Autor Thema: Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?  (Read 8714 times)

2strong

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@ clarion

Du hast Recht. Mehr brauchen tut man m. E. nicht. Gleichwohl würde ich in den Vorgang nicht zu viel reininterpretieren. Ist halt ne größere Landesbehörde. Und Personalsachbearbeiter sind meiner Erfahrung nach nicht die Klientel, die am flexibelsten mitdenkt. Ich würde es an dem Nachweis nicht scheitern lassen, wenn mich der Job interessiert.

troubleshooting

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@2strong,

Texels Mail ist doch wohl eindeutig und geeignet als Nachweis zum Lochen und Heften.

Aus Erfahrung, selbst protokolliert reicht eine solche Zusage nicht, wenn die Pers. nicht will!

Lorenzo von Matterhorn

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Für mein Verständnis..

In welcher Rechnung entspricht eine S14/3 eigentlich einer EG 12/4 im TV-L?

S14/3 = 3991 + 220,- (IAP) = 4211,-
EG12/3 = 5098,- + 120,- (IAP) = 5218,-

Unter Umständen rührt daher die Skepsis..

TEXEL

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Für mein Verständnis..

In welcher Rechnung entspricht eine S14/3 eigentlich einer EG 12/4 im TV-L?

S14/3 = 3991 + 220,- (IAP) = 4211,-
EG12/3 = 5098,- + 120,- (IAP) = 5218,-

Unter Umständen rührt daher die Skepsis..

Du vermischst hier Brutto mit Netto.
Das Grundgehalt ist Brutto, die IAP Netto.
Hinzu kommen 180,00€ Brutto SuE Zulage.
Die IAP im TVL war zu seinerzeit noch nicht beschlossen.

Demnach befindet sich mein Netto genau zwischen Stufe 3 und 4 der EG 12 TVL.

Lorenzo von Matterhorn

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Das war dumm von mir, Das ist natürlich richtig, ich war nicht ganz bei der Sache..

Aber trotzdem (alles natürlich sehr vage):

S14/3 = ca. 2790,-

EG 12/3 = ca. 2900,- und EG 12/4= ca. 3150,-

Ohne IAP wäre es dann tatsächlich dazwischen. Wahnsinn wie sehr der TV-L aktuell hinterher hinkt.

Nebenbei bermerkt halte ich es nicht für ungewöhnlich gerade den Verantwortungsbereich im Laufe der Zeit hinsichtlich der Erfüllung des MdV zu erweitern. Ob sich die Tätigkeit in 2 oder mehrere AV aufteilt, gibt die Beschreibung der Tätikeiten jedoch nicht her. Nur dann wäre eine EG 10 überhaupt möglich. Es mangelt an der Nennung tatsächlich wahrzunehmende Einzelaufgaben. Begriffe wie Mitarbeit und Mitwirkung können alles und nichts bedeuten.

MoinMoin

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@ clarion

Du hast Recht. Mehr brauchen tut man m. E. nicht. Gleichwohl würde ich in den Vorgang nicht zu viel reininterpretieren. Ist halt ne größere Landesbehörde. Und Personalsachbearbeiter sind meiner Erfahrung nach nicht die Klientel, die am flexibelsten mitdenkt. Ich würde es an dem Nachweis nicht scheitern lassen, wenn mich der Job interessiert.

Nur weil die Personaler keine Eier in der Hose haben Entscheidungen auch RH konform zu dokumentieren, soll man willfährig sein?
Wenn Texel sagt, er kommt nur für EG12, dann ist das genug Nachweis.

Und nein, so lernen die es nie, sich am Markt zu bewegen, die Zeiten sind einfach vorbei, dass der öD per se ein so toller AG ist, dass man "hochnäsig" davon ausgehen kann, dass alle dort arbeiten wollen.

TEXEL

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Update:

Heute kam folgende Nachricht: 

Zitat
"Sehr geehrte/r ...,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten und auch unserem Personalrat muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es keine Möglichkeit gibt Ihrem Wunsch, in die Entgeltgruppe 12 Stufe des TVL eingruppiert zu werden, zu entsprechen.
 
Aufgrund Ihrer u.g. Nachricht gehe ich davon aus, dass Sie unser Stellenangebot somit ablehnen werden, was wir sehr bedauern.

(...)"

MoinMoin

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Na dann haben sie wohl keinen Bedarf an diese Tätigkeiten der EG12, wobei unklar bleibt, warum sie dann eine EG12 Tätigkeit ausschreiben, deppen ködern also?
Viel Glück bei der Suche nach einem professionelleren AG.

Eukalyptus

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Schade.

Ich empfehle (nicht dass du diese Empfehlung bräuchtest) eine versöhnliche Absage, den man sieht sich immer zweimal im Leben. Du könntest auch anklingen lassen, dass du bei deinem ursprünglichen Interesse von der E12 ausgegangen bist, wie auch zunächst kommuniziert. Das würde ich aber nicht zu sehr auswalzen, den es gab sicherlich organisationsinterne objektive Gründe (ich glaube ausdrücklich nicht, dass es ein "böswilliges Lockangebot" war) warum es schließlich doch zur "Herabstufung" kam. 

Viel Erfolg weiterhin.

Tagelöhner

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Schwachmaten, anders kann man es nicht ausdrücken. Nicht die Person ist eingruppiert, sondern die Eingruppierung ergibt sich als tarifliche Rechtsfolge aus den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Da die Stelle mit bis zu E12 ausgeschrieben wurde, muss man ja davon ausgehen, dass die zu übertragenden Tätigkeiten nach Rechtsmeinung des Arbeitgebers dies auch zulassen.

Ich denke daher, du bist vielleicht der Wunschkandidat aber es gibt noch 1-2 Mitbewerber, die bereit sind sich auch unter Wert zu verkaufen und für E10 bzw. E11 anfangen würden.

Jetzt musst du daher wissen, ob du für so einen Arbeitgeber deine Lebenszeit und Gesundheit opfern möchtest.

TEXEL

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Ist natürlich logisch, dass ich das jetzt im Nachhinein locker sagen kann, aber höchstwahrscheinlich hätte ich selbst mit dem passenden Angebot (E12 Stufe 4) nicht mehr zugesagt. Das waren irgendwie einfach ein paar Knaller zu viel.  ::)

E15TVL

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Ich empfehle [...] (ich glaube ausdrücklich nicht, dass es ein "böswilliges Lockangebot" war) warum es schließlich doch zur "Herabstufung" kam [...]
Der "Empfehlung" kann ich mich anschließen und auch ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber mit der "bis E 12"-Formulierung nur ködern wollte. Absagen, weiterhin Interesse an der Stelle (mit E 12!) signalisieren und Professionalität wahren - vielleicht zahlt es sich doch noch einmal aus.

Lämpel

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Zitat
Ihrem Wunsch, in die Entgeltgruppe 12 Stufe des TVL eingruppiert zu werden

Haben die tatsächlich vergessen, in dem Schreiben die Stufenziffer zu erwähnen (also vermutlich im Textbaustein auch diese Zahl händisch zu ergänzen)? Irgendwie macht das alles einen rundherum schluderigen Eindruck.

TEXEL

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Zitat
Ihrem Wunsch, in die Entgeltgruppe 12 Stufe des TVL eingruppiert zu werden

Haben die tatsächlich vergessen, in dem Schreiben die Stufenziffer zu erwähnen (also vermutlich im Textbaustein auch diese Zahl händisch zu ergänzen)? Irgendwie macht das alles einen rundherum schluderigen Eindruck.

Ja, die E-Mail kam 1:1 so original zu mir.

TEXEL

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Ich habe ganz sachlich geantwortet, dass ich mich für die Prüfung und die damit verbundene Mühe bedanke und ein frohes Weihnachtsfest bei bester Gesundheit gewünscht.  :)