Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von NWB, 12.12.2023 09:27

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HochlebederVorgang

Die Rücklagen sollte es geben. Die Besoldung wurde hierzu im letzten Jahrhundert noch zu Zeiten des BBesG gekürzt.

PushPull

Zitat von: Reisinger850 am 23.09.2024 16:13
Zu letzterem: dass Familien-Zulagen bis zu 50% der Besoldung mittlerweile ausmachen können in NRW, gibt es, wie bereits erwähnt, erst seit 2022.

Dann tut's mir leid, dass es bei dir nicht klappt. Ich würd's mir mit Blick auf bis zu 700€ pro KiTa-Platz und allen Folgekosten dennoch überlegen, wenn es letztlich nur um den Geldbeutel geht.

SAS

Zitat von: PushPull am 23.09.2024 16:39
Zitat von: Reisinger850 am 23.09.2024 16:13
Zu letzterem: dass Familien-Zulagen bis zu 50% der Besoldung mittlerweile ausmachen können in NRW, gibt es, wie bereits erwähnt, erst seit 2022.

Dann tut's mir leid, dass es bei dir nicht klappt. Ich würd's mir mit Blick auf bis zu 700€ pro KiTa-Platz und allen Folgekosten dennoch überlegen, wenn es letztlich nur um den Geldbeutel geht.

Volle Zustimmung!

Mann könnte es natürlich noch gerechter machen indem man  den Zuschlag noch weiter individualisiert das würde aber auch einen Rattenschwanz an Bürokratie nach sich ziehen.
Habe eine Fall in der Familie wo beim Umzug sich die Mietstufe von 6 auf 3 geändert hat. Allerdings ist die KiTa im neuen Wohnort nicht mehr umsonst. Unterm Strich hat der Umzug also zu einem Einkommensverlust geführt.

chris9n

Gibt es schon Musterwidersprüche gegen die Besoldung 2024 in NRW?

Robertbob

Da man erst am 27.09.24 im Landtag NRW über die Besoldungserhöhung 2024/ 2025 entscheiden wird,  wäre es wohl verfrüht,  schon einen Musterwiderspruch zu haben

Impatient

Neben dem jährlichen Widerspruch zu Besoldung werde ich nun auch jährlich den Antrag zur Gewährung des Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag nach § 71b LBesG NRW stellen (welcher regelmäßig geprüft und abgelehnt werden wird, da mir mein Ehepartner seine Einkünfte nicht preisgibt). Gegen den zu erwartenden Bescheid werde ich dann Widerspruch einlegen. Nur so als Anregung.


A9A10A11A12A13

übrigens (wie erwartet) die heutigen Ausschussergebnisse
keine Änderungsanträge
anwesende rangniedrigere Mitglieder der Landesregierung verweigern irgendwelche Aussagen zu Fragen der Politiker - verweisen auf die gestrige Anwesenheit ihrer Vorgesetzten, die heute angekündigt fehlen.
Abstimmungsergebnis: dafür Regierungsparteien, enthalten SPD, FDP, dagegen Rest

nero

#413
Wie hoch ist das fiktive Ehegatteneinkommen denn?

Edit: Ach geringfügige Beschäftigung. Aber den Zuschlag gibt es nur, wenn unser Familieneinkommen unter der 115% Marke liegt?

Oberstudiendirektor

Gibt es denn immer noch keine Veröffentlichung über die Entscheidung des Landtages vom 27.09.24? Der DBB-NRW schreibt nichts, hier im Forum gibt es keine neuen Erkenntnisse, beim GEW lese ich auch nichts. Nur eine Pressemitteilung und die ist hinter einer Bezahlschranke. Wie kann das sein oder habe ich etwas übersehen?


MartinF

Manchmal bin ich erstaunt... Dieses Forum ersetzt doch nicht eigenes Kümmern oder Grundkenntnisse in der Gesetzgebung.
Am 27. war der Entwurf in den Ausschüssen. Diese geben ein Votum an den Landtag. Dieser entscheidet dann über das Gesetz.
Es wird also ziemlich sicher so kommen, aber es ist noch nicht als Verordnung beschlossen


Blackjedi

Also kann ich davon ausgehen das, wenn das fiktive Einkommen der Frau zugerechnet wird. Das ich bald in NRW weniger Geld als A8er bekommen als jetzt?

MartinF

Vielleicht versteh ich es ja auch falsch.
Der Familien-Ergänzungszuschlag tritt dann in Kraft, wenn das Einkommen unter Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens des Ehepartners weniger als das 1,15 fache (15% Abstand) des Bürgergeldes beträgt.
Mit A8 solltest du mehr als das 1,15 fache haben. Damit verlierst du nichts, bekommst aber auch nichts.
Der Trick,  den die Landesregierung anwendet, ist nur die untersten Besoldungsgruppen mit einem Zuschlag anzuheben. Und dies auch nur auf Antrag.
Normalerweise müsste das Gehalt der unterste Besoldungsgruppe generell angehoben werden. Unter Beachtung des Abstandsgebotes dann auch alle anderen Besoldungsgruppen.

Robertbob

So jetzt ist es für den 09.10. im Plenum. Dann soll es ja wohl so durchgehen.