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[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen

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mD046:
Guten Morgen,

habe mir soeben die Sitzung vom gestrigen Tag angehört.
Kurz: der Gesetzentwurf ist durch und es bleibt dabei (inkl. Beschlussempfehlung vom HuFA)

Es gab noch ein paar warme Worte, dass sich das Onlineforum genau durchgelesen/angeschaut wurde. Jedoch teilte der Abgeordnete der AFD mit, dass dies wohl nicht im ausreichenden Umfang der Fall gewesen sein soll.
Mehrere haben dann nochmal auf die generelle Überarbeitung der Thüringer Besoldung hingewiesen, dass dies nun schon ewig auf der Strecke bleibt.
Bei den Abstimmungen haben alle zugestimmt außer die FDP. Diese hatte sich enthalten. Gegenstimmen gab es keine.

Leider wurde nicht konkret erwähnt wann die (restliche) IAP genau gezahlt werden soll. Rein theoretisch konnte man jetzt mutmaßen, dass diese mit der Augustbesoldung kommen könnte.

RArbGTH:
Kurzzusammenfassung der Plenardebatte:

- Abg. Müller von den Grünen sagt kein Wort zum eigentlichen Gesetzentwurf, lobt lediglich den Änderungsantrag von RRG zwecks Inflationsausgleichszahlung an Lehrer freier Schulen

- Abg. Kowallek (CDU) sagt ebenfalls nahezu nichts zum Gesetzentwurf selbst, bezeichnet die Beamtenbesoldung als allgemein reformbedürftig und kritisiert, dass die LReg dem Evaluationsersuchen des Landtags aus 2021 nicht nachgekommen sei

- Abg. Montag (FDP) kritisiert, dass die Sockelbetragserhöhung gerade für die mittlere Beamtenebene nicht erreicht werde. Lobt aber zugleich das Finanzministerium für den haushaltsschonenden Gesetzentwurf?!

- Abg. Merz (SPD) lobt die Großzügigkeit der vorangegangenen Erhöhung aus 2023, sieht durch den Gesetzentwurf die verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet und erläutert die Notwendigkeit einer prozentualen Erhöhung anstelle eines Sockelbetrags wegen des Anstandsgebots, obwohl man eigentlich den Sockelbetrag besser finde

- Abg. Kießling (AfD) äußert sich skeptisch, ob das Gesetz den Vorgaben des BVerfG entspreche. Er zitiert eine kritische Stellungnahme aus dem Online-Diskussionsforum. Schweift dann ab zum Untersuchungsausschuss Staatssekretärsaffäre.

- Abg. Hande (Linke) hält Erhöhung um 1,462% für sachgerecht. Zusammengerechnet mit den 3,25% aus 2023 habe der Beamte A6 eine ähnliche Nettoerhöhung wie der entspr. Angestellte. Ungerecht sei, dass die höheren Beamten hier viel mehr erhalten als die entspr. Angestellten. Der alimentative Ergänzungszuschlag sei zu kritisieren, da er zu Recht als Herdprämie bezeichnet werden könne. Auch die Höhe der Familienzuschläge sehe er kritisch. Man werde aber dennoch zustimmen.

- Ministerin Taubert (SPD) spricht Eingangs davon, dass man für einfache Tätigkeiten keine Beamten mehr einsetzen könne. Man habe die unteren Besoldungsgruppen abgeschafft, da man bei deren Erhalt das gesamte Besoldungsgefüge hätte anpassen und insbesondere den höheren Beamten hätte deutlich mehr zahlen müssen. Sie wolle auch keine Erhöhung der Beamtenbesoldung über den TV-L hinaus, da dies den Angestellten nicht zu vermitteln sei. Sie kritisiert das BVerfG für die Kopplung ans SGB II, das Gericht habe die Auswirkungen nicht bedacht. Den Abgeordneten müsse klar sein, dass für eine grundlegende Besoldungsreform auch viel Geld in die Hand genommen werden müsse, womit dann andere Dinge politisch nicht mehr umgesetzt werden könnten. Gerecht sei auch die Anrechnung der vorangegangenen Erhöhung. Es könne nicht der mehr bekommen, der am lautesten schreie. Ohnehin seien unter den Widersprüchen und Klagenden mehrheitlich gut Verdienende höhere Beamte, die sich über zu wenig Geld beschwerten.

Das Ganze fand statt vor nahezu leeren Rängen.

Ende vom Lied: Zustimmung SPD, Grüne, Linke, CDU und AfD. Enthaltung FDP.

Also alles wie erwartet.
-

kvnh:
Ist denn das Gesetz durch? Weil hier auf der Seite noch vorläufige Tabellen für Thüringen stehen.

unnamed:
Guten Morgen,

Genau dasselbe wollte ich soeben auch fragen... Ich finde nämlich auch auf der Seite des Thüringer Landtages nichts zu dem neuem Gesetz, obwohl diese ja sonst alle dort aufgelistet sind.

Chris Tian:
Gerade auf der Seite des TBB gefunden:

 Mit den Zahlungen aufgrund des „Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025“ ist nicht vor August zu rechnen. Beamte, die nach dem 9. Dezember 2023 erstmals in ein Dienstverhältnis berufen oder

zu einem Dienstherrn im Geltungsbereich des Thüringer Besoldungsgesetzes versetzt wurden, erhalten die Inflationsausgleichsprämie mit der Augustzahlung. Beamte, die im Jahr 2023 nicht die vollen 3.000 € Inflationsausgleichszahlung erhalten haben, bekommen ihre Nachzahlung in den nächsten Monaten, da hier für jeden Beamten individuell gerechnet werden muss.

Quelle: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/der-lange-kampf-um-die-besoldung/

Das heisst wohl noch länger auf die IAP warten

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