Autor Thema: Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?  (Read 8701 times)

RsQ

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Es kann/muss einem AG doch eigentlich total egal sein, was der AN vorher woanders verdient hat? Das hat doch mit dem Aushandeln des Einkommens gar nichts zu tun? Ich versteh's nicht.

TEXEL

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Den einzigen plausiblen Grund, der mir mit viel Vorstellungskraft in den Sinn kommt wäre, dass es intern die Regel gibt, dass der Bewerber bzw. zukünftige Stelleninhaber bei einer bestimmten Entgeltforderung einen gewissen Nachweis erbringen muss, bevor man in eine höhere Stufe eingruppiert wird.

Aber wie Mario Nette schon schrieb, wird hier ja quasi über eine Entgeltgruppe verhandelt, welche ja eigentlich auch schon ausgeschrieben wurde.

Außerdem hatte ich alles bereits im Vorfeld klar genannt und gefordert. Wie Eingangs erwähnt mit dem zarten Hinweis, dass ich unter dem bestimmten Bruttobetrag nicht wechseln werde.
Dann bietet man mir Entgeltgruppe 10 an.
Nun beginnt die gefühlte zweite Runde der Verhandlung.

 ???


Tagelöhner

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Hier wird einfach versucht deine Schmerzgrenze auszuloten und gleichzeitig maximal zu sparen. Wenn Du auf die Stelle nicht angewiesen bist und es persönlich verkraften könntest, doch nicht mehr zum Zug zu kommen würde ich einen Gang hochschalten.

Du kannst den Spieß ja umdrehen und sagen, dass Du dem Arbeitgeber das in der Ausschreibung genannte Entgelt offensichtlich nicht Wert bist, und Dich daher dann leider anderweitig umschauen wirst.

Das ganze Gebaren der dortigen Personalabteilung ist schon irgendwie frech.

VFA West

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Es wird alles gut. Vielleicht wollen sie dich überraschen mit einer Art "Weihnachtsgeschenk".  :)

FearOfTheDuck

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Interessant wäre ja auch, was die Tätigkeit tatsächlich für eine EG ergibt und wieso der AG plötzlich in seiner Rechtsmeinung schwankt.

TEXEL

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Die neue Tätigkeit wird in einem anderen, 400km entfernten Bundesland sein und zieht demnach auch einen Umzug nach sich.
Demzufolge werde ich mir da im Vorfeld äußerst sicher gehen müssen.
Der Jobwechsel ist ohnehin mit enormen Risiken verbunden (neuer Wohnort, höhere Lebenshaltungskosten, neuer Job = Probezeit), da kann ich solch eine Unklarheit nicht gebrauchen.

Fakt ist aber, dass ich auf den Jobwechsel nicht angewiesen bin. Meine aktuelle Tätigkeit ist noch nicht gekündigt und es wäre ein Leichtes alles so laufen zu lassen wie auch bisher.
Ist eben eigentlich ein Traumjob und damit einhergehend auch meine Bereitschaft eines Umzuges in ein anderes Bundesland.

Hoffen wir nur, dass sich das ganze nicht als ein regelrechter Albtraum entpuppt.

neodeo2

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Fakt ist aber, dass ich auf den Jobwechsel nicht angewiesen bin. Meine aktuelle Tätigkeit ist noch nicht gekündigt und es wäre ein Leichtes alles so laufen zu lassen wie auch bisher.
Ist eben eigentlich ein Traumjob und damit einhergehend auch meine Bereitschaft eines Umzuges in ein anderes Bundesland.

Hoffen wir nur, dass sich das ganze nicht als ein regelrechter Albtraum entpuppt.

Finde deine Einstellung gut, weiter so!

Finde sowieso eine Unverschämtheit was die da abziehen. Solltest doch noch die e12 kriegen und dort anfangen, frag doch mal nach, wieso die das ganze abgezogen haben?

MeinerEiner

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Das wird wie bei "Rares für Bares" mittlerweile sein. Der AG schreibt zum Anlocken seine Verhandlungsbasis aus und versucht dann weiter runterzuhandeln. Vermutlich könnte man hier auch auf die E13 oder höher bestehen. Macht ja auch Spaß, wenn man ein bisschen verhandeln kann und vielleicht laufen ja auch interne Wettbewerbe.

MeinerEiner

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Oder meine ich eher "Die Superhändler"?

TEXEL

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Oder meine ich eher "Die Superhändler"?

"Die Superhändler" trifft es ganz gut. Ich möchte etwas verkaufen, nämlich meine Arbeitskraft an den AG.
Nun versucht der AG meinen eigentlichen Wert weit möglichst runterzuhandeln.

Es hätte ja quasi auch klappen können. "Wir bieten ihm E10, vielleicht unterschreibt er ja."
Ein anderer Bewerber wäre sicherlich allein schon bei der Zusage aus allen Wolken gefallen und dankbar über die Möglichkeit, für eine Landesregierung arbeiten zu dürfen.

MeinerEiner

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Oder man bietet von sich aus eine E8 an und hilft aus Nächstenliebe dem Personaler die Fangquote zu frisieren. Als besonderen Leckerbissen lässt du dir dann noch E14-Tätigkeiten übertragen und übernimmst noch vertretungsweise bis zur Rente die Aufgaben des ausgeschiedenen Kollegen, dessen Stelle "bald" nachbesetzt werden sollte.
« Last Edit: 19.12.2023 21:13 von MeinerEiner »

MeinerEiner

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Man wird dir demnächst nach "eingehender und intensiver Prüfung" eine E11 anbieten und sich mit der eigenen Großzügigkeit brüsten, um dich weichzukochen.

Aber das ist nur mein Tipp...

FearOfTheDuck

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Der Haken an der Sache ist für den AG aber das Stichwort Tarifautomatik. Selbst wenn er nach Gutdünken ausschreibt oder später falsch auszahlt, ist der AN immer noch anhand seiner nicht nur vorübergehend übertragenen auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das heißt, wenn er eine Tätigkeit überträgt, die der EG 12 entspricht, hat der AN Anspruch auf Zahlung nach seiner Eingruppierung.

Natürlich hat der AG hier Stellschrauben, aber dann werden u.U. Aufgaben nicht erledigt. Entweder weil er sie nicht überträgt oder weil keiner auf seine Masche reinfällt und unter seinem Wert dort anfängt. Solange er natürlich Mitarbeiter findet, die das Spielchen mitspielen...

@TEXEL: Kannst du dir eine eigene Rechtsmeinung zur Tätigkeit bilden?

TEXEL

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@TEXEL: Kannst du dir eine eigene Rechtsmeinung zur Tätigkeit bilden?

Ich habe mir natürlich mit den Monaten (fast schon Jahren) ein Bild bzgl. dessen, wie diese Tätigkeiten bewertet, bzw. ausgeschrieben sind, machen können.
5 verschiedene Bundesländer (einschließlich Hessen) schreiben Stellen, welche diese Tätigkeit abbilden, mit einer E12 aus. Sachsen bspw. schreibt diese Tätigkeit jedoch mit einer E11 aus.
Ich habe bis dato diese Tätigkeit noch nie mit einer E10 bewertet, bzw. ausgeschrieben gesehen.

Ich bin dort aber wahrlich kein Experte, eher "Laie", kann mir jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Tätigkeit mit einer E10 bewerten lässt.
Die Aufsicht über Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung + die Durchführung von Betriebserlaubnisverfahren und die Geschäftsführung von Gremien auf Landesebene schließen in Summe eine E10, zumindest nach meinem Verständnis, aus.
« Last Edit: 20.12.2023 00:30 von TEXEL »

Mario Nette

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... Das heißt, wenn er eine Tätigkeit überträgt, die der EG 12 entspricht, hat der AN Anspruch auf Zahlung nach seiner Eingruppierung.
...

Woher weiß ich denn als Arbeitnehmer, welche Tätigkeiten mir offiziell übertragen worden sind und vorallem wie diese dann gewichtet sind? Wird das schriftlich fixiert für jeden Arbeitsnehmer?