Eine Frage zum 5. DRÄndG…
Wir beziehen in nicht allzu langer Zeit Elterngeld. Der Antrag darauf würde voraussichtlich Anfang Juni bei der Elterngeldstelle eingehen. Wie verhält sich das aber nun mit den noch ausstehenden Nachzahlungen der 4,1 % bzw. den Nachzahlungen zur Erhöhung des Familienzuschlages rückwirkend zum 01.01.2024. Das sind ja nochmal Summen, die meinen monatlichen Elterngeldbezug erhöhen würden. Ich gehe davon aus, dass bis Anfang Juni die Nachzahlungen noch nicht da sind und mir somit ja auch keine Bezügemitteilungen darüber vorliegen, die ich bei der Elterngeldstelle einreichen könnte. Kann man das im Nachhinein bei der Elterngeldstelle nochmal einreichen, sodass dort auch eine Korrektur zur Berechnung des monatlichen Elterngeldbezuges erfolgt und man widerum dann auch eine Nachzahlung für das Elterngeld erhält?