Positiv interpretiert könnte man vermuten, dass es von Sachsen der erste Schritt ist, den strikten Sparkurs bei den Beamten zu verlassen und sich tatsächlich auf den Weg zur amtsangemessenen Besoldung zu machen. Denn schaut man sich die zusätzlichen Erhöhungen zur Überahme des Tarifergebnisses an, kann man erkennen, dass es das erste mal ist, dass es faktisch gesehen tatsächlich eine recht deutliche Erhöhung der Grundbesoldung wäre, von der auch die Versorgungsempfänger profitieren.
Die Kehrseite ist, dass die gewählte Lösung als unbefristete und dynamische Sonderzahlung wahrscheinlich gewählt wurde, um diese nicht ruhegehatfähig zu machen und/oder natürlich um sie im Zweifelsfall zukünftig auch wieder streichen zu können. Auch reicht die Höhe wahrscheinlich nicht, um die Vorgaben aus den letzten (und kommenden) Urteilen des BVerfG zu erfüllen - aber das habe ich zahlenmäßig nicht überprüft.
Insgesamt betrachtet wird es zwei Hauptgründe haben: Die anstehende Wahl im September und die bevorstehenden Urteile des BVerfG und deren Folgen. Mit den jetzigen Erhöhungen soll wohl die Anzahl der Widersprüche und Klagen reduziert und die Auswirkungen von Nachzahlungen gemindert werden. Nichtsdestotrotz ein positiver Schritt, der VIELLEICHT der Anfang vom Ende des konzertierten Verfassungsbruchs ist. Denn es setzt ein kleines Zeichen, dass die anderen Rechtskreise nicht ignorieren werden. Ob sie dann überhaupt und wenn in unserem Sinn reagieren, bleibt aber abzuwarten.