Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Führungszeugnis eingestellte Verfahren
Umlauf:
Das behördliche FZ
Joulupukki:
Bei uns (Land HB) wird bzw. wurde auch das "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" bei einer Einstellung gefordert. Meines Wissens ist das derzeit immer noch so.
Welches genau du vorzulegen hast, wird man dir aber sicherlich mitteilen, da es ja auch entsprechend beantragt werden muss.
Zeussowitz:
Weder eingestellte Verfahren, noch Unterbringungen nach PsychKG tauchen im Bundeszentralregister und somit auch nicht im Führungszeugnis auf. Ausnahme wäre die Unterbringung in einer forensischen Klinik oder Psychiatrie nach 63 oder 64 StGB. Das klingt aber hier nicht danach. Das kannst aber natürlich nur du wissen und klarstellen.
Elur:
Nach § 32 Abs. 3 Nr. 3 BZRG kommen in das Führungszeugnis für Behörden u.a. Eintragungen nach § 11 BZRG, wenn die Entscheidung oder Verfügung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Dabei handelt es sich um gerichtliche Entscheidungen, bei denen der Betroffene aufgrund von Schuldunfähigkeit nicht verurteilt wird. Ich bin nicht sicher, was der Betroffene hier meinte. Sind die Verfahren wirklich eingestellt worden oder lag Schuldunfähigkeit vor?
PiA:
Meinens Wissens kann man das FZ vor der Übersendung an die Behörde beim Amtsgericht einsehen.
Dann wüsstest Du zumindest, was drin steht...
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