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Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023

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clarion:
amtsangemessene Alimentation?  Tatsächlich?

Ozymandias:
Ab welchem Jahr hat der Fahrradquatsch eigentlich angefangen?

FearOfTheDuck:
1817 mit Carl von Drais?

Cream1978:
Vorerst kein Jobrad bei der Polizei NRW

Nachgefragt: Stand der Umsetzung nach der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Entgeltumwandlung für Leasing-Fahrräder für Beschäftigte des Landes NRW nicht umsetzbar.

Zum Hintergrund:
Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung gehört in der freien Wirtschaft bereits bei vielen Unternehmen zum festen Repertoire. Im öffentlichen Dienst des Landes NRW ist es für Tarifangestellte bisher ausgeschlossen gewesen von einem Fahrrad-Leasing zu profitieren.

Mit der Einigung bei den Tarifverhandlungen für Beschäftigte der Länder vom 9. Dezember 2023 haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden. Der §19b „Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing“ wurde dazu neu im Tarifvertrag aufgenommen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen werden unter den Punkten (1) bis (6) dezidiert beschrieben.

Stand der Umsetzung
Um der Frage nachgehen zu können, wie die neue Regelung zur Umsetzung kommt, ist es notwendig, dass wir uns den ersten Absatz einmal genauer anschauen:

(1) Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden, wenn und soweit


* die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird und

der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten anbietet.
*
Bietet der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing einer oder einem Beschäftigten an, muss er die Entgeltumwandlung allen Beschäftigten anbieten.

Informationsschreiben des LBV
Das LBV formulierte in einem Informationsschreiben zur Tarifeinigung vom 15. Januar 2024 hierzu: „Die Voraussetzung für entsprechende Entgeltumwandlungsmöglichkeiten ist, dass auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Bundeslandes eine entsprechende Möglichkeit angeboten wird. Da es in NRW derzeit keine Regelung für Beamtinnen und Beamte gibt, kann die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten nicht angeboten werden“.

Auf den Punkt gebracht:
Aktuell besteht die Problematik, dass man einen rechtlichen Handlungsrahmen zur Umsetzung des Fahrrad-Leasings durch den § 19b erhält, dieser aber unter den aktuellen Voraussetzungen nicht für alle Beschäftigte der Polizei NRW zur Umsetzung kommen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass erst das Finanzministerium und LBV eine weitergehende Klärung herbeiführen müssen. Das LBV wird über entsprechende Änderungen hierzu informieren.

Bis es zu einer klaren Regelung kommt, kann vorerst kein Fahrrad-Leasing für Beschäftigte des Landes NRW angeboten werden.

Wabi Sabi:
Es bedürfte zudem überhaupt erst einmal einer tariflichen Regelung. Den § 19b TV-L gibt es noch nicht! Dessen Formulierung ist lediglich Teil der Tarifeinigung, weche als solche in rechtlicher Hinsicht eine bloße Absichtserklärung der Tarifvertragsparteien ist. Für "Forumsromantiker": das hat "in grauer Vorzeit" schon der seelige Spid auf seine unnachahmliche Weise klargestellt.  :)

Es bedarf also eines von beiden Tarifvertragsparteien unterschriebenen Änderungsvertrages zum TV-L, erst dann "existiert" der § 19b TV-L und keine Sekunde vorher. Erfahrungsgemäß geht zwischen Tarifeinigung und Unterzeichung des Änderungstarifvertrages je nach Umfang der zu ändernden Regelungen ein halbes Jahr oder mehr ins Land. Vor Mitte 2024 dürfte daher schon bereits keine tarifliche Rechtsgrundlage vorliegen, geschweige denn die weiteren dort geannten Voraussetzungen.

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