Danke!
Ich lese gerade aus gegebenem Anlass viel zu dem Thema und erinnere mich, an einer Stelle die Aussage gefunden zu haben, das ein AG beim Versuch der (außerordentlichen, anders geht es ja m.M.n. bei unkündbaren AN nicht) Kündigung eines ordentlich unkündbaren AN "mildere Maßnahmen" prüfen muss, bis hin dazu, einem anderen aber ordentlich kündbaren AN zu kündigen, um dem unkündbaren AN dessen Stelle "anzubieten".
Das wäre ja durchaus ein "Vorteil gegenüber den anderen Kollegen", wenn auch einer, mit einem sehr schalen Beigeschmack...
Übrigens: Alles ohne Gewähr, wie gesagt, bei der Recherche irgendwo gelesen...