Da ab dem 01.11.2024 gleichzeitig die Inflationsausgleichsprämie von 120 EUR wegfällt ist es durchaus denkbar, dass das Nettogehalt trotz der Erhöhung mit dem eingefrorenen Familienzuschlag kaum steigt.
Die Steigerung des Grundgehaltes wird allerdings
nicht mit der Reduzierung der Familienzuschläge verrechnet.
Die Ausgleichszahlung fällt jedoch weg, sobald eine Änderung der Familienzuschläge eintritt, also entweder ein Kind herausfällt oder ein anderes hinzutritt oder man nach dem 01.11.2024 umzieht (selbst in der gleichen Stadt oder einer anderen Stadt mit der gleichen Mietenstufe)
Bezogen auf den hier vorliegenden Fall dürfte es bei A 13 (Vollzeit) in der kleinsten Erfahrungsstufe wie folgt aussehen:
Bisher:
4588,38 EUR Grundbesoldung + 1601,91 EUR Familienzuschlag + 120 EUR (Netto) Inflationsausgleichsprämie
ab 01.11.2024:
4788,38 EUR Grundbesoldung + 1449,23 EUR Familienzuschlag (neu) + 125,16 EUR Ausgleichzahlung Familienzuschlag
ab 01.02.2025
5051,74 EUR Grundbesoldung + 1557,97 EUR Familienzuschlag (neu) + 43,94 EUR Ausgleichszahlung
Demnach hat Chat GPT da wohl was falsch berechnet