Autor Thema: [NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein  (Read 6481 times)

Saxum

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #15 am: 15.12.2023 11:13 »
zur Freiwilligen Versicherung für Beamt*innen, insbesondere im Ruhestand

Wenn wir von der Pension als Versorgungsempfänger*innen ausgehen, dann fällt hierfür der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % auf die Versorgungsbezüge an sowie zzgl. Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag beträgt 1,1% nach derzeitigem durchschnitt. In der Summe sprechen wir also von eine*r Pensionär*in im Jahr 2023 von 15,7% auf das Brutto der Versorgungsbezüge.

Im Beispiel von "3000 €" von @NordWest wären das 471,00 € wovon die pauschale Beihilfe die Hälfte übernähme. Somit verbleiben 235,50 € als Krankenkassenbeitrag der Beamt*in. Nicht drin ist hier die soziale/private Pflegeversicherung - für die es keine pauschale Beihilfe gibt.

Für Beamt*innen beträgt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung dieser 1,7 % der Versorgungsbezüge, das sind also in diesem Beispiel 51 € für die soziale Pflegeversicherung. In der Summe würde man also bei diesem Rechenbeispiel in der Pension zum "heutigen Stand" bei einem Brutto von 3000 € dann 286,50 € freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Bei dieser Beispielsrechnung ist aber jedoch ausgeklammert, dass gegebenenfalls weitere Beiträge anfallen so sind bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" zu betrachten. Es kommen also noch weitere Einkunftsarten in Frage.

Das sind beispielhaft und nicht abschließend: Renten, Pensionen, Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge wie etwa aus einer privaten Rente, private Lebensversicherung, nebenberufliche Tätigkeit, selbstständige Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.

Das alles natürlich bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze, dieser beträgt ist für 2023 4.987,50 € und 2024 5.175 €. Hat man also noch weitere Einkunftsarten, etwa Rente, Betriebsrente, private Zusatzrente, ggf. Vermietung, etc. kann es daher sein, dass der Krankenversicherungsbeitrag höher ausfällt als in dieser Beispielsrechnung mit "nur einer einzigen Einkunftsart (Pension)".

Mit 4.987,50 € wäre der Höchstbeitrag in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei 15,7 % somit 783,04 € bzw. nach pauschaler Beihilfe die Hälfte davon 391,52 € + Pflegebeitrag mit 1,7 % zu 84,79 € in der Summe: 476,30 Euro als Höchstbeitrag.

Hat man also neben der hier beispielhaften "3.000 Euro Brutto-Pension" weitere Einkünfte sprechen wir von einem monatlichen Beitrag zwischen 286,50 € bis zu 476,30 € für den Pensionär*in im Jahr 2023. Das ist dann die "von bis" vergleichsbasis mit der privaten Krankenversicherung.

Hier ist zu beachten, dass nicht nur in der privaten Krankenversicherung die Versicherungsbeiträge steigen, sondern eben auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, was derzeit noch stark durch die Bundeszuschüsse gedämpft wird bzw. mit Leistungseinbüßen zusammengespart wird.

Bei solchen Vergleichen also bitte nicht nur auf die derzeitigen Bezüge oder die spätere Pension schauen, sondern auch auf alle weiteren Einkünfte aus Renten, Versicherungen, Kapitalerträgen und was eben darunter fällt, die man jetzt schon erhält und solche die man im Ruhestand erwarten würde.

Beispielsweise würde man "jetzt" bei der freiwilligen Versicherung ja etwa etwa nicht die private Rente oder Betriebsrente oder Lebensversicherung mitdenken, weil die ja gerade jetzt nicht als Einkunftsart anfällt - jedoch aber später im Ruhestand diese definitiv mit der Auszahlung der Renten als Einkunftsart anfällt. Genauso mit einer etwaigen Wohnung, die man derzeit noch bewohnt, aber im Ruhestand dann z.B. vermieten würde weil sie vielleicht zu groß wäre, oder dass man sich die ETF's Fonds auszahlen lässt und noch vielen anderen ähnlichen Beispielen.

Die freiwillige Versicherung in der GKV kann also auch attraktiv sein und ich spreche nicht ab dorthin zu gehen, aber man sollte man - damit man nicht davon überrascht wird - auch das gesamte Bild mit allen Einkunftsarten jetzt und im Ruhestand betrachten.

Saxum

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #16 am: 15.12.2023 12:05 »
Konkludent will ich sagen, dass der von @NordWest hier vorgetragene "Break-Even-Point" in Höhe von 3.000 Euro an und für sich als ganz grober Orientierungswert für 2023 hilfreich sein kann, im Vergleich zur privaten Krankenversicherung mit 70% Beihilfe.

Jedoch ist eben wie erwähnt zu berücksichtigen, dass man entweder durch den Einzug "aller Einkunftsarten" entweder diese grobe Orientierungsgrenze überschreiten könnte oder sofern man mit der Pension darunter läge, dann durch die das hinzu addieren weiterer Einkunftsarten dann doch rasch an die grob geschätzte 3.000 € Break-Even-Point Grenze herankommen kann.

Also würde ich die Aussage von @NordWest insoweit ergänzen, dass es nicht um 3.000 Euro "Pension" handelt sondern, um 3.000 Euro "aller Einkünfte". Das wäre dann als derzeitiger Break-Even-Point ein relativ guter ganz grober Orientierungswert.

Dazu muss man darüber hinaus beim direkten Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung noch hinzuaddieren, dass in der Regel noch Minimum eine private Zusatzversicherung für das Krankenhaus und/oder die Zähne bestehen oder anderes herum, man müsste bei der PKV ggf. bestehende Wahltarife und Ergänzungstarife herausaddieren und nur den Grundtarif (ambulant/stationär) + private Pflegeversicherung mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung + soziale Pflegeversicherung vergleichen.

Man könnte den PKV Wahl- und Ergänzungstarif theoretisch auch im Ruhestand ruhend stellen oder rausstreichen, wenn es einem doch zu teuer wäre. Mal davon abgesehen, dass bei der PKV die Leistungen festgeschrieben sind und der Grundtarif und ggf. insbesondere ein bestehender guter Ergänzungstarif preislich und von der Leistung her in der Regel gut über etwaige Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

So einfach ist der Vergleich also auch wieder nicht, aber so grob hätte man dann das ganze Bild.

Sasaeng

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #17 am: 15.12.2023 19:18 »
Gelegentlich frage ich mich ja schon, aus welcher Motivation heraus sich manche im Forum mit einer derartigen Verve hinter das PKV-Thema klemmen.

Saxum

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #18 am: 15.12.2023 19:27 »
Keiner speziellen, ich musste für mich selbst auch mal abwägen „was, wo und wie“ es für mich am besten wäre und hatte mich dafür eingehend eingelesen und Informationen zusammengestellt. Damit diese ganze Arbeit nicht „rumliegt“ oder „verschenkt“ ist trag ich es gerne hier weiter wenns passt. Das ganze Wissen, das angesammelt worden ist, warum sollten andere davon auch nicht profitieren können.

Für mich selbst ist es natürlich auch praktisch weil ich dadurch so mein wissen auch selbst immer mal wieder „auffrische“ und im Falle des Falles auch für mich selbst zur Verfügung habe.

clarion

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #19 am: 15.12.2023 23:47 »
Hallo,

Danke für die Ausführungen.  Ich bin schon länger als 5 Jahre in der PKV und komme daher wohl nicht mehr in die PKV, selbst wenn ich wollte, oder? Zudem macht die Einbeziehung aller Einkünfte es wahrscheinlich,  dass die PKV auch nach der Pensionierung billiger ist als die GKV.

Saxum

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #20 am: 16.12.2023 08:19 »
Meines Wissens nach, sofern man nicht den Weg über die Familienversicherung geht, eine „jetzt“ anerkannte Schwerbehinderung hat die man innert 3 Monate meldet oder eben wieder ein Angestelltenverhältnis beginnt: Eher Nein.

Die 5 Jahres Mitgliedschaft bezieht sich hierbei in diesen Punkten etwa zB auf die Ehepartner*in bzw. „wo“ man dann“unterkommen“ würde. Bis auf das Angestelltenverhältnis, hier tritt die Versicherungspflicht ein, wenn man über Mini-Job und unter der JAEG befindet sowie das Beamtenverhältnis aufgelöst hat.

Es könnte sein, dass die PKV in der Pensionierung ggf. günstiger ist. Die Wahrscheinlichkeit steigt natürlich, je höher das zu erwartende Pensionsbrutto ist und je mehr „weitere Einkünfte“ dazukommen. Aber ganz ehrlich keiner von uns hat eine Glaskugel und kann 20-30 Jahre in die Zukunft abschätzen. Dabei ist es egal ob es von der PKV oder der GKV die Rede ist.

Jedoch gegebenfalls muss man in der PKV bei einem zu hohen Beitrag dann die Möglichkeit nutzen und § 204 VVG ziehen, wodurch man mittels eines internen Tarifwechsels in einen neueren Tarif wechseln würde. Dort wäre ggf. der Beitrag dann wieder moderater da die Altersstruktur im neuen Tarif wieder „frischer“ ist oder es anderes kalkuliert worden ist. Hierbei sollte man natürlich vorher in Ruhe prüfen, was konkret die Auswirkungen hinsichtlich des Beitrags oder der Leistungen sind, die Leistungen sollten zumindest gleichartig sein.
« Last Edit: 16.12.2023 08:28 von Saxum »

Rukh

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #21 am: 18.12.2023 21:18 »
Danke für deine Recherche und deine Erläuterungen.

Bei mir ist es in der Tat so, dass auf jeden Fall noch Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente zu der Pension hinzukommen wird. Da ich auch ein A13 Amt bekleide, wird es unter Berücksichtigung aller Umstände zumindest zu einer Pattsituation im Alter kommen. Aber es ist schon ein bisschen Hoffen und Spekulieren, dass die Beiträge nicht zu sehr steigen.

Ich bin mal gespannt, was die Rundschreiben vom NLBV zu dem Thema hergeben werden.

Dienstleister

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #22 am: 20.12.2023 11:45 »
Da sich hier ja schon einige intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, folgende Frage, die an mich herangetragen worden ist:
Ein Versorgungsempfänger mit eigener Rente, Witwenrente und Witwenpension ist freiwillig gesetzlich versichert und zahlt zur Zeit auf alle Einkünfte etwa 360,00 € KV und 28,00 € PV. Hierfür erhält sie aus den beiden Rentenansprüchen einen Zuschuss zur KV in Höhe von 7,3 (?) % (Hälfte des Prozentsatzes der KV der Rentner).

Dazu hätte sie theoretisch einen Anspruch auf Beihilfe, der praktisch ja nicht wirklich zum tragen kommt. Insofern würde hier die pauschale Beihilfe doch definitiv ein Gewinn sein. Oder sehe ich das falsch?
Allerdings bin ich noch nicht so richtig schlau aus der Berechnung geworden.
Wäre das jetzt ein Anspruch von 180,00 € (Hälfte des KV-Beitrages) oder wird der Zuschuss aus den Renten hier noch irgendwie berücksichtigt (was ja nicht fair wäre, da dieser ja aus dem Rentenanspruch resultiert, da eine Mitgliedschaft in der KV der Rentner nicht möglich war) oder wird noch ganz anders gerechnet?

Saxum

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #23 am: 20.12.2023 15:30 »
Da Witwer*innen regelmäßig zum Kreis der beihilfeberechtigten zählen, können diese auch meines Wissens nach die pauschale Beihilfe beantragen. Meiner Interpretation nach wird es so sein, dass der Zuschuss ja ausschließlich auf die gesetzliche Rente bezieht - nur für diesen bzw. deren Höhe wird der Zuschuss berechnet. Die pauschale Beihilfe bezieht sich daher auf die (Witwe*r-)Pension und wird auch zu dieser Höhe berechnet und gewährt.

Soweit ja, es laufen wohl pauschale Beihilfe zur Pensionauszahlung und Zuschuss zur gesetzlichen Rente nebeneinander.

totoughtotame

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #24 am: 25.12.2023 12:39 »
Gelegentlich frage ich mich ja schon, aus welcher Motivation heraus sich manche im Forum mit einer derartigen Verve hinter das PKV-Thema klemmen.

Jeder verteidigt natürlich die eigene Entscheidung. Das liest man oft aus den Antworten heraus