Autor Thema: [NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 71074 times)

Petersen

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #90 am: 15.12.2023 10:58 »
Die Auszahlung des Inflationsausgleiches (hier: Einmalbetrag in Höhe von 1800,- EUR netto) wird laut Angaben des LBV NRW Ende Januar 2024 erfolgen, das gilt sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamten... ob allerdings die monatlichen Zahlungen (i.H.v. 120,- EUR netto) wirklich mit den Januarbezügen starten oder erst mit den Februarbezügen, kann ich dem nicht so ganz entnehmen. 

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander

Danke für den Link! Das sieht so offiziell aus, dass sie es vermutlich nicht mehr wie in BW ändern und die 200€ durch eine prozentuale Erhöhung ersetzen werden. Oder seht ihr das anders?

Was nicht klar beantwortet wird ist wie sich die Erhöhungen auf die Familienzuschläge auswirken, außer ich habe es übersehen.

Adler

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #91 am: 15.12.2023 11:35 »
Ich kenne Väter, die nur wenige Wochen Elternzeit nehmen. Da sind sicher gewisse Dinge planbar, auch wenn mich Kinder und Elternzeiten nicht interessieren

Die Tatsache, dass Dich außer deinen eigenen Vorteilen wenig interessiert, hast Du in diesem Forum bereits zu Genüge (bis zur Peinlichkeit) aufgezeigt. Belasse es doch dann einfach bei Verweisen auf den Stichtag und lasse Sachverhalte,  von denen Du keine Peilung hast die dich nicht interessieren unkommentiert.

Bin gespannt, wer wirklich keine Ahnung hat.
Bei der Corona Prämie:
Gibt es die Sonderzahlung auch bei Krankheit, im Mutterschutz oder während der Elternzeit?
Alle Beschäftigten, die unter den TV-L fallen, am 29. November 2021 beschäftigt waren und zwischen dem 1. Januar und 29. November 2021 wenigstens für einen Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistungen hatten, erhalten die Einmalzahlung. Zu den Entgeltersatzleistungen zählen die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen nach § 56 IfSG, Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 SGB XI oder Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchuG. Das Elterngeld zählt leider nicht zu den Entgeltersatzleistungen.

Bei der TV-ÖD Inflationsprämie:

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

Aber vlt. haste Glück

Hier muss man aber unterscheiden, am Stichtag 09.12.2023 muss man beschäftigt sein, das ist man auch während der Elternzeit. Im Zeitraum 01.08.2023 bis 08.12.2023 muss man an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistung gehabt haben, hier braucht man aber die Entgeltersatzleistung noch nichtmal herauziehen, da wohl im August Anspruch auf Entgelt bestand. Zumal es Entgeltersatzleistung im Beamtenbereich so nicht gibt.
Wichtig ist, dass die tariflichen Regelungen auch so auf die Beamten übertragen werden.
« Last Edit: 15.12.2023 11:51 von Adler »

Senchuten

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #92 am: 16.12.2023 22:39 »
Da ist die Runde gerade Mal vorbei und dann kommen versteckte Steuererhöhungen... nett. Also wieder nichts bei rumgekommen bei allem. Die Bundesbeamten und Kommunalangestellten lachen sich wieder Mal ins Fäustchen-.-'

Jörn85

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #93 am: 17.12.2023 07:54 »
Da ist die Runde gerade Mal vorbei und dann kommen versteckte Steuererhöhungen... nett. Also wieder nichts bei rumgekommen bei allem. Die Bundesbeamten und Kommunalangestellten lachen sich wieder Mal ins Fäustchen-.-'

Worauf beziehst du dich?

AKMS94

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #94 am: 22.12.2023 12:40 »
Heute eine Meldung von unserem Personalamt erhalten bzgl der Widersprüche.

"Derzeit gehen wieder vermehrt Widersprüche von Beamt*innen ein, mit denen die Verletzung des Grundsatzes der amtsangemessenen Besoldung gerügt wird.

Das Bundesverwaltungsgericht (2018) und das Bundesverfassungsgericht (2020) haben in entsprechenden Entscheidungen allgemeine Grundsätze zur amtsangemessenen Besoldung formuliert.

Diese befassen sich aber nicht konkret [genug] mit der Besoldung in Nordrhein-Westfalen. Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen als zuständiger Landesgesetzgeber grundsätzlich reagiert hat – z.B. mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022, dem Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung und dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften oder der aktuell vorgesehenen Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamt*innen – bestehen weiterhin Bedenken, ob dies ausreichend im Lichte der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ist. Insbesondere geht es dabei um das Mindestabstandsgebot der Besoldung zur Grundsicherung, die als Bürgergeld ab 2024 spürbar erhöht werden wird.

Ob und inwieweit das Land Nordrhein-Westfalen über die angekündigten Anpassungen der Besoldung hinaus damit umgehen wird, ist bisher nicht bekannt. Die Stadt XXX möchte den eigenen Beamt*innen in einer Angelegenheit, die sie als Dienstherr nicht entscheiden kann, (weitere) Anträge und Widersprüche ersparen. Für das Jahr 2023 gilt daher, dass ungeachtet der Regelungen in § 3 Abs. 7 LBesG NRW

    alle Beamt*innen so gestellt werden, als hätten sie für die Besoldung des Jahres 2023 fristgerecht einen Antrag gestellt,
    bereits eingereichte Anträge/Widersprüche ruhend gestellt werden und
    die Stadt XXX in Bezug auf ggf. bestehende Ansprüche auf höhere Besoldung auf die Einrede der Verjährung verzichtet.


Das bedeutet, dass eine mögliche (nachträgliche) Neuregelung der Besoldung 2023 zur Behebung einer ggf. vorliegenden Verletzung des Grundsatzes der amtsangemessenen Besoldung für alle bei der Stadt XXX tätigen Beamt*innen umgesetzt wird."

Immerhin ein positives Signal des Dienstherrn.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #95 am: 22.12.2023 16:01 »
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Reisinger850

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« Antwort #96 am: 23.12.2023 09:04 »
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.

Goldene Vier

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« Antwort #97 am: 23.12.2023 14:14 »
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..

NvB

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« Antwort #98 am: 23.12.2023 14:48 »
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..

Doch weil die Differenz zwischen 3000€ für ein abgesichertes Leben und den 5000€ die man für seine 41 Stundenwoche bekommt der eigentliche Arbeitsertrag ist. Der A13 Beamte hat bei einem 178 Stundenmonat 11,30€ Stundenlohn (2000€ Differenzbetrag / Arbeitsertrag).

Bauernopfer

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #99 am: 23.12.2023 14:50 »
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Goldene Vier

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« Antwort #100 am: 23.12.2023 15:12 »
...ich habe hier auch immer den Eindruck, dass gefühlt über 90% der Beamten am Hungertuch nagen bzw. das Geld einer künftigen Besoldungserhöhung schon längst ausgegeben haben... 8) ;D

Das kann ich für mich selbst bestätigen. Mein Netto in A13 Stufe 7 ist auch nicht viel mehr als eine Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern in Düsseldorf insgesamt monatlich kassieren würde. Die Inflationsprämie habe ich schon längst vorab in Bitcoin investiert, um mich nicht weiter nur auf den illegalen Sold zu verlassen.


Von einem Beamten mit einer Besoldung A 13 würde ich schon eine differenziertere Betrachtung erwarten…. Insbesondere sollte man sich mal mit der Angemessenheit von Wohnung und Miete auseinandersetzen… wer ca. 5.000  € netto hat kann sich doch nicht mit Bürgergeldempfängern, die bei angemessener Miete, 3.000 € erhalten vergleichen…..
Warum soll es nicht erlaubt sein, einen Vergleich anzustellen? Einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zu werfen täte vielen in unserem Lande gut.

Einfach einen Antrag auf Entlassung stellen und schon können Sie einer anderen Aufgabe nachgehen… oder Bürgergeld beanspruchen….

websgeisti

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #101 am: 23.12.2023 15:19 »
Mit einer A13 Besoldung hier sich zu beklagen, dass man so wenig verdient, ist schon harter tobak. Also entweder kann man mit seinem Geld nicht vernünftig haushalten oder man empfindet die Besoldung als zu wenig. Im letzteren Fall gibt’s auch die Option einen „Antrag auf Entlassung“ zu stellen. Bei A13 sollte man wirklich nicht meckern. Was sollen denn wir aus dem mittleren Dienst erst sagen, die ein ganzes Stück weniger verdienen. Da höre ich weniger Beschwerden. 😅

guzmaro

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« Antwort #102 am: 23.12.2023 16:18 »
A13 bei der Mietstufe in Düsseldorf verheiratet Steuerklasse 3 sind sogar über 5400 netto plus 500€ Kindergeld
Das sind knapp 6000€
Wenn da jemand sagt Bürgergeld ….
Oh man . Wahrscheinlich selbst bei 10000€ würde so Menschen noch sich beschweren.

Johnsmith

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #103 am: 23.12.2023 16:23 »
Mit einer A13 Besoldung hier sich zu beklagen, dass man so wenig verdient, ist schon harter tobak.

Das sehe ich anders.

A13 bekommen etwa Juristen zum Einstieg - offiziell erwartet werden zwei Prädikatsexamina.

Dafür gibts dann in NRW 55.060.56 Euro brutto.

In Unternehmen gibt es zum Einstieg nicht selten 100.000 Euro, in Großkanzleien bis zu 150.000 Euro.

You get what you pay for - von Idealisten einmal abgesehen.

Deshalb vergibt man in der Verwaltung Rechtsdienstleistungen vermehrt gern an extern, zu Stundensätzen von 300 Euro…

websgeisti

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« Antwort #104 am: 23.12.2023 16:48 »
Das der Staat zum Teil schlechter entlohnt wie die freie Wirtschaft ist nun wirklich nichts Neues. Wie gesagt, du kannst ja dich entlassen lassen, wenn das Geld  nicht reicht. Das die Besoldung in den meisten BL teils zum Wünschen übrig lässt ist ja nichts Neues. Aber dafür haben Beamte eben die Pension und den „Kündigungsschutz“.

Vor allem bei der Finanz (Finanzämter) konkurriert man massiv mit der freien Wirtschaft. Da sollte man langsam was machen mit Zulagen etc. Aber der Personalmangel in der 2., 3. und 4.Qualifikationsebene scheint gewollt zu sein.
« Last Edit: 23.12.2023 16:54 von websgeisti »