der schmelzt dann im November um den prozentual erhöhten Wert ab. Beispiel November/24 Erhöhung Familienzuschlag z.B. 5% d.h. 5% auf die 700€ sind 35€ also bekommst du im November für das dritte Kind dann 735€ und dein Ausgleich verringert sich um diese Erhöhung heißt 95,00 € Ausgleich
Und dann wenn der Ausgleich komplett weg ist kann man dann von einer Erhöhung des Familienzuschlag reden, dass wäre dann evtl. bei der nächsten Tarifrunde

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #548 am: 24.10.2024 09:40 »
Da ab dem 01.11.2024 gleichzeitig die Inflationsausgleichsprämie von 120 EUR wegfällt ist es durchaus denkbar, dass das Nettogehalt trotz der Erhöhung mit dem eingefrorenen Familienzuschlag kaum steigt.

Die Steigerung des Grundgehaltes wird allerdings nicht mit der Reduzierung der Familienzuschläge verrechnet.

Die Ausgleichszahlung fällt jedoch weg, sobald eine Änderung der Familienzuschläge eintritt, also entweder ein Kind herausfällt oder ein anderes hinzutritt oder man nach dem 01.11.2024 umzieht (selbst in der gleichen Stadt oder einer anderen Stadt mit der gleichen Mietenstufe)

Bezogen auf den hier vorliegenden Fall dürfte es bei A 13 (Vollzeit) in der kleinsten Erfahrungsstufe wie folgt aussehen:

Bisher:
4588,38 EUR Grundbesoldung + 1601,91 EUR Familienzuschlag + 120 EUR (Netto) Inflationsausgleichsprämie

ab 01.11.2024:

4788,38 EUR Grundbesoldung + 1449,23 EUR Familienzuschlag (neu) + 125,16 EUR Ausgleichzahlung Familienzuschlag

ab 01.02.2025

5051,74 EUR Grundbesoldung + 1557,97 EUR Familienzuschlag (neu) + 43,94 EUR Ausgleichszahlung

Demnach hat Chat GPT da wohl was falsch berechnet  ;)

vorturner

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« Antwort #549 am: 24.10.2024 09:41 »
Wird man eigentlich mit der Erhöhung ab November mehr haben als mit der Inflationsausgleichszahlung? Die Rechner stimmen irgendwie alle nicht mehr bei mir - früher hat es immer gepasst.

Sagsmir

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« Antwort #550 am: 24.10.2024 10:07 »
Wird man eigentlich mit der Erhöhung ab November mehr haben als mit der Inflationsausgleichszahlung? Die Rechner stimmen irgendwie alle nicht mehr bei mir - früher hat es immer gepasst.

Brutto wird man jedenfalls mehr haben.
Wie es Netto aussieht, richtet sich nach den persönlichen Lohnsteuerfaktoren.
Die IAP wird ja steuerfrei ausgezahlt.
Die Bezügeerhöhung unterliegt hingegen der Besteuerung.

Oberstudiendirektor

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #551 am: 25.10.2024 09:24 »
Wo findet man dann die Übersicht, wie viel es für jedes einzelne Kind im Familienzuschlag gibt? Auf der Seite des LBV gibt es zwar Listen mit Familienzuschlägen, aber da steht etwas von Stufen und nicht von Kinderanzahl. Oder ist das synonym? Außerdem stimmen diese Werte nicht mit meiner Abrechnung überein. Kann jemand helfen?

copamundial

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #552 am: 25.10.2024 09:52 »
Wo findet man dann die Übersicht, wie viel es für jedes einzelne Kind im Familienzuschlag gibt? Auf der Seite des LBV gibt es zwar Listen mit Familienzuschlägen, aber da steht etwas von Stufen und nicht von Kinderanzahl. Oder ist das synonym? Außerdem stimmen diese Werte nicht mit meiner Abrechnung überein. Kann jemand helfen?

Das sind Synonyme für die jeweilige Kinderanzahl.

Also Stufe 2 bedeutet 1 Kind.
Stufe 3 bedeutet 2 Kinder
Stufe 4 bedeutet 3 Kinder usw...

Anhand der beim LBV hinterlegten Tabellen kannst du dann in Abhängigkeit der jeweiligen Mietstufe deine Familienzuschläge ausrechnen.

Mit Mietstufe 3 dürfte man ungefähr das gleiche haben wie vorher (um die 30 EUR weniger wenn ich mich nicht verrechnet habe), darunter hat man dann Einbußen zu verzeichnen.

Oberstudiendirektor

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #553 am: 25.10.2024 12:02 »
Vielen Dank für die Info. So hatte ich es auch vermutet, war aber nicht sicher.
Laut LBV hat man in Mietenstufe 2 bei drei Kindern, also Stufe 4, als Familienzuschlag

zum 01.01.2024    1409;65 € erhalten und würde
zum 01.11.2024.   1476,25 € und
zum 01.02.2025.   1557,97 € erhalten.

Das ist dann selbst bei Mietenstufe II nicht weniger, oder habe ich etwas nicht beachtet?

copamundial

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #554 am: 25.10.2024 12:52 »
Vielen Dank für die Info. So hatte ich es auch vermutet, war aber nicht sicher.
Laut LBV hat man in Mietenstufe 2 bei drei Kindern, also Stufe 4, als Familienzuschlag

zum 01.01.2024    1409;65 € erhalten und würde
zum 01.11.2024.   1476,25 € und
zum 01.02.2025.   1557,97 € erhalten.

Das ist dann selbst bei Mietenstufe II nicht weniger, oder habe ich etwas nicht beachtet?

Wenn ich jetzt den Rechner hier auf dieser Seite bemühe wirft der mir folgendes aus:

Bisher:
Mietenstufe II, 3 Kinder, Steuerklasse IV
zum 01.11.2024:    1.Kind 139.27 €/2. Kind 509.69 €/3. Kind 869.25 € --> 1518,21 €

Nach Neu-Berechnung:
Mietenstufe II, 3 Kinder, Steuerklasse IV
zum 01.11.2024:   1479,48 € (Das ist der Wert, der aus den LBV Tabellen übernommen wurde von mir)


Demnach fehlen  38,79 €

Vielleicht irre ich mich aber auch.