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[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Bastel:
Also ist Thüringer der nächste Kandidat, welcher das Partnereinkommen berücksichtigt. Es wird dringend Zeit, das Karlsruhe mal wieder den Hammer schwingt.
Admin:
sobald uns der Gesetzentwurf vorliegt, erstellen wir die vorläufigen Besoldungstabellen!
Gerne auch anonym hochladen unter:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/th/index.html
mD046:
--- Zitat von: Atzinator am 30.01.2024 21:32 ---Irgendwie finde ich die Bearbeiten Funktion nicht. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich habe eben tatsächlich von einem Kollegen das Schreiben des TFM vom 26.01.2024 zu besagtem Gesetzesentwurf erhalten. Es ist mir fast unangenehm meinen Fehler einzugestehen, es ist ja wirklich eine Frechheit. Ich fasse das wichtigste kurz zusammen:
Besoldung
1. Erhöhung der Besoldung zum 01.11.2024 um 1,462% (Verrechnung mit den 3,25% aus 2023)
2. Erhöhung der Besoldung zum 01.02.2025 um 5,5% (von den 340€ mindestens ist keine Rede)
3. Berechnung der Sonderzahlung anhand der geleisteten Zahlung 2023 bei Diensteintritt vor dem 09.12.2023
>>> bspw. 2.000€ Restzahlung bei einfachen Beamten (bereits 1.000€ erhalten)
>>> bspw. 0€ Restzahlung bei verheirateten Beamten mit zwei familienzuschlagsfähigen Kindern (bereits 3.000€ erhalten)
>>> Auszahlung auf einmal, keine 120€ netto pro Monat bis 31.10.2024
4. Sonderzahlung i.H.v. 120€/Monat netto bis 31.10.2024 bei Beamten mit Diensteintritt nach dem 09.12.2023
5. Erhöhung Anwärtsbeträge um 100€ ab 01.11.2024, 01.02.2025 um 50€ (und noch irgendeine komische Günstigerberechnung)
6. ähnliche Anwärterberechnung für die Sonderzahlung
7. vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 erhöht sich der Familienzuschlag für das dritte Kind um 110€ und ab dem vierten um je 132€. Vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 noch 73€ bzw. 102€.
Alimentation
Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags von 538,40€ für verheiratete Paare, insoweit der Ehepartner unter 538 mtl. verdient. Wird auf kaum jemanden zutreffen, steht auch so im Schreiben.
Förderung Attraktivität
Besoldungsgruppen A sowie R1 und R2 bekommen (erneut) die erste Erfahrungsstufe gestrichen. Heißt A7 beginnt nun in Stufe 3 und ich komme nach acht Jahren in die 5, was jetzt nach vier Jahren bereits geschieht. Super! Alle anderen bleiben unberührt.
Also zusammenfassend ist das wirklich harter Tobak, ich hätte es nie und nimmer erwartet. Sonst freue ich mich wenn andere recht haben und ich nicht - aber jetzt... Traurig!
PS: Ändern gefunden, scheint wohl nur am selben PC zu gehen wo der Beitrag geschrieben wurde :)!
--- End quote ---
Vielen Dank für deine ausführliche Info.
Ich habe mit so ziemlich allem gerechnet, aber nicht mit so einer extrem dreisten Situation. Da fehlen mir echt die Worte...hoffentlich wird hier noch mindestens ein wenig nachjustiert :-X :-X :-X
Wie viele Erfahrungsstufen wollen die denn künftig noch streichen..?! Fühlt isch gerade so an, als wäre das der Notnagel bis wir irgendwann in einem festen Betrag für eine Besoldungsstufe hängen, weil diese Option das günstigste für die ist..
Satoshi:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/warum-der-tbb-musterklagen-fuehrt/#:~:text=Der%20tbb%20h%C3%A4lt%20das%20im,zu%20einer%20amtsangemessenen%20Alimentation%20vereinbar.
Nochmals zum Nachlesen, weshalb nach Ansicht des TBB die Thüringer Besoldungsstruktur nicht verfassungskonform ist. Prüft man dann die o.g. Änderungen des TFM, läuft es einem eiskalt den Rücken herunter. Schon beachtlich, wie abgebrüht Frau Taubert ist, um sich so offensichtlich über das Gesetz hinwegzusetzen.
Engel84:
Hallo ich bin neu im Forum, bis jetzt ist dieser Gesetzesentwurf zum Glück noch nicht in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtages veröffentlicht. Hoffentlich gibt es eine verbesserte Gesetzesvariante, als die von Aztinator veröffentlichen Inhalte. Sollte sich dieser an Zynismus grenzende Gesetzesentwurf seitens des SPD-geführten TFM so bewahrheiten, sind die Aussichten der SPD auf eine erneute Besetzung des TFM bzw. Wiedereinzug in den Thüringer Landtag, nach der im September 2024 anstehenden Landtagswahl (5 Prozenthürde), äußerst gering.
Der letztjährige Ansatz mit einer prozentualen Erhöhung der Besoldung um 3,25% war ein richtiger Pfad, speziell für die Erfüllung die vorgegebenen Parameter des BVerfG. Laut dem hier vorliegenden Eckpunkten ist leider keine zusätzliche prozentualen Erhöhung, gerade nach dem um 12% gestiegenen Bürgergeldsätze, vorgesehen.
Stattdessen verrechnet Thüringen die 3,25% und gönnt uns ab 01.11.2024 eine lächerliche Erhöhung um 1,462% und plant ferner die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags von 538,40€ für verheiratete Paare, insoweit der Ehepartner unter 538 mtl. verdient. Hoffentlich verrechnet Frau Taubert entsprechend die 4,4% Diätenerhöhung aus 2023 mit der Diätenerhöhung 2024 für die Thüringer Abgeordneten.
Traurig das Thüringen jetzt den Weg mit dem Partnereinkommen einschlagen will, vorstehende 538 mtl. maximales Partnereinkommen ist völlig realitätsfern. Ich hoffe auf die Verbände vor allem dem TBB, diesen Gesetzentwurf so nicht real werden zu lassen.
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