Autor Thema: Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 205273 times)

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #585 am: 29.10.2024 07:41 »
@Callisto:

Ich gehe davon aus, dass diese Verschlechterung bei dem Familienzuschlag trotz eines anderslautenden, höchstrichterlichen Urteils des BVerfG durchaus auch als Untätigkeit zu betrachten sein dürfe und insoweit insgesamt verfassungsrechtlich kaum haltbar sein dürfte.

Allerdings dürfte das VBL und auch andere Besoldungsdienststellen sich zunächst genauso verhalten, wie ich es beschrieben habe, und somit das Gesetz so auslegen, wie ich es beschrieben habe. Die jährlich zu stellenden Anträge auf amtsangemessene Besoldung wären dann umso wichtiger, dürften dann jedoch wieder viele Monde ruhen, bis man nach erneuter Urteilsverkündung seinem Recht etwas näher kommt.

Das ganze Gesetz ist wieder einmal ein aus meiner Sicht untauglicher und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Versuch, Gelder bei den Beamten einzusparen und so einen zunächst vordergründig verfassungsgemäßen Haushalt zu basteln. Solange allerdings nicht alle Beamten einen solchen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen, spart der Besoldungsgesetzgeber dennoch Gelder ein; selbst wenn alle einen Antrag stellen würden, so spielt ihm die Inflation dennoch in die Karten. 

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #586 am: 29.10.2024 09:27 »
Ihr Lieben,

wenn im kommenden August die Besoldung auf A13 vollzogen ist, wie verhält es sich mit dir Erfahrungsstufe?

Macht man da weiter wo man war oder darf man eine Stufe höher, weil man nicht die selben Startbedingungen hatte?



Woher kommt diese Idee?


Wenn die Landesregierung fair wäre, müsste auch die Erfahrungsstufe eine nach oben, da die Sek1
Lehrer + GS ja bei 4 anfingen. Die Besoldunggsstufe war ja aber offensichtlich falsch mit A12 und wird Sommer 2026 auf A13 korrigiert. Ein sozusagen eingestandener Fehler. Nur leider wird man einfach in der jeweiligen Erfahrungsstufe verbleiben und hat die ersten zwei Jahre in Stufe 4 jetzt als Nachteil gegenüber den übrigen A13ern

Der Großteil der Lehrkräfte in der SEK I dürfte noch das klassische Studium (6 Semester) abgeschlossen haben. Sie waren also 1 Jahr früher im Job als SEK II Lehrkräfte. Die haben zu Beginn ihrer Laufbahn also erstmal ein Jahr Vorsprung, was die Knete angeht
 
Das A13 für alle gekommen ist, hat nichts mit einer beseitigten rechtlichen Fehleinschätzung zu tun. Das selbst in diesem Jahrzehnt noch von VWGs bestätigt worden, dass das so ok ist.
Wüst hat sich im Fernsehduell im Wahlkampf einfach blamiert, als er behauptet hat, dass alle Lehrer gleich verdienen. Danach ging das ganz schnell.Wahlkampfgeschenk

Ich sehe es nicht als Geschenk,
Sondern als verdammt Pflicht. Zumal seit 2016 alle neu eingestellten Lehrer 10 Semester benötigten ;)nach deiner Argumentation müsste ich ja dann eine Nachzahlung erhalten für das verpasste Geld von 2016-2025. Her damit

Corumlu

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« Antwort #587 am: 29.10.2024 14:55 »
Haben eure Bezügestellen es denn geschafft die Erhöhungen ab 11/2024 technisch umzusetzen? Meine nicht  ::)
Nein leider auch nicht!  :-[

Oberstudiendirektor

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #588 am: 29.10.2024 22:07 »
Habe heute den Bescheid bekommen. Bin etwas irritiert. Während ich noch 10/24 mit Mietenstufe II und 3 Kindern 1601,91 € bekommen habe, sind es 11/24 nur noch 1476,75 €. Dieser Betrag von 1476,75 entspricht Stufe 4. Die 159,96 € aus Stufe 1 sind laut meiner Abrechnung darin enthalten. Ist das korrekt? Wird der Betrag aus Stufe 1 nicht immer obendrauf gerechnet?

Teacherin

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #589 am: 29.10.2024 23:44 »
Habe heute den Bescheid bekommen. Bin etwas irritiert. Während ich noch 10/24 mit Mietenstufe II und 3 Kindern 1601,91 € bekommen habe, sind es 11/24 nur noch 1476,75 €. Dieser Betrag von 1476,75 entspricht Stufe 4. Die 159,96 € aus Stufe 1 sind laut meiner Abrechnung darin enthalten. Ist das korrekt? Wird der Betrag aus Stufe 1 nicht immer obendrauf gerechnet?

Ab Nov/24 sinkt der der Familienzuschlag. Die 1476,75 € sind dein neuer Familienzuschlag ab November/24 du müsstest unten noch die Differenz als Ausgleichszahlung stehen haben! Du hast also nicht weniger sondern das gleiche wie im Oktober nur halt gesplittet.


Knucki

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« Antwort #591 am: 30.10.2024 09:07 »
Hat denn schon jemand einen Musterwiderspruch, den man nutzen könnte?

A9A10A11A12A13

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« Antwort #592 am: 31.10.2024 08:59 »

Shareef

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« Antwort #593 am: 02.11.2024 00:14 »
Hallo zusammen,

was ist denn der Ergänzungszuschlag? Bekommt den jeder? Wie viel kann ich da bekommen?

Verheiratet, 3 Kinder,  Mietenstufe 3, Frau Geringverdienerin…

Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW

LehrerInNRW

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« Antwort #594 am: 02.11.2024 10:28 »
Wenn deine Fau Einkommen hat:

Wahrscheinlich 0 €

MrBeam

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« Antwort #595 am: 02.11.2024 23:32 »
Hallo zusammen,

was ist denn der Ergänzungszuschlag? Bekommt den jeder? Wie viel kann ich da bekommen?

Verheiratet, 3 Kinder,  Mietenstufe 3, Frau Geringverdienerin…

Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW

Folgende beiden Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Es gibt kein Partnereinkommen oder das Partnereinkommen ist nicht höher als 538 Euro (Minijobgrenze) und

2. Die Nettoalimentation der Beamtin oder des Beamten unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse 3 und das Partnereinkommen sind nicht mindestens 15% höher als der grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf. Die Mindestbeträge sind der Tabelle (Anlage 18) hier zu entnehmen.

Hier ist die Tabelle mit den konkreten Werten

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2018_0.pdf

Herzlichen Gruß

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Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #596 am: 11.11.2024 12:05 »
Liegen die Zahlen der PKV immernoch nicht vor eigentlich? Wenn ich so arbeiten würde wie diese Clowns... ::)

Hier gehts ja immernoch um die Alimentation aus dem Jahr 2022..

LehrerInNRW

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Antw:Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #597 am: 09.12.2024 17:34 »
Wie kommt man eigentlich an den Antrag zur Überprüfung der Besoldung bei nicht vorhandenen Partnereinkommen?

Shareef

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« Antwort #598 am: 10.12.2024 09:52 »
Hallo zusammen,

was ist denn der Ergänzungszuschlag? Bekommt den jeder? Wie viel kann ich da bekommen?

Verheiratet, 3 Kinder,  Mietenstufe 3, Frau Geringverdienerin…

Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW

Folgende beiden Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Es gibt kein Partnereinkommen oder das Partnereinkommen ist nicht höher als 538 Euro (Minijobgrenze) und

2. Die Nettoalimentation der Beamtin oder des Beamten unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse 3 und das Partnereinkommen sind nicht mindestens 15% höher als der grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf. Die Mindestbeträge sind der Tabelle (Anlage 18) hier zu entnehmen.

Hier ist die Tabelle mit den konkreten Werten

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2018_0.pdf

Herzlichen Gruß

Verstehe die Tabelle nicht. Habe A12 Stufe 8, Mietenstufe 3.  ist mein Gesamtbedarf 6479€?

Verwaltungsbetriebswirt

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« Antwort #599 am: 10.12.2024 13:26 »
Hallo zusammen,

was ist denn der Ergänzungszuschlag? Bekommt den jeder? Wie viel kann ich da bekommen?

Verheiratet, 3 Kinder,  Mietenstufe 3, Frau Geringverdienerin…

Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW

Folgende beiden Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Es gibt kein Partnereinkommen oder das Partnereinkommen ist nicht höher als 538 Euro (Minijobgrenze) und

2. Die Nettoalimentation der Beamtin oder des Beamten unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse 3 und das Partnereinkommen sind nicht mindestens 15% höher als der grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf. Die Mindestbeträge sind der Tabelle (Anlage 18) hier zu entnehmen.

Hier ist die Tabelle mit den konkreten Werten

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2018_0.pdf

Herzlichen Gruß

Verstehe die Tabelle nicht. Habe A12 Stufe 8, Mietenstufe 3.  ist mein Gesamtbedarf 6479€?

Mit Stufe ist natürlich die Stufe des Familienzuschlags gemeint, nicht die Besoldung.