Ich bin ziemlich verärgert über den Einstellungsprozess bei der Landeshauptstadt München (=LHM).
Kannst du sein, bringt aber nix, da falscher Adressat.
Seither ist aber nichts mehr passiert... als er mal anrief, weshalb er keine verbindliche Zusage erhält, erwiderten die Mitarbeiter, dass man noch auf eine Antwort warte vom Bayr. Verfassungsamt, da man bei den Einstellungsunterlagen zugestimmt hatte sich überprüfen zu lassen, ob man Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen habe. Sobald sie eine Antwort erhalten, geht eine Zusage raus. Die Mitarbeiterin erwähnte einen Zeitraum von maxi. 1-2 Wochen.
Mündliche Aussagen sind nichts wert. Da kann dir auch der Hausmeister antworten, hat den gleichen Effekt. Allein schon die Benennung eines Zeitraumes ist spekulativ und hat keinen Aussagewert. Da ist auch eine Nachfrage sinnfrei.
Bei den Einstellungsunterlagen war man gezwungen diese Erklärung zu unterzeichnen andernfalls kann keine Einstellung erfolgen.
Was auch gut so ist.
》》》 Hintergrund ist wohl der, dass der Bewerber durch eine Einbürgerung, die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt.
Es sind nun mehr seither 2-3 Wochen vergangen und trotzdem keine Reaktion seitens der Stadt München.
Müssen Sie auch nicht, da Antwort bereits oben erwähnt. Auch deswegen sind Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand immer sinnbefreit.
Brisant ist, dass bei der Recherche sich herausstellte, dass nur bei bestimmten Staaten eine Regelabfrage zur Verfassungstreue erfolgen muss (VerftöDBek: Abschnitt 2 Nr.4 (4.2)). Der Bewerber stammt aus keinem dieser Staaten, die dort aufgelistet sind somit wäre eine Regelabfrage nicht notwendig, sofern es wirklich darum geht. Hinzu kam dass der Bewerber selbst dort beim Bay. Verfassungsamt anrief und sie ihm mitteilten, dass so eine Abfrage max. 1-2 Wochen dauerte. Der Bewerber ist und war nie in einer extremistischen Organisation, die dort aufgeführt sind.
Nein:
Bestehen aufgrund der Angaben im Fragebogen, der Weigerung des Bewerbers die Erklärung gemäß Anlage 3 oder Anlage 4 zu unterschreiben oder aufgrund anderweitig bekannt gewordener Tatsachen Zweifel daran, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt, so
müssen diese Zweifel vor einer Einstellung ausgeräumt werden. Mittel dazu sind insbesondere
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eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Einstellung begründen. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, Anfragen dieser Art unverzüglich zu beantworten. Liegen Erkenntnisse vor, so sind die Auskünfte auf Tatsachen zu beschränken, die gerichtsverwertbar sind. Unterbleibt die Übermittlung von Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, weil aus Rechtsgründen eine Befugnis zur Übermittlung an die Einstellungsbehörde nicht besteht, und gelangen diese Erkenntnisse anderweitig zur Kenntnis der Einstellungsbehörde, so sind diese im Einstellungsverfahren nicht zu berücksichtigen, wenn für die Einstellungsbehörde erkennbar ist, dass es sich um Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz handelt.
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Jetzt sagst du, das xy aus keinem der Staaten aus Liste 4.2 entspringt. Halte ich dagegen. Wer sagt dir das, dass XY nicht aus einem der Staaten kommt? Wie hat xy das bewiesen? Wurde die Identität eindeutig geklärt?
Weshalb diese Behörde zögert eine verbindliche Zusage zu übersenden ist mir schleierhaft und verärgert mich.
Weil es normal ist. Das darf die Behörde machen.
Es geht schlicht auch um Planungssicherheit für die Bewerber. Aus dem Telefonat signalisierte man zwar dem Bewerber, dass seine Zusage nur eine Frage der Zeit ist aber davon kann man sich nichts kaufen ohne etwas verbindliches zu haben.
Ja, deswegen machen Nachfragen - erst Recht per Telefon- wenig Sinn. Gerade zu dem Thema. Gibt nur drei Möglichen:
a) Erkenntnisse liegen vor. Dann dauert es länger und es wird nachgeforscht. Auskunft darüber bekommt xy nicht.
b) Erkenntnisse liegen vor aber "pille-palle". Behörde hat Ermessen, ob sie einstellt oder nicht.
c) Keine Erkenntnisse und somit Bedenken liegen vor.
Und zum Thema "Planungssicherheit": Die ist -gelinde gesagt- nie gegeben, da sich auch nachträglich in Fällen "Erkenntnisse" ergeben könnten. Eine 100% Sicherheit gibt es nicht. Sorry, aber das "Argument" ist völligst aus der Luft gegriffen.
Wie seht ihr das?
Aus der Praxis gesehen: anders.