Was spricht eigentlich dagegen, einen Gehaltsnachweis beizubringen? Ihr müsst das m. E. auch mal aus der Perspektive der Dienststelle betrachten:
Nächstes Jahr kommt der LRH und schaut sich an, was er sich immer anschaut: Beschaffungen, Reisekosten und Personal. Wenn man dann nicht vernünftig dokumentieren kann, weshalb man hier ein Angebot am oberen Ende der Skala unterbreitet hat, fängt man sich gleich ne Prüfungsfeststellung ein.
Ich empfehle, das Ganze nüchtern zu sehen und den Nachweis einzureichen.
Nüchtern betrachtet stellt das natürlich kein großes Problem dar.
Wenn man allerdings den gesamten Prozess berücksichtigt und feststellt, dass die Frage der Eingruppierung schon vor über einen Monat geklärt wurde, man dann plötzlich nur eine E10 bietet und erneut irgendwelche Verhandlungen beginnt, sorgt das Ganze schon für ein gewissen Unbehagen meinerseits.
Das bedeutet konkret, dass sich ein gewisses Bild für die Zukunft abzeichnet bzw. ableiten lässt.
Wenn es bereits vor der Vertragsunterzeichnung zu solchen Unstimmigkeiten kommt, dann möchte ich lieber nicht erfahren, inwieweit man nach dem Stellenantritt dann behandelt wird, wenn man sich dann nicht mehr in einer so guten Verhandlungsposition wie zum jetzigen Zeitpunkt befindet.
Klar, ich interpretiere dort wahrscheinlich zu viel hinein. Jedoch ist meine Stimmung von "
" nach der Stellenzusage nun mittlerweile eher bei: "
".
Man darf meiner Meinung nach auch nicht vergessen, dass man hier über eine Entgeltgruppe verhandelt, die bereits ausgeschrieben wurde. Wie ich bereits erwähnte, erfülle ich alle persönlichen Voraussetzungen, welche ursprünglich genannt, bzw. ausgeschrieben wurden.
Würde man hier nur über eine Stufenzuordnung der Stufe 3 oder 4 diskutieren bzw. verhandeln, sehe das auch wieder anders aus.