Autor Thema: Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.  (Read 1540 times)

Kieler Nordstern

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Hallo Kollegen  :),

Ich bin ziemlich verärgert über den Einstellungsprozess bei der Landeshauptstadt München (=LHM). Ein Bewerber hat sich bei der LHM München durch den LPA-Test für das Duale Studium als Verwaltungswirt 3.QE entschieden. Er hat den LPA-Test, Vorstellungsgespräch und den Medizin-Check (Amtsarzt) bestanden.

Seither ist aber nichts mehr passiert... als er mal anrief, weshalb er keine verbindliche Zusage erhält, erwiderten die Mitarbeiter, dass man noch auf eine Antwort warte vom Bayr. Verfassungsamt, da man bei den Einstellungsunterlagen zugestimmt hatte sich überprüfen zu lassen, ob man Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen habe. Sobald sie eine Antwort erhalten, geht eine Zusage raus. Die Mitarbeiterin erwähnte einen Zeitraum von maxi. 1-2 Wochen.
Bei den Einstellungsunterlagen war man gezwungen diese Erklärung zu unterzeichnen andernfalls kann keine Einstellung erfolgen.
》》》 Hintergrund ist wohl der, dass der Bewerber durch eine Einbürgerung, die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt.
Es sind nun mehr seither 2-3 Wochen vergangen und trotzdem keine Reaktion seitens der Stadt München.

Brisant ist, dass bei der Recherche sich herausstellte, dass nur bei bestimmten Staaten eine Regelabfrage zur Verfassungstreue erfolgen muss (VerftöDBek: Abschnitt 2 Nr.4 (4.2)). Der Bewerber stammt aus keinem dieser Staaten, die dort aufgelistet sind somit wäre eine Regelabfrage nicht notwendig, sofern es wirklich darum geht. Hinzu kam dass der Bewerber selbst dort beim Bay. Verfassungsamt anrief und sie ihm mitteilten, dass so eine Abfrage max. 1-2 Wochen dauerte. Der Bewerber ist und war nie in einer extremistischen Organisation, die dort aufgeführt sind.

Weshalb diese Behörde zögert eine verbindliche Zusage zu übersenden ist mir schleierhaft und verärgert mich. Es geht schlicht auch um Planungssicherheit für die Bewerber. Aus dem Telefonat signalisierte man zwar dem Bewerber, dass seine Zusage nur eine Frage der Zeit ist aber davon kann man sich nichts kaufen ohne etwas verbindliches zu haben.

Wie seht ihr das?

Organisator

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #1 am: 15.05.2024 09:51 »
Für mich stellt sich die Frage, ob die Behörde tatsächlich zögert (also aktiv handelt / prüft / wasauchimmer) oder ob die Bearbeitung einfach länger dauert, weil andere Sachen eine höhere Priorität haben.

Johann

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #2 am: 15.05.2024 11:01 »
Mach dir nicht ins Hemd deswegen. Vielleicht ist der Mitarbeiter, bei dem dein Duali auf dem Stapel liegt, schlicht erkrankt und deshalb verzögert sich die Bearbeitung. Oder alle Mitarbeiter, die sagen das dauere normalerweise 1-2 Wochen haben noch die guten Zeiten im Kopf, bspw. vor dem Krieg von Russland.

Bei mir hat die Überprüfung 2019 nur 2 Wochen gedauert, ein guter Freund der in meine Abteilung eingestellt wurde, hat 10 Wochen auf die Überprüfung gewartet. Gut, er hat auch angegeben, dass seine Verlobte auch die russische Staatsbürgerschaft hat und es deshalb ggf. länger gedauert haben könnte.

Irgendwann kommt die Zusage aber, wenn keine Probleme in der Hinsicht vorliegen.

Casa

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #3 am: 15.05.2024 12:46 »
Solange keine Anhörung wegen Zweifeln an der Verfassungstreue erfolgte, wird die Prüfung noch laufen. Es bleibt nur warten und nachfragen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Saggse

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #4 am: 15.05.2024 13:20 »
Für mich stellt sich die Frage, ob die Behörde tatsächlich zögert (also aktiv handelt / prüft / wasauchimmer) oder ob die Bearbeitung einfach länger dauert, weil andere Sachen eine höhere Priorität haben.
Sofern nicht wirklich gute Gründe für die erste Annahme sprechen, würde ich im Zweifelsfall eigentlich immer von Letzterem ausgehen. Ich habe schon mal ein knappes Dreivierteljahr auf eine simple Empfangsbestätigung gewartet... ;-)

Floki

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #5 am: 15.05.2024 13:22 »
Wir hatten vor nicht allzulanger Zeit Ostern und diverse Feiertrage, da soll ich manchmal die Beabeitung verzögern, da Sachbearbeiter tatsächlich schlichtweg im Urlaub sind oder waren.  ;)

Kieler Nordstern

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #6 am: 15.05.2024 14:30 »
Unabhängig vom Eingangspost wollte ich noch sagen,...

erhält man die Einstellungsunterlagen für den Öffentlichen Dienst in Bayern, befindet sich ein Verzeichnis über extremistische Organisationen bei dem man nicht Mitglied sein darf andernfalls erfolgt keine Einstellung, sollte das Verfassungsamt Wind davon bekommen.

Nun ist es aber so dass da Organisationen im Verzeichnis sind, die ich nicht als extremistisch einstufen würde; hierbei möchte ich klarstellen, dass ich absolut hinter dem Grundgesetz stehe und zur freiheitlichen-demokratische Grundordnung (=fdG). Bin aber z.B. derzeit nicht mit der Migrationspolitik, insbesondere aus dem islamischen-afrikanischen Kulturkreis zufrieden; da gibt es Organisationen die sich dafür einsetzen, dass die Migration anders gesteuert wird. Weshalb sie in diesem Verzeichnis stehen ist mir schleierhaft. Jedenfalls scheue ich mich davor in irgendeiner Form einer dieser Organisation beizutreten bzw. mich zu engagieren. Möchte das Risiko nicht eingehen.

Trotzdem möchte ich fragen, welche Konsequenzen würden mir drohen wenn ich bereits Beamter auf Lebenszeit wäre, wenn ich einer dieser Organisationen beitreten nur passiv?
Habe allgemein das Gefühl, dass man in Bayern nur mit einer "CSU-Gesinnung" akzeptiert wird bzw. "weiterkommt". Ein Mitglied der AfD bin ich derzeit nicht!!

Saggse

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #7 am: 15.05.2024 16:34 »
Trotzdem möchte ich fragen, welche Konsequenzen würden mir drohen wenn ich bereits Beamter auf Lebenszeit wäre, wenn ich einer dieser Organisationen beitreten nur passiv?
Wenn es sich nicht um eine verbotene Organisation handelt, dürfte da erstmal nichts passieren. Im Bundes- und Landtag vertretene Parteien dürften da besonders unkritisch sein. Die Schwelle, einen BaL zu entlassen, ist doch ziemlich hoch...

Zitat
Habe allgemein das Gefühl, dass man in Bayern nur mit einer "CSU-Gesinnung" akzeptiert wird bzw. "weiterkommt". Ein Mitglied der AfD bin ich derzeit nicht!!
Ich wäre nicht überrascht, wenn man es als Grüner in Bayern schwerer hat als als AfDler. ;-) Ansonsten kann man es freilich nie völlig ausschließen, dass der Vorgesetzte die politische Gesinnung irgendwie in die Beurteilung(en) einfließen lässt, was schlecht für etwaige Beförderungen sein könnte. Sofern er sich dabei nicht wirklich grottendämlich anstellt, dürfte der Nachweis praktisch unmöglich sein... Das Problem hat man aber überall, wo man von Menschen beurteilt wird...

Bruce Springsteen

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #8 am: 15.05.2024 17:06 »
Ich bin ziemlich verärgert über den Einstellungsprozess bei der Landeshauptstadt München (=LHM).
Kannst du sein, bringt aber nix, da falscher Adressat.

Seither ist aber nichts mehr passiert... als er mal anrief, weshalb er keine verbindliche Zusage erhält, erwiderten die Mitarbeiter, dass man noch auf eine Antwort warte vom Bayr. Verfassungsamt, da man bei den Einstellungsunterlagen zugestimmt hatte sich überprüfen zu lassen, ob man Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen habe. Sobald sie eine Antwort erhalten, geht eine Zusage raus. Die Mitarbeiterin erwähnte einen Zeitraum von maxi. 1-2 Wochen.
Mündliche Aussagen sind nichts wert. Da kann dir auch der Hausmeister antworten, hat den gleichen Effekt. Allein schon die Benennung eines Zeitraumes ist spekulativ und hat keinen Aussagewert. Da ist auch eine Nachfrage sinnfrei.
Bei den Einstellungsunterlagen war man gezwungen diese Erklärung zu unterzeichnen andernfalls kann keine Einstellung erfolgen.
Was auch gut so ist.

》》》 Hintergrund ist wohl der, dass der Bewerber durch eine Einbürgerung, die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt.
Es sind nun mehr seither 2-3 Wochen vergangen und trotzdem keine Reaktion seitens der Stadt München.
Müssen Sie auch nicht, da Antwort bereits oben erwähnt. Auch deswegen sind Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand immer sinnbefreit.

Brisant ist, dass bei der Recherche sich herausstellte, dass nur bei bestimmten Staaten eine Regelabfrage zur Verfassungstreue erfolgen muss (VerftöDBek: Abschnitt 2 Nr.4 (4.2)). Der Bewerber stammt aus keinem dieser Staaten, die dort aufgelistet sind somit wäre eine Regelabfrage nicht notwendig, sofern es wirklich darum geht. Hinzu kam dass der Bewerber selbst dort beim Bay. Verfassungsamt anrief und sie ihm mitteilten, dass so eine Abfrage max. 1-2 Wochen dauerte. Der Bewerber ist und war nie in einer extremistischen Organisation, die dort aufgeführt sind.
Nein:

Bestehen aufgrund der Angaben im Fragebogen, der Weigerung des Bewerbers die Erklärung gemäß Anlage 3 oder Anlage 4 zu unterschreiben oder aufgrund anderweitig bekannt gewordener Tatsachen Zweifel daran, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt, so müssen diese Zweifel vor einer Einstellung ausgeräumt werden. Mittel dazu sind insbesondere

eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Einstellung begründen. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, Anfragen dieser Art unverzüglich zu beantworten. Liegen Erkenntnisse vor, so sind die Auskünfte auf Tatsachen zu beschränken, die gerichtsverwertbar sind. Unterbleibt die Übermittlung von Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, weil aus Rechtsgründen eine Befugnis zur Übermittlung an die Einstellungsbehörde nicht besteht, und gelangen diese Erkenntnisse anderweitig zur Kenntnis der Einstellungsbehörde, so sind diese im Einstellungsverfahren nicht zu berücksichtigen, wenn für die Einstellungsbehörde erkennbar ist, dass es sich um Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz handelt.

...

Jetzt sagst du, das xy aus keinem der Staaten aus Liste 4.2 entspringt. Halte ich dagegen. Wer sagt dir das, dass XY nicht aus einem der Staaten kommt? Wie hat xy das bewiesen? Wurde die Identität eindeutig geklärt?

Weshalb diese Behörde zögert eine verbindliche Zusage zu übersenden ist mir schleierhaft und verärgert mich.
Weil es normal ist. Das darf die Behörde machen.
Es geht schlicht auch um Planungssicherheit für die Bewerber. Aus dem Telefonat signalisierte man zwar dem Bewerber, dass seine Zusage nur eine Frage der Zeit ist aber davon kann man sich nichts kaufen ohne etwas verbindliches zu haben.
Ja, deswegen machen Nachfragen - erst Recht per Telefon- wenig Sinn. Gerade zu dem Thema. Gibt nur drei Möglichen:
a) Erkenntnisse liegen vor. Dann dauert es länger und es wird nachgeforscht. Auskunft darüber bekommt xy nicht.
b) Erkenntnisse liegen vor aber "pille-palle". Behörde hat Ermessen, ob sie einstellt oder nicht.
c) Keine Erkenntnisse und somit Bedenken liegen vor.

Und zum Thema "Planungssicherheit": Die ist -gelinde gesagt- nie gegeben, da sich auch nachträglich in Fällen "Erkenntnisse" ergeben könnten. Eine 100% Sicherheit gibt es nicht. Sorry, aber das "Argument" ist völligst aus der Luft gegriffen.
Wie seht ihr das?
Aus der Praxis gesehen: anders.

BalBund

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Antw:Behörde zögert mit Zusage wegen Verfassungstreue.
« Antwort #9 am: 17.05.2024 09:45 »
Die Landesämter für Verfassungsschutz sind derzeit personell stark gebunden, da sie die Akkreditierungen für die UEFA Euro 24 bearbeiten müssen, das sind gut 400.000 Vorgänge. Alles andere steht dahinter derzeit zurück, die Deadline ist der 27. Mai.

Danach sollte alles wieder den gewohnten Gang gehen, bis dahin sollte man als Bewerber aber Geduld haben, zumal wenn man weniger als 5 Jahre die Staatsangehörigkeit hat. In dem Fall werden nämlich regelmäßig auch die Dienste im ehemaligen Heimatland angeschrieben und befragt, selbst wenn die Person seit anno pief in Deutschland lebt.