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Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?

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MoinMoin:

--- Zitat von: TEXEL am 19.12.2023 16:01 ---
--- Zitat von: neodeo2 am 19.12.2023 13:06 ---Und wie sieht’s aus?

Oder wirds dieses Jahr Nix mehr?

--- End quote ---

Man hat sich heute gemeldet. Man fordert nun einen Gehaltsnachweis bzw. die Verdienstabrechnung an. Dann wolle man Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten.

Ich verstehe das nicht wirklich.. Glaubt man mir nicht, dass ich so viel verdiene? Oder ist das ein normaler Prozess, wenn man das Gehalt verhandelt? Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass der neue AG einen Gehaltszettel anfordert.

--- End quote ---
Du kannst ihnen diese Dokumente ja aushändigen und die Datenschutzrelevante Beträge schwärzen.
🥳
Weil du deinem altem AG stillschweigen gegenüber vereinbart hast.
Werden sie sicherlich verstehen als Behörde.😎🤦‍♀️
Also wer dich nicht will zu deinen Konditionen, der darf halt weiter suchen.

Tagelöhner:
@TEXEL

Gute Entscheidung, habe ich ja auch so empfohlen, wenn Du aus einer Position der Stärke auftreten kannst. Bin gespannt was dabei rauskommt.

2strong:
Was spricht eigentlich dagegen, einen Gehaltsnachweis beizubringen? Ihr müsst das m. E. auch mal aus der Perspektive der Dienststelle betrachten:

Nächstes Jahr kommt der LRH und schaut sich an, was er sich immer anschaut: Beschaffungen, Reisekosten und Personal. Wenn man dann nicht vernünftig dokumentieren kann, weshalb man hier ein Angebot am oberen Ende der Skala unterbreitet hat, fängt man sich gleich ne Prüfungsfeststellung ein.

Ich empfehle, das Ganze nüchtern zu sehen und den Nachweis einzureichen.

TEXEL:

--- Zitat von: 2strong am 20.12.2023 20:24 ---Was spricht eigentlich dagegen, einen Gehaltsnachweis beizubringen? Ihr müsst das m. E. auch mal aus der Perspektive der Dienststelle betrachten:

Nächstes Jahr kommt der LRH und schaut sich an, was er sich immer anschaut: Beschaffungen, Reisekosten und Personal. Wenn man dann nicht vernünftig dokumentieren kann, weshalb man hier ein Angebot am oberen Ende der Skala unterbreitet hat, fängt man sich gleich ne Prüfungsfeststellung ein.

Ich empfehle, das Ganze nüchtern zu sehen und den Nachweis einzureichen.

--- End quote ---

Nüchtern betrachtet stellt das natürlich kein großes Problem dar.
Wenn man allerdings den gesamten Prozess berücksichtigt und feststellt, dass die Frage der Eingruppierung schon vor über einen Monat geklärt wurde, man dann plötzlich nur eine E10 bietet und erneut irgendwelche Verhandlungen beginnt, sorgt das Ganze schon für ein gewissen Unbehagen meinerseits.

Das bedeutet konkret, dass sich ein gewisses Bild für die Zukunft abzeichnet bzw. ableiten lässt.
Wenn es bereits vor der Vertragsunterzeichnung zu solchen Unstimmigkeiten kommt, dann möchte ich lieber nicht erfahren, inwieweit man nach dem Stellenantritt dann behandelt wird, wenn man sich dann nicht mehr in einer so guten Verhandlungsposition wie zum jetzigen Zeitpunkt befindet.
Klar, ich interpretiere dort wahrscheinlich zu viel hinein. Jedoch ist meine Stimmung von " ;D" nach der Stellenzusage nun mittlerweile eher bei: " :( >:(".

Man darf meiner Meinung nach auch nicht vergessen, dass man hier über eine Entgeltgruppe verhandelt, die bereits ausgeschrieben wurde. Wie ich bereits erwähnte, erfülle ich alle persönlichen Voraussetzungen, welche ursprünglich genannt, bzw. ausgeschrieben wurden.
Würde man hier nur über eine Stufenzuordnung der Stufe 3 oder 4 diskutieren bzw. verhandeln, sehe das auch wieder anders aus.

neodeo2:
War die Stelle eigt ausgeschrieben: „von e10 bis zu e12“?

Oder ganz klar e12? Also mit ohne e10.

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