Der SBB hat uns bestätigt:
die Sonderzahlung ist zeitlich nicht befristet. Sie wird nicht in die
Tabelle eingearbeitet. Die Höhe beträgt 4,1% des Grundgehaltes
einschließlich Amtszulage.
Wir haben noch nachgefragt, ob es sich um eine dynamische Zulage handeln soll,
die auch nach den geplanten Besoldungserhöhungen zum 01.11.2024 und 01.02.2025
4,1% des dann gelten Grundgehalts betragen soll, oder ob es feste, nicht dynamisierte
Beträge in Höhe von 4,1% zum Stichtag 01.01.2024 sein sollen. Antwort steht aus.