Autor Thema: Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023  (Read 9264 times)

clarion

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #30 am: 02.04.2024 21:19 »
Dann dürfte ein gebrauchtes E Bike oder ein Vorjahresmodell die Lösung sein, mir wurde beispielsweise ein Vorjahresmodell für 2.300 minus 5% bei Sofortkauf angeboten.

Qifti

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #31 am: 03.04.2024 07:13 »
Jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen haben das der Standpunkt immer wieder deutlich gemacht wird das es nicht lohnend ist. Es wurde auch in diesem Thread mehrmals erwähnt. Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Wenn ich mir ein konkretes Angebot vom Fahrradhändler besorgen kann mit und ohne Leasing kann ich es mir selber ausrechnen und für meinen Fall selber entscheiden.

TV-Ler

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #32 am: 03.04.2024 07:19 »
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann bitte doch um Infos. Wer hindert dich daran? Und warum willst du anderen vorschreiben, wie sie sich hier zu äußern haben?

Wenn ich mir ein konkretes Angebot vom Fahrradhändler besorgen kann mit und ohne Leasing kann ich es mir selber ausrechnen und für meinen Fall selber entscheiden.
Dann mach das doch!
Und wenn du dann herausgefunden hast, das es sich in deinem Fall auch nicht rechnet, teile uns das mit!  8)

MoinMoin

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #33 am: 03.04.2024 07:26 »
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.

Garfield

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #34 am: 03.04.2024 12:52 »
Also wer vor 2 Jahren 5000 Euro in Aktien angelegt hat, anstatt ein Fahrrad davon zu kaufen und stattdessen eines geleast hat, hat bestimmt keinen Fehler gemacht ;)

Das Ganze kann sich also schon rechnen. Und für viele ist ein Leasing auch einfach eine attraktive Möglichkeit ein E-Bike zu testen bevor man sich endgültig für eine Anschaffung entscheidet.

Von daher könnte man auch einfach mal von den Belehrungen absehen.

In BaWü geht das Warten leider weiter und es wird immer noch auf den Sommer 2024 verwiesen als Startdatum verwiesen.

MoinMoin

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #35 am: 03.04.2024 13:08 »
Das Ganze kann sich also schon rechnen.
Natürlich kann sich das ganze rechnen, aber nur wenn die Leute auch das Ganze rechnen und abwägen.
Mir persönlich sind die 200-400€ weniger die ich durch Entgeltumwandlung an Rente bekommen sicherlich eher schnuppe.
Und die Versteuerung, wenn man es dann am Ende vom Leasing kauft, ist auch egal.
Aber wenn man es nicht mit einrechnet, dann ist es halt eine Milchmädelrechnung.


Qifti

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #36 am: 04.04.2024 07:06 »
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.

TV-Ler

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #37 am: 04.04.2024 07:22 »
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW ...
Ach DIE Truppe... 8)

Capo

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #38 am: 04.04.2024 11:27 »
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.

Lehn dich Entspannt zurück, ich glaube in NRW ist der wille nicht so groß die Sache Umzusetzen, zumindestens auf Landesebene, das LBV hat ja auch schon gemeckert das ohne zusätzliches Personal die "Masse" der Anträge nicht Bearbeitet werden kann.

Qifti

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #39 am: 04.04.2024 12:59 »
Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.

Lehn dich Entspannt zurück, ich glaube in NRW ist der wille nicht so groß die Sache Umzusetzen, zumindestens auf Landesebene, das LBV hat ja auch schon gemeckert das ohne zusätzliches Personal die "Masse" der Anträge nicht Bearbeitet werden kann.
Zitat: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/landesregierung-und-gewerkschaften
Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW: „Die Landesregierung hat Wort gehalten und den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in NRW übertragen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Polizeidienststellen, Schulen, Verwaltungen und auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger haben daher bis 2025 spürbar mehr Geld in der Tasche. Gerade mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten ist das ein wichtiger Schritt und ein Erfolg für unsere Gewerkschaften. Bei einer Reihe weiterer Themen, wie der amtsangemessenen Alimentation oder dem Job-Rad, konnten wir uns auf das weitere Vorgehen verständigen.“

clarion

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #40 am: 04.04.2024 15:33 »
amtsangemessene Alimentation?  Tatsächlich?

Ozymandias

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #41 am: 09.04.2024 23:41 »
Ab welchem Jahr hat der Fahrradquatsch eigentlich angefangen?

FearOfTheDuck

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #42 am: 10.04.2024 07:58 »
1817 mit Carl von Drais?

Cream1978

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #43 am: 12.04.2024 17:27 »
Vorerst kein Jobrad bei der Polizei NRW

Nachgefragt: Stand der Umsetzung nach der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Entgeltumwandlung für Leasing-Fahrräder für Beschäftigte des Landes NRW nicht umsetzbar.

Zum Hintergrund:
Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung gehört in der freien Wirtschaft bereits bei vielen Unternehmen zum festen Repertoire. Im öffentlichen Dienst des Landes NRW ist es für Tarifangestellte bisher ausgeschlossen gewesen von einem Fahrrad-Leasing zu profitieren.

Mit der Einigung bei den Tarifverhandlungen für Beschäftigte der Länder vom 9. Dezember 2023 haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden. Der §19b „Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing“ wurde dazu neu im Tarifvertrag aufgenommen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen werden unter den Punkten (1) bis (6) dezidiert beschrieben.

Stand der Umsetzung
Um der Frage nachgehen zu können, wie die neue Regelung zur Umsetzung kommt, ist es notwendig, dass wir uns den ersten Absatz einmal genauer anschauen:

(1) Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden, wenn und soweit

  • die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird und

    der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten anbietet.

Bietet der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing einer oder einem Beschäftigten an, muss er die Entgeltumwandlung allen Beschäftigten anbieten.

Informationsschreiben des LBV
Das LBV formulierte in einem Informationsschreiben zur Tarifeinigung vom 15. Januar 2024 hierzu: „Die Voraussetzung für entsprechende Entgeltumwandlungsmöglichkeiten ist, dass auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Bundeslandes eine entsprechende Möglichkeit angeboten wird. Da es in NRW derzeit keine Regelung für Beamtinnen und Beamte gibt, kann die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten nicht angeboten werden“.

Auf den Punkt gebracht:
Aktuell besteht die Problematik, dass man einen rechtlichen Handlungsrahmen zur Umsetzung des Fahrrad-Leasings durch den § 19b erhält, dieser aber unter den aktuellen Voraussetzungen nicht für alle Beschäftigte der Polizei NRW zur Umsetzung kommen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass erst das Finanzministerium und LBV eine weitergehende Klärung herbeiführen müssen. Das LBV wird über entsprechende Änderungen hierzu informieren.

Bis es zu einer klaren Regelung kommt, kann vorerst kein Fahrrad-Leasing für Beschäftigte des Landes NRW angeboten werden.

Wabi Sabi

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Antw:Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
« Antwort #44 am: 12.04.2024 17:45 »
Es bedürfte zudem überhaupt erst einmal einer tariflichen Regelung. Den § 19b TV-L gibt es noch nicht! Dessen Formulierung ist lediglich Teil der Tarifeinigung, weche als solche in rechtlicher Hinsicht eine bloße Absichtserklärung der Tarifvertragsparteien ist. Für "Forumsromantiker": das hat "in grauer Vorzeit" schon der seelige Spid auf seine unnachahmliche Weise klargestellt.  :)

Es bedarf also eines von beiden Tarifvertragsparteien unterschriebenen Änderungsvertrages zum TV-L, erst dann "existiert" der § 19b TV-L und keine Sekunde vorher. Erfahrungsgemäß geht zwischen Tarifeinigung und Unterzeichung des Änderungstarifvertrages je nach Umfang der zu ändernden Regelungen ein halbes Jahr oder mehr ins Land. Vor Mitte 2024 dürfte daher schon bereits keine tarifliche Rechtsgrundlage vorliegen, geschweige denn die weiteren dort geannten Voraussetzungen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!