Autor Thema: [TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen  (Read 43091 times)

Atzinator

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #105 am: 21.02.2024 14:15 »
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Na genau nichts :).

Besoldungsrechner

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #106 am: 21.02.2024 18:52 »
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Die kommen in die Umerziehungsanstalt  ;D

CK7985

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #107 am: 22.02.2024 02:11 »
Beamtenbund enttäuscht von Landesregierung.

https://www.n-tv.de/24751615

accipiter

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #108 am: 22.02.2024 10:44 »
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Die sogenannten "Alimentative Ergänzungszulage" gilt nur für verheiratete Beamte oder Richter. Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften oder Alleinstehende etc. pp. werden hiervon nicht erfasst. Verdient der Ehepartner weniger als in der sogenannte "Alimentative Ergänzungszulage" festgesetzt (die steht als Betrag dann im Gestz - § 39a ThürBesG) kann der Beamte oder Richter die dann beim TLF beantragen. In dem Zusammenhang muss der Ehepartner sämtliche Einkünfte offenlegen und ggf. an Eides statt versichern, dass das alles auch richtig ist (Aufpassen: strafbewehrt). Ist doch ein Fehler unterlaufen kann der Ehepartner, wenn eine Versicherung an Eides statt erfolgte, ggf. strafrechtlich belangt werden und ansonsten gilt ggü. dem Beamten oder Richter eine Rückforderung unter verschärfter Haftung iSd. § 819 Abs. 1 BGB.   

Siehe auch unter Ziffer III des TFM Schreiben an den tbb
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2024-2025.schreiben-240126.pdf

Nun ja. Ich überlasse es jedem selbst, sich hierüber seine eigene Meinung zu bilden. Ich jedenfalls verstehe dies alles nicht mehr und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Einkommens meines Partners nichts aber auch gar nichts mit einer verfassungskonformen Alimentation als qualitätssicherndes Merkmal zu tun hat. Wenn ich hierüber mit Leuten außerhalb des öD. gesprochen habe, wurde ich gefragt, was denn der Scheiß soll. Keine Ahnung. Vielleicht sehe ich das auch alles falsch oder zu eng oder verstehe/interpretiere die zur Besoldung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes völlig falsch, denn diesen neuen gesetzgeberischen "Erguss"  haben ja auch verbeamtete Kollegen aus dem TFM ausgedacht und aufgeschrieben und im Rahmen der Ressortabstimmung haben ja die idR. jeweils auch verbeamteten Kollegen ebenfalls keine Einwände gehabt, dies offenbar alles für in Ordnung gehalten oder gar ob dieses Einfallsreichtums noch applaudiert. *Schulterzucken* 

Für mich steht gleichwohl fest, dass ich - wie in den Vorjahren auch - erneut klagen oder noch laufende Klagen entsprechend erweitern werde. Dann kann sich gerne die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu mit dieser neuen Volte meines Dienstherrn auseinandersetzen.   
 

RArbGTH

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #109 am: 22.02.2024 12:17 »
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Die sogenannten "Alimentative Ergänzungszulage" gilt nur für verheiratete Beamte oder Richter. Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften oder Alleinstehende etc. pp. werden hiervon nicht erfasst. Verdient der Ehepartner weniger als in der sogenannte "Alimentative Ergänzungszulage" festgesetzt (die steht als Betrag dann im Gestz - § 39a ThürBesG) kann der Beamte oder Richter die dann beim TLF beantragen. In dem Zusammenhang muss der Ehepartner sämtliche Einkünfte offenlegen und ggf. an Eides statt versichern, dass das alles auch richtig ist (Aufpassen: strafbewehrt). Ist doch ein Fehler unterlaufen kann der Ehepartner, wenn eine Versicherung an Eides statt erfolgte, ggf. strafrechtlich belangt werden und ansonsten gilt ggü. dem Beamten oder Richter eine Rückforderung unter verschärfter Haftung iSd. § 819 Abs. 1 BGB.   

Siehe auch unter Ziffer III des TFM Schreiben an den tbb
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2024-2025.schreiben-240126.pdf

Nun ja. Ich überlasse es jedem selbst, sich hierüber seine eigene Meinung zu bilden. Ich jedenfalls verstehe dies alles nicht mehr und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Einkommens meines Partners nichts aber auch gar nichts mit einer verfassungskonformen Alimentation als qualitätssicherndes Merkmal zu tun hat. Wenn ich hierüber mit Leuten außerhalb des öD. gesprochen habe, wurde ich gefragt, was denn der Scheiß soll. Keine Ahnung. Vielleicht sehe ich das auch alles falsch oder zu eng oder verstehe/interpretiere die zur Besoldung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes völlig falsch, denn diesen neuen gesetzgeberischen "Erguss"  haben ja auch verbeamtete Kollegen aus dem TFM ausgedacht und aufgeschrieben und im Rahmen der Ressortabstimmung haben ja die idR. jeweils auch verbeamteten Kollegen ebenfalls keine Einwände gehabt, dies offenbar alles für in Ordnung gehalten oder gar ob dieses Einfallsreichtums noch applaudiert. *Schulterzucken* 

Für mich steht gleichwohl fest, dass ich - wie in den Vorjahren auch - erneut klagen oder noch laufende Klagen entsprechend erweitern werde. Dann kann sich gerne die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu mit dieser neuen Volte meines Dienstherrn auseinandersetzen.

Dieser "Zuschlag" in der offenbar beabsichtigten Ausgestaltung ist wirklich die größte Frechheit an dem Ganzen. Der Beamte/Richter und sein Ehegatte als Bittsteller, die sich erstmal vor dem Dienstherrn nackig machen sollen >:( Das hat mit Alimentation wirklich nichts mehr zu tun - nicht mal Bürgergeldbezieher werden so behandelt (Stichwort Versicherung an Eides statt...) Angesichts dessen wundert mich die noch vergleichsweise zahme Verlautbarung des TBB...

RArbGTH

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #110 am: 22.02.2024 14:18 »
Vielleicht sehe ich das auch alles falsch oder zu eng oder verstehe/interpretiere die zur Besoldung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes völlig falsch, denn diesen neuen gesetzgeberischen "Erguss"  haben ja auch verbeamtete Kollegen aus dem TFM ausgedacht und aufgeschrieben und im Rahmen der Ressortabstimmung haben ja die idR. jeweils auch verbeamteten Kollegen ebenfalls keine Einwände gehabt, dies offenbar alles für in Ordnung gehalten oder gar ob dieses Einfallsreichtums noch applaudiert. *Schulterzucken* 

Vermutlich lief es ungefähr so: Arbeitsauftrag im TFM - rechnen Sie verschiedene Besoldungsmodelle durch, die zumindest formal und auf dem Papier mit allen Augen und Hühneraugen Zudrücken noch irgendwie mit der Rspr. des BVerfG zur Besoldung in Übereinstimmung zu bringen sind. Beamte überlegen und rechnen, schlagen verschiedene Modelle vor:

1. Kräftige prozentuale Erhöhung der Grundbesoldung (wohl deutlich zweistellige Prozentzahl ab 01.01.24, wg. entspr. Anhebung des Bürgergelds  - zu teuer

2. sonstige Stellschrauben (Ortszuschläge, Verbesserung Beihilfe, Erhöhung Kinderzuschläge...) alleine wohl nicht ausreichend, außerdem auch teuer

3. Kombination aus 1. und 2. - auch zu teuer

4. Einbeziehung des Ehegatteneinkommens auf eine Art, die die Inanspruchnahme des entsprechenden Zuschlags praktisch nur für "echte" Alleinverdiener möglich macht und außerdem vom Verfahren her maximal entwürdigend ist, sodass den Zuschlag nahezu keiner in Anspruch nehmen wird - seeeehr viel billiger

Da ist die Wahl der Hausspitze dann klar  ::)

 
« Last Edit: 22.02.2024 14:32 von RArbGTH »

mD046

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #111 am: 22.02.2024 14:46 »
Vielleicht sehe ich das auch alles falsch oder zu eng oder verstehe/interpretiere die zur Besoldung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes völlig falsch, denn diesen neuen gesetzgeberischen "Erguss"  haben ja auch verbeamtete Kollegen aus dem TFM ausgedacht und aufgeschrieben und im Rahmen der Ressortabstimmung haben ja die idR. jeweils auch verbeamteten Kollegen ebenfalls keine Einwände gehabt, dies offenbar alles für in Ordnung gehalten oder gar ob dieses Einfallsreichtums noch applaudiert. *Schulterzucken* 

Vermutlich lief es ungefähr so: Arbeitsauftrag im TFM - rechnen Sie verschiedene Besoldungsmodelle durch, die zumindest formal und auf dem Papier mit allen Augen und Hühneraugen Zudrücken noch irgendwie mit der Rspr. des BVerfG zur Besoldung in Übereinstimmung zu bringen sind. Beamte überlegen und rechnen, schlagen verschiedene Modelle vor:

1. Kräftige prozentuale Erhöhung der Grundbesoldung (wohl deutlich zweistellige Prozentzahl ab 01.01.24, wg. entspr. Anhebung des Bürgergelds  - zu teuer

2. sonstige Stellschrauben (Ortszuschläge, Verbesserung Beihilfe, Erhöhung Kinderzuschläge...) alleine wohl nicht ausreichend, außerdem auch teuer

3. Kombination aus 1. und 2. - auch zu teuer

4. Einbeziehung des Ehegatteneinkommens auf eine Art, die die Inanspruchnahme des entsprechenden Zuschlags praktisch nur für "echte" Alleinverdiener möglich macht und außerdem vom Verfahren her maximal entwürdigend ist, sodass den Zuschlag nahezu keiner in Anspruch nehmen wird - seeeehr viel billiger

Da ist die Wahl der Hausspitze dann klar  ::)

Sehr anschaulich und lebhaft beschrieben.

Da lehne ich mich jetzt so weit aus dem Fenster das wie folgt zu kommentieren:
Bei diesem Narrentheater erfolgte vermutlich die Vorstellungsrunde der Vorschläge inklusive der Entscheidungsfällung am politischen Aschermittwoch.

semper fi

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« Antwort #112 am: 22.02.2024 16:29 »
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Käme dann drauf an, ist man ohne Partner, weil der Partner verstorben ist, dann wird vielleicht die Witwenrente und vielleicht noch Halbweisenrente angerechnet. Oder der Ex-Partner zahlt Unterhalt, dann wird das angerechnet. Oder man lässt sich scheiden, verzichtet auf Unterhalt und dann kommt an in den Genuss der Herdprämie. Also keine Ahnung wie das laufen soll.

Ich habe aber noch einen Tipp für Frau Taubert, wenn der Partner so viel verdient, dass das Partnereinkommen allein deshalb reichen würde um den Abstand zur Grundsicherung zu wahren, warum dann den Beamten überhaupt noch besolden? Da lässt sich bestimmt ne Menge einsparen. Oder wenn der Beamte erbt, dann wird das vielleicht auch bald angerechnet. Kann mir zumindest gut vorstellen, dass solche Ideen auch bald diskutiert werden. Jetzt mag man sagen, ja ne, das geht nicht, weil Alimentationsprinzip und Verfassung usw. aber die Herdprämie verstößt ja offenkundig auch dagegen und trotzdem will man es durchdrücken. Es ist so armselig, dass man kaum noch Worte dafür findet.

semper fi

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« Antwort #113 am: 22.02.2024 16:45 »
Ich bin mir ja grundsätzlich auch nicht mehr sicher, ob ich noch die Urteile des BVerfG richtig lesen kann, ob ich hier auf dem Schlauch stehe oder ob das TFM irgendwie einen Knick in der Optik hat. Das BVerfG sagt eindeutig, das Grundlage für den Vergleich zur Grundsicherung das Nettoeinkommen des Beamten ist. Da steht nicht, das Netto-Einkommen und das des Partners, des Schwagers, Neffen, der Oma oder sonst wem. Wie in aller Welt kann man es sich dann so zurecht spinnen, dass man noch Einkommen anderer Personen rein rechnet und diese dann noch verklagen will, wenn die Angaben nicht stimmen? Was geht die Besoldungstelle im TLF das Einkommen meiner Frau an? Was haben die denn bitte gesoffen, um so einen geistigen Dünnschiss zu produzieren? Ich hatte ja echt gedacht, als die Erhöhung zum 01.01.23 kam, Mensch schau an, sie haben es kapiert. Aber nein, nur ein Jahr später haben sie sämtliche Logik wieder vergessen.

Ich möchte dann bitte aber auch gleiches Recht für alle, die Abgeordnetendiäten dann auch nur noch unter Anrechnung des Partnereinkommens und sämtlicher Nebeneinkünfte, dann gebe ich mich sogar zufrieden.

netter59

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« Antwort #114 am: 22.02.2024 18:19 »
Tja wenn alles so kommt sollte man im September abstimmen das Frau Taubert nie mehr Entwürfe verfasst-und wie wird den das  Herdenprinzip bei Versorgungsempfängern angewendet ?

cyrix42

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #115 am: 22.02.2024 18:52 »
Hm, warum wird hier immer wieder die amtsangemessen Besoldung einerseits und die Alimentation der Beamtenfamilie andererseits durcheinander geworfen? Für ersteres gibt es die Grundbezüge, für zweiteres die Familienzuschläge. Und, mal ganz abseits von der konkreten eigenen Situation -- warum sollte der Staat jemanden (= Ehepartner_in der/des Beamten/Beamtin) alimentieren, der keine Alimentation nötig hat?

Richtig, gemäß des Amtes sollte ein_e Beamte_r auch besoldet werden und sich einen amtsangemessenen Lebensstil leisten können. Aber, warum schließt dies die weitere Familie mit ein? Klar, ein_e Beamte_r sollte jetzt nicht dadurch, dass er/sie eine Familie führt, arm werden. Entsprechend muss gesichert werden, dass der/dem Beamtin/Beamten auch abzüglich der z.B. Unterhaltsansprüche, die er/sie gegenüber weiteren Familienmitgliedern hat, noch genügend zur Verfügung steht. Was aber, wenn solche Ansprüche gar nicht bestehen? Warum dann jemandem dafür zusätzliche Zahlungen Leisten, was er/sie gar nicht an Kosten hat?

Wenn es euch nicht persönlich betreffen würde, würdet ihr solche Ausgaben eurer Steuergelder durchaus hinterfragen...

Der Obelix

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« Antwort #116 am: 22.02.2024 19:17 »
Weil der Dienstherr seine ihm zur Verfügung stehenden Rechte auch nicht aufgibt, also politische Zurückhaltung in Wahlkampfzeiten, Streikverbot, Einschränkung von Nebentätigkeiten, Verbot von Nebentätigkeiten, landes und bundesweite Versetzung, verpflichtende Übernahme von Nebentätigkeiten, lächerliche DuZ -Zahlungen und Sonntagszuschläge.

Solange diese Pflichten bestehen, braucht man über das Wegfallen der Pflicht zur Amtsangemessenen Besoldung nicht nachdenken.

clarion

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« Antwort #117 am: 22.02.2024 19:55 »
@ cyric,

Nein würde ich nicht. Als Steuerzahler finde ich es empörend, wenn die Legislative sich nicht an das Gesetz hält, und dadurch vermeidbare Kosten durch Gerichtsverfahren und Verwaltung der Zigtausende Widersprüche verursacht.

Bloß weil Gesetzestreue teuer ist, kann man doch nicht auf eine korrekte Anwendung der Gesetze verzichten. Sonst sind wir rucksack eine Bananenrepublik.

Das oben verlinkte Dokument ist tatsächlich eine Frechheit. 

semper fi

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« Antwort #118 am: 22.02.2024 20:40 »
@ cyric,

Nein würde ich nicht. Als Steuerzahler finde ich es empörend, wenn die Legislative sich nicht an das Gesetz hält, und dadurch vermeidbare Kosten durch Gerichtsverfahren und Verwaltung der Zigtausende Widersprüche verursacht.

Bloß weil Gesetzestreue teuer ist, kann man doch nicht auf eine korrekte Anwendung der Gesetze verzichten. Sonst sind wir rucksack eine Bananenrepublik.

Das oben verlinkte Dokument ist tatsächlich eine Frechheit.

Nicht aus der Reserve locken lassen, Cyrix ist ein willfähriger Geselle, der offenkundig die Rechtsprechung zum Thema verfassungsgemäße Alimentation nicht kennt.

cyrix42

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« Antwort #119 am: 22.02.2024 20:47 »
Keine Sorge, ich kenne die BVerfG-Urteile, über die hier gesprochen wird. Und ich sehe, dass die Juristinnen und Juristen der Besoldungsgeber zu einer anderen Einsicht gelangen, als die hier vielen, die meinen, dass sie -- trotz dessen, dass sie keine weitere Person zu versorgen haben -- deutlich mehr erhalten müssten. Ich sehe auch, dass die bisherigen Verwaltungsgerichtsentscheide die Sicht der Gesetzesgeber decken und dass das BVerfG sich noch nicht dazu geäußert hat...