Autor Thema: [SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen  (Read 45809 times)

Bauernopfer

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #30 am: 26.01.2024 17:01 »
Natürlich hat das Vor- und Nachteile. Ich habe auch gut reden, denn ich profitiere davon. Man hätte den Betrag durchaus höher ansetzen können - aber das war wohl nicht durchsetzbar. Trotzdem unter Beachtung entsprechender Grundsätze (Abstandsgebot etc.) eine gelungene Lösung, ich bin fast ein wenig zufrieden :D

Trotzdem muss man sich fragen, wieso einige Länder kein Problem haben den Sockel anzuwenden, andere jedoch schon. Ziel der Gewerkschaften war es ja, die unteren Gruppen stärker zu entlasten. Jetzt dreht sich das ganze komplett um. :-[
Immerhin erhalten mit der IAP zunächst alle die gleiche "Erhöhung", ohne daß sich die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verringern. Daß die tatsächliche Steigerung erst Ende 2024 kommt, ist die eigentliche "Kröte", die mit dem Tarifabschluss und dessen Übertragung geschluckt werden muß.

Realist01

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #31 am: 26.01.2024 20:41 »
Spätestens bei einer höchstrichterlichen Prüfung (wie bereits vom SBB im Oktober angekündigt) wird die Besoldung erneut einer gründlichen Prüfung standhalten müssen. Zweifel über die rechtmäßigkeit der Besoldung in Sachsen  gibt es ja genug.  ::)

websgeisti

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #32 am: 27.01.2024 12:25 »
Die lineare Erhöhung so niedrig festsetzen, dass hauptsächlich die oberen Besoldungsgruppen profitieren ist ein Schlag ins Gesicht. Zumindest sollte man wenigstens die 200€ in den niedrigeren BesGr. erreichen. Dazu müsste man die lineare Erhöhung auf etwa 7-8% setzen.

Ich glaube auch nicht, dass die Besoldung in Sachen oder BW so weniger „verfassungswidrig“ werden.

0esli0

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #33 am: 27.01.2024 19:02 »
Die lineare Erhöhung so niedrig festsetzen, dass hauptsächlich die oberen Besoldungsgruppen profitieren ist ein Schlag ins Gesicht. Zumindest sollte man wenigstens die 200€ in den niedrigeren BesGr. erreichen. Dazu müsste man die lineare Erhöhung auf etwa 7-8% setzen.

Ich glaube auch nicht, dass die Besoldung in Sachen oder BW so weniger „verfassungswidrig“ werden.

Sehe ich genauso. Es kann nicht sein, dass ich mit meiner A6 weniger Erhöhung bekomme als meine KollegInnen in derselben Abteilung, die mit E6 angestellt ist.

TZSteinbock

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #34 am: 28.01.2024 12:06 »
Die lineare Erhöhung so niedrig festsetzen, dass hauptsächlich die oberen Besoldungsgruppen profitieren ist ein Schlag ins Gesicht. Zumindest sollte man wenigstens die 200€ in den niedrigeren BesGr. erreichen. Dazu müsste man die lineare Erhöhung auf etwa 7-8% setzen.

Ich glaube auch nicht, dass die Besoldung in Sachen oder BW so weniger „verfassungswidrig“ werden.

Eine höhere lineare Erhöhung würde daran nichts ändern. Der hD würde davon noch mehr profitieren Das Abstandsgebot gilt eben für Angestellte des TVL nicht. Für Beamte hat es quasi Verfassungsrang. Und da Sachsen hier mit 2 Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung bereits Erfahrung sammeln durfte, gibt man sich nunmehr Mühe haarscharf regelkonform zu bleiben... :) Eine Lösung sehe ich hier nur im Zulagenbereich. So könnte man z.B. die Polizeizulage auf Bundesniveau anheben.

websgeisti

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #35 am: 28.01.2024 12:18 »
Dann müssten ALLE Bundesländer inkl. dem Bund die ganze Besoldungstabelle komplett neu machen und alle Beträge neu festsetzen, damit einerseits der Abstand zur Grundsicherung ausreichend gewahrt bleibt und andererseits das Abstandsgebot erhalten bleibt. Hier jetzt mal 1:1 lineare Erhöhungen zu übernehmen oder 1:1 Sockelbeträge zu übernehmen ist beidem sicher nicht gerade zuträglich.

Aber klar ist, einfach ist es allemal alles 1:1 zu übernehmen. Da gilt halt der Leitsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“.

 

DrStrange

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #36 am: 29.01.2024 11:01 »
Ich finde das hier interessant:

"Es sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten."

Was uns da wohl erwartet?

https://www.sbb.de/aktuelles/news/uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte/

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #37 am: 29.01.2024 12:44 »
Ich denke, dass vor allem die nicht im letzten Änderungsgesetz berücksichtigen Bürgergelderhöhungen 2023 und 2024 da Thema sind. Das waren ja 2023 200€/Monat bei der 4 Personen-Musterfamilie.
 Allerdings habe ich keinen Glauben, dass das in der Höhe umgesetzt wird.

Dailydrvr

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #38 am: 29.01.2024 15:23 »
Das LSF hat im Übrigen jetzt auch eine Info zur Übernahme des Ergebnisses der Tarifrunde veröffentlicht:
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html#a-7310

strahlkotze

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #39 am: 29.01.2024 15:23 »
Informationen für die Beamten sind jetzt beim LSF online.

https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html#a-7310

Umsetzung ein wenig anders als bei den tariflich Beschäftigten - Einmalzahlung von 1000€ Ende Februar und dann ab Ende März monatlich 200€ bis Oktober, rückwirkend ab Januar.

Praktisch heißt das also - Ende Februar 1000€, Ende März 800€ und dann noch sechsmal 200€.

Bauernopfer

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #40 am: 29.01.2024 16:29 »
Informationen für die Beamten sind jetzt beim LSF online.

https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html#a-7310

Umsetzung ein wenig anders als bei den tariflich Beschäftigten - Einmalzahlung von 1000€ Ende Februar und dann ab Ende März monatlich 200€ bis Oktober, rückwirkend ab Januar.

Praktisch heißt das also - Ende Februar 1000€, Ende März 800€ und dann noch sechsmal 200€.
...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.

Angelsaxe

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #41 am: 29.01.2024 16:39 »
...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.

Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Bauernopfer

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« Antwort #42 am: 29.01.2024 16:51 »
...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.

Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Anscheinend tendiert man in Bayern mittlerweile in die gleiche Richtung.

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« Antwort #43 am: 29.01.2024 22:18 »
...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.

Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Anscheinend tendiert man in Bayern mittlerweile in die gleiche Richtung.

Quelle? Das BayerischeFinanzministerium / Herr Füracker haben doch bereits verlautbart, dass der Sockel 1:1 bleibt. Damit ist nicht die Milchmädchenrechnung mit 4,76 oder 3,6% gemeint.

Angelsaxe

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Antw:[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen
« Antwort #44 am: 30.01.2024 09:05 »
Quelle? Das BayerischeFinanzministerium / Herr Füracker haben doch bereits verlautbart, dass der Sockel 1:1 bleibt. Damit ist nicht die Milchmädchenrechnung mit 4,76 oder 3,6% gemeint.

Es gibt zumindest eine Diskussion hierüber.
Es ist keine Milchmädchenrechnung, sondern die im Tarifabschluss vereinbarte prozentuale Umrechnung zum Sockelbetrag. Womöglich war man bereits an dieser Stelle - man mag es kaum glauben - so weise auf gewisse Grundsätze des Alimentationsprinzips zu achten.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.