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[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen

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CK7985:
In Thüringen wird es wohl (mal wieder) kompliziert...

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/tbb-fordert-uebertragung-auf-die-beamten-und-versorgungsempfaenger/

HansDampf:
es bleibt mal wieder spannend. Eine andere Quelle habe ich auch noch nicht gefunden.  ???

joen83:
Wird jetzt schon im TFM bei Frau Taubert gerechnet bzw. verrechnet ob zum Beispiel 1.800 Euro Inflationsprämie ausgezahlt werden oder nur 800 Euro, weil ja schon 1000 Euro per § 3 Abs. 1 im Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 in Raten von jeweils 83,33 Euro gezahlt wurden sind? Des Weiteren ob die bereits angepassten 3,25 % nach § 1 Abs. 1 o. g. Gesetzes, mit den geplanten 200 Euro zum 01.11.24 bzw. mit den 5,5 % zum 01.02.25 verrechnet werden?

ausJENA:
"Daher sind zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile um 3,25 Prozent sowie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, welche nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden können, zwingend erforderlich. Soweit darüber hinaus für Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern weitere finanzielle Bedarfe bestehen, sind diese durch Erhöhungsbeträge auszugleichen."

(aus der Begründung des Gesetzesentwurfes für das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023)

Damit hat sich der Freistaat aus meiner Sicht selbstverpflichtet, ab dem 01. Januar 2024 zumindest die genannten Sonderzahlungen entweder zu perpetuieren oder in entsprechende prozentuale Steigerungen umzusetzen, um nicht sofort wieder verfassungswidrig zu besolden. Reichen wird das wegen der erneuten und sehr hohen Bürgergeldanpassung und den hier im Forum zu genüge aufgezeigten Rechenfehlern der Besoldungsgesetzgeber ohnehin nicht. Das Gesetz 2023 war mit den Sonderzahlungen gerade so eben auf Kante genäht. Ich bin auf den Entwurf für 2024 gespannt. Wichtig ist der 3. Halbsatz: "Der Thüringer Gesetzgeber hatte zudem mit dem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation vom 10.06.2023 festgelegt, dass die Tarifeinigung insoweit anzurechnen ist, dass eine verfassungsmäßige Alimentation gewährleistet bleibt."

Inzwischen verbleibt für eine reduzierende Anpassung des Tarifabschlusses kein Raum mehr, das neue Besoldungsanpassungsgesetz muss deutlich darüber hinausgehen.

semper fi:

--- Zitat von: ausJENA am 17.12.2023 17:11 ---"Daher sind zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile um 3,25 Prozent sowie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, welche nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden können, zwingend erforderlich. Soweit darüber hinaus für Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern weitere finanzielle Bedarfe bestehen, sind diese durch Erhöhungsbeträge auszugleichen."

(aus der Begründung des Gesetzesentwurfes für das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023)

Damit hat sich der Freistaat aus meiner Sicht selbstverpflichtet, ab dem 01. Januar 2024 zumindest die genannten Sonderzahlungen entweder zu perpetuieren oder in entsprechende prozentuale Steigerungen umzusetzen, um nicht sofort wieder verfassungswidrig zu besolden. Reichen wird das wegen der erneuten und sehr hohen Bürgergeldanpassung und den hier im Forum zu genüge aufgezeigten Rechenfehlern der Besoldungsgesetzgeber ohnehin nicht. Das Gesetz 2023 war mit den Sonderzahlungen gerade so eben auf Kante genäht. Ich bin auf den Entwurf für 2024 gespannt. Wichtig ist der 3. Halbsatz: "Der Thüringer Gesetzgeber hatte zudem mit dem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation vom 10.06.2023 festgelegt, dass die Tarifeinigung insoweit anzurechnen ist, dass eine verfassungsmäßige Alimentation gewährleistet bleibt."

Inzwischen verbleibt für eine reduzierende Anpassung des Tarifabschlusses kein Raum mehr, das neue Besoldungsanpassungsgesetz muss deutlich darüber hinausgehen.

--- End quote ---

Dem schließe ich mich an. Der Abstand zur Grundsicherung ist so eng auf Kante genäht, dass lediglich ein Sicherheitsabstand i.H.v. 1% bestand und dieser auch nur unter Zuhilfenahme der steuerfreuen Einmalzahlungen.

Da die Berechnungen des TFM bezüglich der Leistungen an Bürgergeldempfänger auf Daten von 2020 und 2021 beruhten, zumindest hinsichtlich der Bedarfe für Kosten der Unterkunft, und diese Bedarfe aufgrund der extremen Inflationsjahre 2022 und 2023 tatsächlich erheblich höher ausfielen, dürfte allein hier schon eine Unteralimentation vorausgesetzt werden können. Die Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent tut dann ihr übriges.

Da dank der glorreichen (H)Ampelmänner in der Bundesregierung die Inflation in Deutschland im Gegensatz zum Rest Europas wieder an Fahrt gewinnen wird, denn die Erhöhung der Maut, der CO2 Abgabe und der neu erfundenen Steuern wird die Preise auf Güter des täglichen Lebens nochmals verteuern aber eben auch Heizkosten, die für die Bürgergeldempfänger ja bekanntlich übernommen werden. Daher dürfte der Sicherheitsabstand zur Grundsicherung geradezu pulverisiert werden.

Insoweit dürfte selbst bei einer 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses eine verfassungswidrige Alimentation bestehen. Wird das Tarifergebnis dabei noch verrechnet, so behaupte ich frank und frei, dass die verfassungswidrige Alimentation spätestens ab dem 01.01.2024 absolut besteht und jeder der noch einen Funken Selbstachtung hat, entsprechend Klagen sollte, ist zumindest meine Meinung.

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