zur Freiwilligen Versicherung für Beamt*innen, insbesondere im Ruhestand
Wenn wir von der Pension als Versorgungsempfänger*innen ausgehen, dann fällt hierfür der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % auf die Versorgungsbezüge an sowie zzgl. Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag beträgt 1,1% nach derzeitigem durchschnitt. In der Summe sprechen wir also von eine*r Pensionär*in im Jahr 2023 von 15,7% auf das Brutto der Versorgungsbezüge.
Im Beispiel von "3000 €" von @NordWest wären das 471,00 € wovon die pauschale Beihilfe die Hälfte übernähme. Somit verbleiben 235,50 € als Krankenkassenbeitrag der Beamt*in. Nicht drin ist hier die soziale/private Pflegeversicherung - für die es keine pauschale Beihilfe gibt.
Für Beamt*innen beträgt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung dieser 1,7 % der Versorgungsbezüge, das sind also in diesem Beispiel 51 € für die soziale Pflegeversicherung. In der Summe würde man also bei diesem Rechenbeispiel in der Pension zum "heutigen Stand" bei einem Brutto von 3000 € dann 286,50 € freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Bei dieser Beispielsrechnung ist aber jedoch ausgeklammert, dass gegebenenfalls weitere Beiträge anfallen so sind bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" zu betrachten. Es kommen also noch weitere Einkunftsarten in Frage.
Das sind beispielhaft und nicht abschließend: Renten, Pensionen, Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge wie etwa aus einer privaten Rente, private Lebensversicherung, nebenberufliche Tätigkeit, selbstständige Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.
Das alles natürlich bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze, dieser beträgt ist für 2023 4.987,50 € und 2024 5.175 €. Hat man also noch weitere Einkunftsarten, etwa Rente, Betriebsrente, private Zusatzrente, ggf. Vermietung, etc. kann es daher sein, dass der Krankenversicherungsbeitrag höher ausfällt als in dieser Beispielsrechnung mit "nur einer einzigen Einkunftsart (Pension)".
Mit 4.987,50 € wäre der Höchstbeitrag in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei 15,7 % somit 783,04 € bzw. nach pauschaler Beihilfe die Hälfte davon 391,52 € + Pflegebeitrag mit 1,7 % zu 84,79 € in der Summe: 476,30 Euro als Höchstbeitrag.
Hat man also neben der hier beispielhaften "3.000 Euro Brutto-Pension" weitere Einkünfte sprechen wir von einem monatlichen Beitrag zwischen 286,50 € bis zu 476,30 € für den Pensionär*in im Jahr 2023. Das ist dann die "von bis" vergleichsbasis mit der privaten Krankenversicherung.
Hier ist zu beachten, dass nicht nur in der privaten Krankenversicherung die Versicherungsbeiträge steigen, sondern eben auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, was derzeit noch stark durch die Bundeszuschüsse gedämpft wird bzw. mit Leistungseinbüßen zusammengespart wird.
Bei solchen Vergleichen also bitte nicht nur auf die derzeitigen Bezüge oder die spätere Pension schauen, sondern auch auf alle weiteren Einkünfte aus Renten, Versicherungen, Kapitalerträgen und was eben darunter fällt, die man jetzt schon erhält und solche die man im Ruhestand erwarten würde.
Beispielsweise würde man "jetzt" bei der freiwilligen Versicherung ja etwa etwa nicht die private Rente oder Betriebsrente oder Lebensversicherung mitdenken, weil die ja gerade jetzt nicht als Einkunftsart anfällt - jedoch aber später im Ruhestand diese definitiv mit der Auszahlung der Renten als Einkunftsart anfällt. Genauso mit einer etwaigen Wohnung, die man derzeit noch bewohnt, aber im Ruhestand dann z.B. vermieten würde weil sie vielleicht zu groß wäre, oder dass man sich die ETF's Fonds auszahlen lässt und noch vielen anderen ähnlichen Beispielen.
Die freiwillige Versicherung in der GKV kann also auch attraktiv sein und ich spreche nicht ab dorthin zu gehen, aber man sollte man - damit man nicht davon überrascht wird - auch das gesamte Bild mit allen Einkunftsarten jetzt und im Ruhestand betrachten.