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[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
unnamed:
Guten Morgen,
mir ist soeben bei den vorläufigen Besoldungsrechnern aufgefallen, dass im Besoldungsrechner 2024a bereits eine Erhöhung der Anwärtergrundbezüge von 50€ aufgelistet ist. Diese ist meiner Meinung nach doch aber nicht rückwirkend vom 01.01.2024 vorgesehen, sondern erst ab dem 01.11.2024. Liege ich falsch und der Rechner stimmt oder ist einfach ein Fehler der vorbereiteten Rechner?
Wäre die Erhöhung der Anwärtergrundbezüge rückwirkend vorgesehen, müsste es demnach ja zu einer Nachzahlung/rückwirkenden Zahlung ab dem 01.01.2024 kommen.
Liebe Grüße und es bleibt spannend, was nach dem heutigen HuFa raus kommt (wahrscheinlich nichts spannendes neues :))
accipiter:
In dem heutigen HuFA wurde der GE zum ThürBesG 2024/2025 ohne weitere Diskussion o.ä. durchgewunken, wird sicher kommende Woche im TLT in der 2. Lesung behandelt und dort ebenfalls durchgewunken werden. Frage mich warum es überhaupt Anhörungen gibt zumal alle Anzuhörenden den GE abgelehnt haben. Der Blödsinn mit dem sog. "Alimentativen Ergänzungszuschlag" nach § 39a ist auch noch drin. Vergesst nicht vor einer möglichen Beantragung dieses Zuschlages euch und eurem Partner eine ausführliche Rechtsberatung zu gönnen. Bei einer Versicherung an Edes statt bzgl. der Richtigkeit der zu machenden Angaben, wie es dort ja drin steht, ist nach § 154 StGB eine Mindeststrafe vorgesehen, wenn man falsch abbiegt. Also das kann dann schon mal zu einer (Beziehungs-)Krise führen. Und wie der Zufall will war bei mir heute im Briefkasten eine gelber Brief vom TLF bzgl meines WS aus dem Jahre 2023. Da kann ich dann in der kommenden Woche dem VG einen neuen Antrag schicken. Soviel dazu, wenn die Finanzministerin bei der Einbringung des ThürBesG 2023/2024 ausführte ".... und unser Auftrag ist es ja nicht, sich immer vor Gericht zu treffen." Hierzu gibt es offenbar unterschiedliche Wahrnehmungsebenen.
Vielleicht sollte ich doch einmal das Angebot meiner Dienststelle für einen Kurs "Achtsamkeitsyoga" im Rahmen der Gesundheitsfürsorge des Dienstherrn annehmen, um mich mich nicht immer so zu ärgern und einfach in den gelassener zu reagieren. Was ich heute nicht kann besorgen, verschiebe ich auf übermorgen oder nächstes Jahr oder lasse es gleich ganz.
Casa:
Danke für die Informationen.
ausJENA:
--- Zitat von: accipiter am 31.05.2024 18:25 ---Und wie der Zufall will war bei mir heute im Briefkasten eine gelber Brief vom TLF bzgl meines WS aus dem Jahre 2023. Da kann ich dann in der kommenden Woche dem VG einen neuen Antrag schicken. Soviel dazu, wenn die Finanzministerin bei der Einbringung des ThürBesG 2023/2024 ausführte ".... und unser Auftrag ist es ja nicht, sich immer vor Gericht zu treffen." Hierzu gibt es offenbar unterschiedliche Wahrnehmungsebenen.
--- End quote ---
Mein WB für 2023 kam auch an, die Klage geht nächste Woche auf den Weg. Wie ist es mit den verschiedenen Jahresscheiben, erweiterst Du die Klage jährlich?
RArbGTH:
Wie erwartet hat der HuFA die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen - die beabsichtigte Änderung betrifft lediglich Regelungen für Lehrkräfte an freien Schulen, deren Träger Erstattungen für an Lehrkräfte gezahlte Inflationsausgleichszahlungen erhalten sollen.
Der Rest soll lt. HuFA so bleiben wie von der Landesregierung vorgesehen...
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/97510/thueringer_gesetz_zur_anpassung_der_besoldung_und_versorgung_in_den_jahren_2024_und_2025_und_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_sowie.pdf
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