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[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein

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Saxum:
Meines Wissens nach, sofern man nicht den Weg über die Familienversicherung geht, eine „jetzt“ anerkannte Schwerbehinderung hat die man innert 3 Monate meldet oder eben wieder ein Angestelltenverhältnis beginnt: Eher Nein.

Die 5 Jahres Mitgliedschaft bezieht sich hierbei in diesen Punkten etwa zB auf die Ehepartner*in bzw. „wo“ man dann“unterkommen“ würde. Bis auf das Angestelltenverhältnis, hier tritt die Versicherungspflicht ein, wenn man über Mini-Job und unter der JAEG befindet sowie das Beamtenverhältnis aufgelöst hat.

Es könnte sein, dass die PKV in der Pensionierung ggf. günstiger ist. Die Wahrscheinlichkeit steigt natürlich, je höher das zu erwartende Pensionsbrutto ist und je mehr „weitere Einkünfte“ dazukommen. Aber ganz ehrlich keiner von uns hat eine Glaskugel und kann 20-30 Jahre in die Zukunft abschätzen. Dabei ist es egal ob es von der PKV oder der GKV die Rede ist.

Jedoch gegebenfalls muss man in der PKV bei einem zu hohen Beitrag dann die Möglichkeit nutzen und § 204 VVG ziehen, wodurch man mittels eines internen Tarifwechsels in einen neueren Tarif wechseln würde. Dort wäre ggf. der Beitrag dann wieder moderater da die Altersstruktur im neuen Tarif wieder „frischer“ ist oder es anderes kalkuliert worden ist. Hierbei sollte man natürlich vorher in Ruhe prüfen, was konkret die Auswirkungen hinsichtlich des Beitrags oder der Leistungen sind, die Leistungen sollten zumindest gleichartig sein.

Rukh:
Danke für deine Recherche und deine Erläuterungen.

Bei mir ist es in der Tat so, dass auf jeden Fall noch Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente zu der Pension hinzukommen wird. Da ich auch ein A13 Amt bekleide, wird es unter Berücksichtigung aller Umstände zumindest zu einer Pattsituation im Alter kommen. Aber es ist schon ein bisschen Hoffen und Spekulieren, dass die Beiträge nicht zu sehr steigen.

Ich bin mal gespannt, was die Rundschreiben vom NLBV zu dem Thema hergeben werden.

Dienstleister:
Da sich hier ja schon einige intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, folgende Frage, die an mich herangetragen worden ist:
Ein Versorgungsempfänger mit eigener Rente, Witwenrente und Witwenpension ist freiwillig gesetzlich versichert und zahlt zur Zeit auf alle Einkünfte etwa 360,00 € KV und 28,00 € PV. Hierfür erhält sie aus den beiden Rentenansprüchen einen Zuschuss zur KV in Höhe von 7,3 (?) % (Hälfte des Prozentsatzes der KV der Rentner).

Dazu hätte sie theoretisch einen Anspruch auf Beihilfe, der praktisch ja nicht wirklich zum tragen kommt. Insofern würde hier die pauschale Beihilfe doch definitiv ein Gewinn sein. Oder sehe ich das falsch?
Allerdings bin ich noch nicht so richtig schlau aus der Berechnung geworden.
Wäre das jetzt ein Anspruch von 180,00 € (Hälfte des KV-Beitrages) oder wird der Zuschuss aus den Renten hier noch irgendwie berücksichtigt (was ja nicht fair wäre, da dieser ja aus dem Rentenanspruch resultiert, da eine Mitgliedschaft in der KV der Rentner nicht möglich war) oder wird noch ganz anders gerechnet?

Saxum:
Da Witwer*innen regelmäßig zum Kreis der beihilfeberechtigten zählen, können diese auch meines Wissens nach die pauschale Beihilfe beantragen. Meiner Interpretation nach wird es so sein, dass der Zuschuss ja ausschließlich auf die gesetzliche Rente bezieht - nur für diesen bzw. deren Höhe wird der Zuschuss berechnet. Die pauschale Beihilfe bezieht sich daher auf die (Witwe*r-)Pension und wird auch zu dieser Höhe berechnet und gewährt.

Soweit ja, es laufen wohl pauschale Beihilfe zur Pensionauszahlung und Zuschuss zur gesetzlichen Rente nebeneinander.

totoughtotame:

--- Zitat von: Sasaeng am 15.12.2023 19:18 ---Gelegentlich frage ich mich ja schon, aus welcher Motivation heraus sich manche im Forum mit einer derartigen Verve hinter das PKV-Thema klemmen.

--- End quote ---

Jeder verteidigt natürlich die eigene Entscheidung. Das liest man oft aus den Antworten heraus

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