Vielleicht versteh ich es ja auch falsch.
Der Familien-Ergänzungszuschlag tritt dann in Kraft, wenn das Einkommen unter Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens des Ehepartners weniger als das 1,15 fache (15% Abstand) des Bürgergeldes beträgt.
Mit A8 solltest du mehr als das 1,15 fache haben. Damit verlierst du nichts, bekommst aber auch nichts.
Der Trick, den die Landesregierung anwendet, ist nur die untersten Besoldungsgruppen mit einem Zuschlag anzuheben. Und dies auch nur auf Antrag.
Normalerweise müsste das Gehalt der unterste Besoldungsgruppe generell angehoben werden. Unter Beachtung des Abstandsgebotes dann auch alle anderen Besoldungsgruppen.