Schwachmaten, anders kann man es nicht ausdrücken. Nicht die Person ist eingruppiert, sondern die Eingruppierung ergibt sich als tarifliche Rechtsfolge aus den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Da die Stelle mit bis zu E12 ausgeschrieben wurde, muss man ja davon ausgehen, dass die zu übertragenden Tätigkeiten nach Rechtsmeinung des Arbeitgebers dies auch zulassen.
Ich denke daher, du bist vielleicht der Wunschkandidat aber es gibt noch 1-2 Mitbewerber, die bereit sind sich auch unter Wert zu verkaufen und für E10 bzw. E11 anfangen würden.
Jetzt musst du daher wissen, ob du für so einen Arbeitgeber deine Lebenszeit und Gesundheit opfern möchtest.