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Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

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Sagsmir:

--- Zitat von: vorturner am 24.10.2024 09:41 ---Wird man eigentlich mit der Erhöhung ab November mehr haben als mit der Inflationsausgleichszahlung? Die Rechner stimmen irgendwie alle nicht mehr bei mir - früher hat es immer gepasst.

--- End quote ---

Brutto wird man jedenfalls mehr haben.
Wie es Netto aussieht, richtet sich nach den persönlichen Lohnsteuerfaktoren.
Die IAP wird ja steuerfrei ausgezahlt.
Die Bezügeerhöhung unterliegt hingegen der Besteuerung.

Oberstudiendirektor:
Wo findet man dann die Übersicht, wie viel es für jedes einzelne Kind im Familienzuschlag gibt? Auf der Seite des LBV gibt es zwar Listen mit Familienzuschlägen, aber da steht etwas von Stufen und nicht von Kinderanzahl. Oder ist das synonym? Außerdem stimmen diese Werte nicht mit meiner Abrechnung überein. Kann jemand helfen?

copamundial:

--- Zitat von: Oberstudiendirektor am 25.10.2024 09:24 ---Wo findet man dann die Übersicht, wie viel es für jedes einzelne Kind im Familienzuschlag gibt? Auf der Seite des LBV gibt es zwar Listen mit Familienzuschlägen, aber da steht etwas von Stufen und nicht von Kinderanzahl. Oder ist das synonym? Außerdem stimmen diese Werte nicht mit meiner Abrechnung überein. Kann jemand helfen?

--- End quote ---

Das sind Synonyme für die jeweilige Kinderanzahl.

Also Stufe 2 bedeutet 1 Kind.
Stufe 3 bedeutet 2 Kinder
Stufe 4 bedeutet 3 Kinder usw...

Anhand der beim LBV hinterlegten Tabellen kannst du dann in Abhängigkeit der jeweiligen Mietstufe deine Familienzuschläge ausrechnen.

Mit Mietstufe 3 dürfte man ungefähr das gleiche haben wie vorher (um die 30 EUR weniger wenn ich mich nicht verrechnet habe), darunter hat man dann Einbußen zu verzeichnen.

Oberstudiendirektor:
Vielen Dank für die Info. So hatte ich es auch vermutet, war aber nicht sicher.
Laut LBV hat man in Mietenstufe 2 bei drei Kindern, also Stufe 4, als Familienzuschlag

zum 01.01.2024    1409;65 € erhalten und würde
zum 01.11.2024.   1476,25 € und
zum 01.02.2025.   1557,97 € erhalten.

Das ist dann selbst bei Mietenstufe II nicht weniger, oder habe ich etwas nicht beachtet?

copamundial:

--- Zitat von: Oberstudiendirektor am 25.10.2024 12:02 ---Vielen Dank für die Info. So hatte ich es auch vermutet, war aber nicht sicher.
Laut LBV hat man in Mietenstufe 2 bei drei Kindern, also Stufe 4, als Familienzuschlag

zum 01.01.2024    1409;65 € erhalten und würde
zum 01.11.2024.   1476,25 € und
zum 01.02.2025.   1557,97 € erhalten.

Das ist dann selbst bei Mietenstufe II nicht weniger, oder habe ich etwas nicht beachtet?

--- End quote ---

Wenn ich jetzt den Rechner hier auf dieser Seite bemühe wirft der mir folgendes aus:

Bisher:
Mietenstufe II, 3 Kinder, Steuerklasse IV
zum 01.11.2024:    1.Kind 139.27 €/2. Kind 509.69 €/3. Kind 869.25 € --> 1518,21 €

Nach Neu-Berechnung:
Mietenstufe II, 3 Kinder, Steuerklasse IV
zum 01.11.2024:   1479,48 € (Das ist der Wert, der aus den LBV Tabellen übernommen wurde von mir)


Demnach fehlen  38,79 €

Vielleicht irre ich mich aber auch.

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