Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen  (Read 54820 times)

MasterNoname89

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #210 am: 28.04.2024 09:03 »
Hallo Admin‘s,

kann es sein, dass die (Prognosen)-Besoldungsrechner Sachsen 24a, 24b und 25 noch nicht richtig die Familienzuschläge analog zum Gesetzesentwurf rechnen?
In meinem Fall (verheiratet, drei Kinder) spuckt der Rechner z.B. bei Sachsen 25 einen anderen Wert aus, wenn ich meine Daten dort eingebe, wie wenn ich es ohne Zuschläge rechne und diese dann „händisch“ nach Entwurf dazu rechne.

Ich bin zwar kein Admin, aber bei Berechnung kann ich keine Abweichung feststellen.

Habe beispielhaft A10 Erfahrungssstufe 5 Familienzuschlag Stufe 4 (verh. + 3 Kinder) gerechnet.

Der eingerechnete Familienzuschlag im Rechner beträgt: 1589,29 €

Dies entspricht dem Gesetzentwurf:

Stufe 1 (verh.)- 271,90 €
Stufe 2 (verh. + 1 Kind) - 543,80 €
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) - Stufe 2 + 271,90 €
Stufe 4 (verh. + 3 Kinder) - Stufe 2 + 271,90 € + 773,59 €

Stufe 4 = 1589,29 € wie im Rechner auch.

Vielleicht hast du den Gesetzentwurf falsch gelesen? Beachte, dass alles Bruttobeträge sind im Gesetz und davon noch die Steuer abgeht.


MasterNoname89

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #211 am: 28.04.2024 09:05 »
PS: Rechner 2025

MasterNoname89

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #212 am: 02.05.2024 19:30 »
Dem Gesetzentwurf in der geänderte Fassung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde heute im Parlament zugestimmt und das Gesetz damit beschlossen. Die Debatte konnte live verfolgt werden. Das Parlamentsvideo dürfte nach Abschluss der heutigen Sitzung vollständig einsehbar sein. (Zeitpunkt bei ca. 6h30min)

Es hängt jetzt von der Umsetzung durch das Landesamt für Steuern und Finanzen ab, ab wann die Änderungen ausbezahlt werden.

Hier nochmal als Übersicht die relevanten Änderungen der Besoldungsanpassung:

Inflationsausgleichsprämie als Sonderzahlung (steuerfrei)

1000 € für 2023 + 200 € monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024 (wird/wurde bereits vorgriffsweise gezahlt)

rückwirkend zum 01.01.2024   
+ 4,1 % monatliche Sonderzahlung auf die Bezüge
+ Änderung des Familienzuschlags der Stufe 1,2 und 3 auf jeweils 249 €

ab November 2024
+ 4,76 % lineare Erhöhung der Besoldungstabelle sowie Zulagen

ab Februar 2025
+ 5,5 % lineare Erhöhung der Besoldungstabelle sowie Zulagen


- gilt entsprechend für Versorgungsempfänger
- außerdem weitere Änderungen im Bereich Beihilfe

« Last Edit: 02.05.2024 19:38 von MasterNoname89 »

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #213 am: 02.05.2024 20:20 »
Danke fürs Zusammenfassen.

Edit: hier stand Quatsch

0esli0

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #214 am: 03.05.2024 11:00 »
Der Landtag hat die Dringlichkeit beschlossen und das Gesetz ist somit unverzüglich auszufertigen.
Das LSF hat ja bestimmt schon einige Vorbereitungen getätigt, sodass die Nachzahlungen vielleicht sogar schon mit den Juni-Bezügen kommen könnten (?)

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #215 am: 03.05.2024 11:49 »
Der Landtag hat die Dringlichkeit beschlossen und das Gesetz ist somit unverzüglich auszufertigen.

Woher hast du diese Info?

0esli0

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #216 am: 03.05.2024 11:59 »


Der Landtag hat die Dringlichkeit beschlossen und das Gesetz ist somit unverzüglich auszufertigen.

Woher hast du diese Info?
Konnte man gestern im Livestream verfolgen. Gem. Paragraph 49 Abs. 2 S. 2 der Geschäftsordnung wurde die Dringlichkeit beschlossen.

Timestamp 09:01:24
https://www.landtag.sachsen.de/de/mediathek-und-publikationen/videos/plenarvideos/videouebersicht.cshtml

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #217 am: 03.05.2024 13:34 »
Danke.

Der Finanzminister hats gut formuliert: Das Verfassungsgericht hat uns eingemauert.
Man ist sich auch bewusst, dass diese Umsetzung bei den Bürgern wohl auf Unverständnis stoßen wird.

Bis Juni 2025 eine neue Besoldungsstruktur.... es bleibt spannend

MasterNoname89

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #218 am: 03.05.2024 14:07 »
Danke.

Der Finanzminister hats gut formuliert: Das Verfassungsgericht hat uns eingemauert.
Man ist sich auch bewusst, dass diese Umsetzung bei den Bürgern wohl auf Unverständnis stoßen wird.

Bis Juni 2025 eine neue Besoldungsstruktur.... es bleibt spannend

Das bleibt es. Aber am Ende ist es auch der Gesetzgeber selbst, der das Urteil herbeigeführt hat, denn jahrelang wurde bei den Beamten gespart und eingekürzt (Weihnachtsgeld, Nullrunden, etc.). Dass hiergegen Klagen folgen war klar und dass das Alimentationsprinzip letztlich durch das Verfassungsgericht definiert wurde die logische Folge.

Ich verstehe auch nicht, warum die Umsetzung eines Sockelbetrages nicht möglich ist. Natürlich wird der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen geringer, aber unterm Strich bleibt er in absoluten Zahlen gleich. Wie die Tabelle der Übernahme des Tarifergebnisses zeigt, geht es in anderen Bundesländern ja offensichtlich auch.

Das Ergebnis ist in Summe wirklich gut, im Vergleich zu anderen Ländern z.T. sehr gut, und es würdigt in vielen Bereichen tatsächlich auch einmal die Arbeit die dahinter steckt.

Ob die Steigerung bei den höheren Besoldungsgruppen noch in einem angemessenen Verhältnis zur freien Wirtschaft steht, das steht wiederum auf einem anderen Blatt.

Fraglich bleibt auch, wie eine Neuordnung des Besoldungsrechts aussehen wird. Theoretisch ist es schwer, etwas wieder wegzunehmen.


Fragmon

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #219 am: 03.05.2024 14:25 »
Die Argumentation ist wieder herrlich.

Aussage: Wir haben einen Fachkräftemangel in vielen Bereich des öD (vermutlich Ingenieure und IT?)

Auch: Es kann nicht sein, dass Beamte der Besoldungsgruppe A13 aufwärts von dieser Rechtsprechung profitieren.

--> Ja ok.......

MasterNoname89

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #220 am: 03.05.2024 14:38 »
Die Argumentation ist wieder herrlich.

Aussage: Wir haben einen Fachkräftemangel in vielen Bereich des öD (vermutlich Ingenieure und IT?)

Auch: Es kann nicht sein, dass Beamte der Besoldungsgruppe A13 aufwärts von dieser Rechtsprechung profitieren.

--> Ja ok.......

Die Problematik ist eher, dass die Schere selbst in der Beamtenschaft immer weiter auseinandergeht und der Einstiegsbeamte in A5 nur durch diese Gesetzesänderung überhaupt die 15 % Abstand zur Grundsicherung hält und sich zeitgleich die Besoldung des Beamten A16 um etwa 1/3 des A5 Gehalts erhöht.

Natürlich ist jeder seinem Amt entsprechend angemessen zu besolden. Vor allem wenn zugleich auch entsprechende Qualifikation und Verantwortung zu würdigen ist. Dennoch gibt es auch innerhalb derselben Besoldungsgruppe durchaus deutliche Unterschiede was Verantwortung und Qualifikation betrifft, und dennoch erhalten alle dasselbe.

Letztlich wird ein Zusammenstreichen der Besoldungsgruppen passieren, indem man die unteren Gruppen weiter wegkürzt und damit die Amtsangemessenheit in Form des Abstandsgebotes auf diesem Weg herstellt. Bestraft werden dadurch wieder diejenigen, deren Qualifikation über derer liegt, die ohne zutun ein höheres Amt erhalten.

Für die nächsten Besoldungsrunden befürchte ich dann erneute Nullrunden bis der Abstand zur Grundsicherung in den dann niedrigsten Besoldungsgruppen wieder auf 15 % zusammengeschrumpft ist.
« Last Edit: 03.05.2024 14:44 von MasterNoname89 »

Fragmon

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #221 am: 06.05.2024 08:51 »
Die Argumentation ist wieder herrlich.

Aussage: Wir haben einen Fachkräftemangel in vielen Bereich des öD (vermutlich Ingenieure und IT?)

Auch: Es kann nicht sein, dass Beamte der Besoldungsgruppe A13 aufwärts von dieser Rechtsprechung profitieren.

--> Ja ok.......

und sich zeitgleich die Besoldung des Beamten A16 um etwa 1/3 des A5 Gehalts erhöht.

Natürlich ist jeder seinem Amt entsprechend angemessen zu besolden. Vor allem wenn zugleich auch entsprechende Qualifikation und Verantwortung zu würdigen ist. Dennoch gibt es auch innerhalb derselben Besoldungsgruppe durchaus deutliche Unterschiede was Verantwortung und Qualifikation betrifft, und dennoch erhalten alle dasselbe.

Ja und für die Verantwortung von A14 Beamten aufwärts, insbesondere im Kommunalen Bereich ist eine Anhebung um 1/3 ein erster Schritt zum Aufschluss an die Mediangehälter in diesen Bereichen. Sei es Fachkarrieren (Ingenieur / IT) oder Personen mit enormer Führungsspanne und Entscheidungskompetenz, welche nicht nur den Wirtschaftlichen Erfolg umfasst, sondern zeitgleich in die Grundrechte Dritter eingreift.