[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen

Begonnen von Admin, 13.12.2023 01:56

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Finanzbeamter

Bei mir ist sie auch drauf.

Allerdings warte ich noch auf den steuerfreien PKV-Zuschuss für meine Kinder, obwohl ich den Antrag dazu bereits Anfang Januar abgegeben habe.

Hatte hier vielleicht schon jemand mehr Erfolg? ;)

Newbiii

Zitat von: Finanzbeamter am 27.03.2024 07:47
Bei mir ist sie auch drauf.

Allerdings warte ich noch auf den steuerfreien PKV-Zuschuss für meine Kinder, obwohl ich den Antrag dazu bereits Anfang Januar abgegeben habe.

Hatte hier vielleicht schon jemand mehr Erfolg? ;)

Meine Frau hat ebenfalls noch nichts diesbezüglich.

Sonnenblume77

Hab ich auch noch nicht. Wird wohl wie die Umsetzung des 4. DRÄ nach Eingang abgearbeitet.

Ich finde das mittlerweile echt ätzend. Seit September wartet man auf die Nachzahlung und man kriegt keine so richtig zufriedenstellende Aussage.

0esli0

Eine Frage zum 5. DRÄndG...

Wir beziehen in nicht allzu langer Zeit Elterngeld. Der Antrag darauf würde voraussichtlich Anfang Juni bei der Elterngeldstelle eingehen.  Wie verhält sich das aber nun mit den noch ausstehenden Nachzahlungen der 4,1 % bzw. den Nachzahlungen zur Erhöhung des Familienzuschlages rückwirkend zum 01.01.2024. Das sind ja nochmal Summen, die meinen monatlichen Elterngeldbezug erhöhen würden. Ich gehe davon aus, dass bis Anfang Juni die Nachzahlungen noch nicht da sind und mir somit ja auch keine Bezügemitteilungen darüber vorliegen, die ich bei der Elterngeldstelle einreichen könnte. Kann man das im Nachhinein bei der Elterngeldstelle nochmal einreichen, sodass dort auch eine Korrektur zur Berechnung des monatlichen Elterngeldbezuges erfolgt und man widerum dann auch eine Nachzahlung für das Elterngeld erhält?

Mondschaf78

Zitat von: Finanzbeamter am 27.03.2024 07:47
Bei mir ist sie auch drauf.

Allerdings warte ich noch auf den steuerfreien PKV-Zuschuss für meine Kinder, obwohl ich den Antrag dazu bereits Anfang Januar abgegeben habe.

Hatte hier vielleicht schon jemand mehr Erfolg? ;)

Bei mir mit den Bezügen für März

MasterNoname89

Zitat von: 0esli0 am 06.04.2024 16:40
Eine Frage zum 5. DRÄndG...

Wir beziehen in nicht allzu langer Zeit Elterngeld. Der Antrag darauf würde voraussichtlich Anfang Juni bei der Elterngeldstelle eingehen.  Wie verhält sich das aber nun mit den noch ausstehenden Nachzahlungen der 4,1 % bzw. den Nachzahlungen zur Erhöhung des Familienzuschlages rückwirkend zum 01.01.2024. Das sind ja nochmal Summen, die meinen monatlichen Elterngeldbezug erhöhen würden. Ich gehe davon aus, dass bis Anfang Juni die Nachzahlungen noch nicht da sind und mir somit ja auch keine Bezügemitteilungen darüber vorliegen, die ich bei der Elterngeldstelle einreichen könnte. Kann man das im Nachhinein bei der Elterngeldstelle nochmal einreichen, sodass dort auch eine Korrektur zur Berechnung des monatlichen Elterngeldbezuges erfolgt und man widerum dann auch eine Nachzahlung für das Elterngeld erhält?

Dazu bestenfalls mal direkt die Elterngeldstelle kontaktieren. Im Zweifelsfall beantragen und bei Eingang der Bezüge innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch einlegen und die Dokumente nachreichen.

Ansonsten ist es vermutlich persönliches Pech, ebenso wie für diejenigen, die an den für die Inflationsausgleichszahlungen relevanten Stichtagen in Elternzeit waren.

Fischiio

Hallo in die Runde:)

ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:

Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?

Angelsaxe

Zitat von: Fischiio am 08.04.2024 15:49
Hallo in die Runde:)

ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:

Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?

Also zur IAP kann ich keine Aussage treffen, aber die Besoldung wird tageweise (also in deinem Fall für die drei ersten Septembertage) gezahlt. So war es jedenfalls bei mir.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

MasterNoname89

Zitat von: Fischiio am 08.04.2024 15:49
Hallo in die Runde:)

ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:

Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?

Entsprechend des Gesetzentwurfs des 5. Dienstrechtsänderungsgesetzes, soll die Inflationsausgleichsprämie im  Paragraph 75a des sächsischen Besoldungsgesetzes eingeführt werden.

Nach den dortigen Regelungen erhälst du die vollen 200 € IAP für den Monat September, sofern an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat ... würde ja, wenn die EZ am 4. beginnt. Pech für diejenigen, deren Kinder am 1. eines Monats geboren wurden.

Natürlich alles vorbehaltlich des Beschlusses dieses Gesetzentwurfs in der bestehenden Form durch den sächsischen Landtag.

Martin22

Am 17.4. ist das 5DrÄnG unter Top 9 im Landtag 👍

ElHorst

Zitat von: Martin22 am 12.04.2024 14:18
Am 17.4. ist das 5DrÄnG unter Top 9 im Landtag 👍

Jupp, finde ich gut. ;-)

https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/2305?dateForBacklink=12.04.2024#agenda

Sofern es keine Überraschung gibt, damit am 2./3. Mai 2024 final im Plenum.

Fischiio

Zitat von: MasterNoname89 am 10.04.2024 13:06
Zitat von: Fischiio am 08.04.2024 15:49
Hallo in die Runde:)

ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:

Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?

Entsprechend des Gesetzentwurfs des 5. Dienstrechtsänderungsgesetzes, soll die Inflationsausgleichsprämie im  Paragraph 75a des sächsischen Besoldungsgesetzes eingeführt werden.

Nach den dortigen Regelungen erhälst du die vollen 200 € IAP für den Monat September, sofern an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat ... würde ja, wenn die EZ am 4. beginnt. Pech für diejenigen, deren Kinder am 1. eines Monats geboren wurden.

Natürlich alles vorbehaltlich des Beschlusses dieses Gesetzentwurfs in der bestehenden Form durch den sächsischen Landtag.


Alles klar. Als Vater kann ich mir ja raussuchen, ob ich die Elternzeit am 1. September oder am 4. September beginne. Daher danke ich vielmals für diese Information und werde meine Elternzeit dementsprechend auch anmelden.:)

PoloG

Zitat von: Fischiio am 14.04.2024 20:39
Zitat von: MasterNoname89 am 10.04.2024 13:06
Zitat von: Fischiio am 08.04.2024 15:49
Hallo in die Runde:)

ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:

Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?

Entsprechend des Gesetzentwurfs des 5. Dienstrechtsänderungsgesetzes, soll die Inflationsausgleichsprämie im  Paragraph 75a des sächsischen Besoldungsgesetzes eingeführt werden.

Nach den dortigen Regelungen erhälst du die vollen 200 € IAP für den Monat September, sofern an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat ... würde ja, wenn die EZ am 4. beginnt. Pech für diejenigen, deren Kinder am 1. eines Monats geboren wurden.

Natürlich alles vorbehaltlich des Beschlusses dieses Gesetzentwurfs in der bestehenden Form durch den sächsischen Landtag.


Alles klar. Als Vater kann ich mir ja raussuchen, ob ich die Elternzeit am 1. September oder am 4. September beginne. Daher danke ich vielmals für diese Information und werde meine Elternzeit dementsprechend auch anmelden.:)

Hier musst du schauen, falls du Elterngeld beziehen willst:
Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt, nicht für Kalendermonate.

MasterNoname89

Zitat von: Fischiio

Alles klar. Als Vater kann ich mir ja raussuchen, ob ich die Elternzeit am 1. September oder am 4. September beginne. Daher danke ich vielmals für diese Information und werde meine Elternzeit dementsprechend auch anmelden.:)

Soweit ich weiß, ist Elternzeit generell für Lebnsmonate und nicht Kalendermonate zu nehmen. Wäre mir neu,dass man das frei schieben kann ... egal.ob Vater oder Mutter.

VaPi

Der Beginn und das Ende ist frei wählbar.