Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krank während Dienst - wieviele Stunden werden angerechnet?
ike:
Hallo,
folgender Fall:
AN geht am Dienstag zum Dienst und bucht sich im Zeiterfassungssystem ein und später wieder aus.
Nach ein paar Stunden hat er einen Arzttermin, bei dem er eine Krankschreibung (AUB) erhält, die ihn ab Mittwoch krankschreibt.
Er gibt diese AUB gegen Mittag beim AG ab und verlässt den Dienst.
Wie viele Stunden werden für den Dienstag angerechnet: nur die geleisteten bis zum Arzttermin oder die für diesen Tag gültige Sollzeit?
Es gilt TV-L, Bundesland Bayern.
Vielen Dank.
Faunus:
Gibt es im Hause eine Dienstvereinbarung, in der geregelt ist was Kernzeiten sind, wie mit Mehrstunden verfahren wird, usw.?
Deine Krankschreibung gilt ab Mittwoch.
Du hast Dich am Dienstag scheinbar nicht krank gemeldet.
Es werden für den Tag wahrscheinlich nur die Stunden gerechnet, die das Zeiterfassungssystem gebucht hat. Sind es weniger als die vereinbarte tägliche Arbeitszeit hast Du die fehlenden Stunden nachzuliefern/auszugleichen//was immer in der Dienstvereinbarung steht.
Würde ich mal so vermuten.
Aber es sollte eine Korrekturmöglichkeit geben, die irgendwer im Hause dann genehmigen müsste. Rücksprache halten.
Albeles:
Warum geht man krank zur Arbeit, merkt das man nicht Dienstfähig ist, besucht einen Arzt und lässt sich erst für den nächsten Tag krankschreiben?
Klingt irgendwie nicht logisch. Weshalb sollte man mehr als die geleisteten Stunden vergütet bekommen?
Schließlich ist man ja Dienstag nicht krank gewesen laut Attest.
Gewerbler:
Würde das auch so sehen wie Albeles:
- Dienstag zur Arbeit, dann von dort krank gemeldet und zum Arzt --> ganzer Tag wird gutgeschrieben
- Dienstag zur Arbeit, von dort einfach ausgestempelt und zum Arzt --> nur die tatsächlichen Stunden
MoinMoin:
--- Zitat von: Gewerbler am 14.12.2023 07:41 ---Würde das auch so sehen wie Albeles:
- Dienstag zur Arbeit, dann von dort krank gemeldet und zum Arzt --> ganzer Tag wird gutgeschrieben
- Dienstag zur Arbeit, von dort einfach ausgestempelt und zum Arzt --> nur die tatsächlichen Stunden
--- End quote ---
Wenn er ab dem ersten Tag eine AUB vorlegen muss, dann ist ersteres nicht möglich und er hat eine dämlich AUB bekommen.
Wenn er sich am Dienstag nicht krank meldet und keine AUB hat, dann ist das halt dämlich sich nicht Dienstag Krank zu melde und schenkt damit dem AG diese Stunden, die ihm ansonsten gut geschrieben worden wären.
Wenn man sichnach Arbeitsbegin krank abmeldet, dann gilt der ganze Tag als Arbeitstag!
Der nächste Tag ist jedoch dann der erste Krankentag.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version