Autor Thema: [TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen  (Read 43065 times)

cyrix42

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #45 am: 02.02.2024 14:35 »
Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.

Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...

Satoshi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #46 am: 02.02.2024 18:12 »
Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.

Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...

Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts. Der "Bestandskollege" (A11), welcher ggf. fünf Dienstjahre auf dem Buckel hat, befindet sich in Erfahrungsstufe 5. Kommt es nun zur Abschaffung der jeweils ersten Erfahrungsstufe, befindet sich der Bestandskollege trotzdem noch in Stufe 5 mit den 5 Dienstjahren (keine Anpassung vorausgesetzt). Die neue Kollegin, die sich beispielsweise fünf Dienstjahre anrechnen lassen kann, wird dann aber direkt in Stufe 6 eingruppiert, trotz der gleichen Anzahl von Dienstjahren. Somit sei es der neuen Kollegin gegönnt, der Bestandskollege gerät aber in diesem Fall ins Hintertreffen. In der Endstufe angekommen, interessiert das natürlich niemanden mehr.

cyrix42

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #47 am: 02.02.2024 21:09 »
Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts.

Wir stellen also fest: Niemand gerät "ins Hintertreffen", jeder erhält mindestens so viel wie bisher, einige erhalten mehr als zuvor. Und einige, die nicht mehr erhalten, neiden das denjenigen, die mehr erhalten...

Satoshi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #48 am: 03.02.2024 10:20 »
Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts.

Wir stellen also fest: Niemand gerät "ins Hintertreffen", jeder erhält mindestens so viel wie bisher, einige erhalten mehr als zuvor. Und einige, die nicht mehr erhalten, neiden das denjenigen, die mehr erhalten...

Schade, dass Sie anscheinend nach dem ersten Satz bereits aufgehört haben den Text zu lesen. Ansonsten wäre Ihnen folgendes aufgefallen.

[/quote]
Somit sei es der neuen Kollegin gegönnt, der Bestandskollege gerät aber in diesem Fall ins Hintertreffen.
[/quote]

Sollten Sie jedoch der Meinung sein, dass nur bei Kürzungen von "ins Hintertreffen geraten" gesprochen werden kann, möchte ich gern auch noch erklären, weshalb es sich ebenfalls um eine Kürzung handelt. Dieses ganze Gedöns wie Besoldungs- und Tariftabellen, Festsetzung von Eintrittsdienstzeitalter, Anerkennung von Berufsjahren, Regelbeurteilungen etc. gibt es ja nicht ohne Grund -  Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit.

Sollte die zuvor genannte Konstellation also eintreffen, werden dem Bestandsbeamten zwei Jahre seiner geleisteten Dienstzeit aberkannt. Ergo kommt es zu einer Kürzung. Würde man die Dienstjahre nämlich im vollen Umfang anerkennen, wäre er nach den neuen Regelungen hochzustufen. Überspitzt dargestellt: geben Sie sich auf zufrieden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit für neue Kollegen ab 2025 auf 38 herab gesetzt wird und Sie weiterhin 40h pro Woche arbeiten dürfen? Denn Sie bekommen ja nicht weniger...und jetzt bitte keinen Neid :)


cyrix42

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #49 am: 03.02.2024 10:54 »
Weiterhin gilt, dass niemand weniger erhält. Man kann also nicht von einer Kürzung sprechen. Auch werden weiterhin alle Personen in gleichen Situationen gleich behandelt — in den Betrachtungen, in denen neue Kolleg_innen mit alten verglichen werden, werden ja gerade nicht zwei Personen mit gleicher, sondern unterschiedlichen Situationen verglichen…

Auch greift das „Abstandsgebot“ hier nicht, da dieses die Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen betrachtet, nicht die Spreizung innerhalb einer solchen.

Halten wir fest: Es gibt kein „ins Hintertreffen geraten“; es profitieren eben nur nicht alle. (Und zur Arbeitszeit: Natürlich gibt es auch jetzt schon verschiedene Arbeitszeiten für verschiedene Personen, siehe etwa den Umfang des zu erbringenden Deputats für eine Vollzeit-Lehrkraft in den verschiedenen Bundesländern. Kann man als ungerecht empfinden, ist aber völlig unproblematisch. Auch beim gleichen Arbeitgeber, wenn wir mal auf die Angestellten-Seite wechseln, gibt es unterschiedliche Wochenarbeitszeiten; so haben etwa Krankenhaus-Bedienstete eine „kürzere“ Woche, und es sei ihnen gegönnt.)

Satoshi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #50 am: 03.02.2024 12:40 »
Die Anerkennung von Berufserfahrung dient doch der Beurteilung der Situation des Einzelnen. Insofern befinden sich beide Personen in der gleichen Situation und gehören gleich behandelt - fünf anzuerkennende Berufsjahre. Welche andere Situation soll hier gegeben sein, die jenes Vorgehen rechtfertigt? Der Zeitpunkt der Einstellung als andere Situation zu werten, ist doch absolut hinfällig. Dann kann man sich die Anerkennung/ Berechnung der Dienstjahre in Zukunft auch schenken, kehrt zurück zur Einordnung nach dem Alter oder würfelt am besten direkt.

Und noch Beispiel, was zur Verdeutlichung dieser nachteiligen Regelung dient: Zwei Personen befinden sich zum selben Zeitpunkt im Bewerbungsprozess, beide fünf Jahre Berufserfahrung, Quereinsteiger, gleiche Laufbahn. Personalabteilung X ist zügiger als Personalabteilung Y. Person X wird eingestellt zum 01.03.2024 - Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 5. Währenddessen wird das Gesetz entsprechend zum 01.04.2024 geändert - tritt in Kraft. Person Y wird aufgrund von Verzögerungen von Personalabteilung Y zum 01.05.2024 eingestellt, Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 6. Person Y wird Person X immer zwei Jahre in der Besoldung voraus sein.

Der öffentliche Dienst befindet sich derzeit im Umbruch, viele werden zukünftig in den Ruhestand eintreten. Man sieht zunehmend, wie sich die Behörden, wenn auch nur langsam verjüngen. Man kann sich sicher sein, dass eine solche Regelung zum Nachteil vieler ausfallen wird, die in letzter Zeit eingestellt wurden. Nun wird die erste Stufe gestrichen und in zwei Jahren ggf. die nächste Stufe, sodass jemand mit 9 Jahren Berufserfahrung die gleiche Vergütung, wie jemand mit der Hälfte der Berufserfahrung erhält. Wenn Berufserfahrung nichts mehr wert ist, dann ist es zum Nachteil desjenigen. Anerkennung und Wertschätzung sieht anders aus.


cyrix42

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #51 am: 03.02.2024 17:15 »
Die Anerkennung von Berufserfahrung dient doch der Beurteilung der Situation des Einzelnen. Insofern befinden sich beide Personen in der gleichen Situation und gehören gleich behandelt - fünf anzuerkennende Berufsjahre.

Jeder wird nach der jeweils gültigen Rechtslage beurteilt. Die Eingruppierung findet einmalig zum Beginn der Beschäftigung statt; und sonst nicht wieder. Also, wenn der Bewertungszeitpunkt für die betrachteten Personen unterschiedlich ist, liegt offensichtlich nicht die gleiche Situation für beide vor. So what?

Zitat
Dann kann man sich die Anerkennung/ Berechnung der Dienstjahre in Zukunft auch schenken, kehrt zurück zur Einordnung nach dem Alter oder würfelt am besten direkt.

Es gibt per se keinen Grund, warum ein älterer Kollege mehr erhalten sollte als eine jüngere Kollegin. Warum auch? Wenn man hier schon eine Gerechtigkeits-Debatte aufmachen will, sollte man sich fragen, weshalb jemand, dessen einzige größere Leistung es ist, schon länger auf diesem Planeten herumzulaufen, mehr für die gleiche Tätigkeit/ das gleiche Amt zugesprochen zu bekommen. Nicht einmal ein mehr an Zeitablauf innerhalb der gleichen Tätigkeit lässt per se höherwertige oder auch nur schnellere Arbeitserledigung erwarten. Klar, es benötigt eine gewisse Einarbeitungszeit, bis man neu übertragene Aufgaben effizient erledigen kann; aber sicherlich keine Jahre oder Jahrzehnte, die eine Vorenthaltung des Gehalts/ der Bezüge für viele jüngere Kolleg_innen über eben diesen Zeitraum rechtfertigen würde...

Zitat
Zwei Personen befinden sich zum selben Zeitpunkt im Bewerbungsprozess, beide fünf Jahre Berufserfahrung, Quereinsteiger, gleiche Laufbahn. Personalabteilung X ist zügiger als Personalabteilung Y. Person X wird eingestellt zum 01.03.2024 - Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 5. Währenddessen wird das Gesetz entsprechend zum 01.04.2024 geändert - tritt in Kraft. Person Y wird aufgrund von Verzögerungen von Personalabteilung Y zum 01.05.2024 eingestellt, Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 6. Person Y wird Person X immer zwei Jahre in der Besoldung voraus sein.

Und? Es handelt sich ja offensichtlich um zwei verschiedene Situationen, da der Einstellungszeitpunkt ein verschiedener ist und verschiedene rechtliche Bedingungen gelten. Es ist doch überhaupt nichts Neues oder überall sonst im Alltag Vorkommendes, dass sich rechtliche Bedingungen ändern, wobei von diesen Änderungen denen dann einige profitieren und andere nicht. So what?!

Zitat
Der öffentliche Dienst befindet sich derzeit im Umbruch, viele werden zukünftig in den Ruhestand eintreten. Man sieht zunehmend, wie sich die Behörden, wenn auch nur langsam verjüngen. Man kann sich sicher sein, dass eine solche Regelung zum Nachteil vieler ausfallen wird, die in letzter Zeit eingestellt wurden. Nun wird die erste Stufe gestrichen und in zwei Jahren ggf. die nächste Stufe, sodass jemand mit 9 Jahren Berufserfahrung die gleiche Vergütung, wie jemand mit der Hälfte der Berufserfahrung erhält. Wenn Berufserfahrung nichts mehr wert ist, dann ist es zum Nachteil desjenigen. Anerkennung und Wertschätzung sieht anders aus.

Also, du willst viele neue Personen für den öD gewinnen, findest aber eine Verbesserung für eben jene Personengruppe schlecht, wenn nicht auch die ganzen Alten, die eh schon da sind, nicht auch mindestens genauso davon profitieren?! Erscheint mir am Thema der Personalgewinnung vorbei zu gehen, sondern wieder ein reines Neid-Argument zu sein...

Satoshi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #52 am: 04.02.2024 11:19 »
Ist das Ihre Art immer die Neidkeule zu zücken, wenn die Gegenseite Unrecht im System empfindet?

Ich wüsste gerne, wo ich mich gegen höhere Gehälter für Einsteiger ausgesprochen habe? Genau, nirgends. Ich spreche durchweg von der gleichen Anrechnung der Berufsjahre, dafür gibt es ja die Feststellung der Berufsjahre. Und ich zähle eben zu jenen jungen Kollegen, die damit ins Hintertreffen geraten könnten. Und ja, für mich ist es ins Hintertreffen zu geraten, weshalb habe ich in den vorherigen Posts ausreichend beschrieben. Diese Verwerfungen würden verstärkt bei den unteren Erfahrungsstufen eintreten und neben der Personalgewinnung steht eben auch die Personalbindung, welche stark mit Wertschätzung zusammenhängt. Fühle ich mich mit so einer Regelung wertgeschätzt, nein. Soll diese Regelung deswegen nicht umgesetzt werden, nein. Ich fordere/hoffe lediglich, dass Betroffene nach der neuen Tabelle eingestuft werden.

Wahrscheinlich gehören Sie zu den älteren Kollegen, die eben gar nicht davon betroffen sind und die Änderung könnte Ihnen eigentlich gleichgültig sein. Dann nehmen Sie einfach mit, dass es mich als wahrscheinlich Betroffenen wurmt.

Abschließend noch zur Personalgewinnung. Wenn man wirklich nachhaltig Personal gewinnen möchte, dann sollte man an die Eingangsämter ran. Eingangsamt A9 im gehobenen Dienst, wer soll für das Geld noch kommen, da bringt auch das streichen der ersten Stufe nichts.


semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #53 am: 04.02.2024 12:50 »
Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.

Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...

Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.

cyrix42

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #54 am: 04.02.2024 15:47 »
Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

Da weiterhin Personen mit gleichen Voraussetzungen das gleiche erhalten, gerät auch niemand gegenüber Personen, mit denen man sich sinnvoll vergleichen kann, ins Hintertreffen. Richtig, Personen, die ohne geänderte Rechtslage bisher genauso viel erhalten würden, erhalten dann mehr. Aber auch das ist, wie schon mehrfach gesagt, Alltag; mal hat man Glück, mal haben es eben andere mit den Rechtsänderungen...

Zitat
Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.

Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.

(Mal davon abgesehen, dass ich es immer noch für hinterfragenswert halte, warum "Berufserfahrung" einen solch maßgeblichen Einfluss auf die Bezahlung haben sollte; oder leistet eine Person mit 2 Jahren Berufserfahrung nur 3/4 dessen, was jemand mit 20 Jahren macht?)

semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #55 am: 05.02.2024 20:27 »
Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

Da weiterhin Personen mit gleichen Voraussetzungen das gleiche erhalten, gerät auch niemand gegenüber Personen, mit denen man sich sinnvoll vergleichen kann, ins Hintertreffen. Richtig, Personen, die ohne geänderte Rechtslage bisher genauso viel erhalten würden, erhalten dann mehr. Aber auch das ist, wie schon mehrfach gesagt, Alltag; mal hat man Glück, mal haben es eben andere mit den Rechtsänderungen...


Eben doch, ist das echt so schwer zu verstehen? Jemand mit weniger oder keiner Berufserfahrung bekommt eben das Gleiche, wie jemand mit mehr Berufserfahrung. Oder mal anders ausgedrückt. Mal angenommen alle Beschäftigten bekämen ab 01.01.24 eine Sonderprämie, außer Cyrix42.  Dann ist Cyrix42 nicht benachteiligt, weil er/sie das Gleiche bekommt wie zuvor? Ist das Ihr Gedankengang?

Zitat
Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.

Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.

Eben nicht, weil ja jemand mit Berufserfahrung die gleiche Erfahrungsstufe bekommen würde, wie jemand ohne und das dies schon immer so war halte ich mal für ein Gerücht, denn mit Nichten war es so.


(Mal davon abgesehen, dass ich es immer noch für hinterfragenswert halte, warum "Berufserfahrung" einen solch maßgeblichen Einfluss auf die Bezahlung haben sollte; oder leistet eine Person mit 2 Jahren Berufserfahrung nur 3/4 dessen, was jemand mit 20 Jahren macht?)

Ja, schaffen wir das doch ab, was ist Berufserfahrung schon wert? Braucht doch wohl echt kein Mensch. Sicher lässt sich Cyrix42 auch von einem Studenten operieren und nicht vom Oberarzt, was soll die Berufserfahrung schon bringen? Oder vom Jurastudenten vertreten werden und nicht vom lang gedienten Fachanwalt.


mD046

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #56 am: 06.02.2024 08:31 »
Morgen, der 07.02.24, scheint ein weiteres interessantes Datum für uns zu werden. Zumindest heißt es in dem Schreiben vom TFM an die Ressorts (Gewerkschaften), dass ihnen eine Äußerungsfrist bis zum 07.02.24 eingeräumt wird.

Lassen wir uns überaschen..  :o

semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #57 am: 06.02.2024 09:57 »
Die härteste Kritik wird aller Voraussicht nach gegen die Herdprämie kommen. Ich kann nur hoffen, dass diese Regelung wieder entfernt wird, da sie vor allem Frauen diskriminiert. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie eine Rot-Rot-Grüne Regierung solch eine Regelung auch nur ansatzweise in Betracht zieht. Sicherlich, auf dem Papier sieht das schön aus und ist eine nette Variable um den Parlamentariern zumindest rein rechnerisch eine verfassungsgemäße Besoldung unterzujubeln aber es ist falsch, bleibt falsch und ist zudem (zumindest m.E.) eindeutig verfassungswidrig. Aber soweit sind die Herrschaften schon gekommen, sie versuchen eine Verfassungswidrigkeit mit einer anderen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Minus und Minus ergibt beim TFM eben Plus, nach meiner Rechnung wird das Minus jedoch nur größer.     

semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #58 am: 06.02.2024 10:04 »
Hier mal noch ein Beitrag vom unermüdlichen Streiter für eine vernünftige Besoldungspolitik- Olaf Becker:

Hallo Mitstreiter und Unterstützer,

dem Vernehmen nach gibt es einen Entwurf zum ThürBesG 2024/2025, welcher
sich derzeit in der Abstimmung befinden soll.

Eine kurze Zusammenfassung des GE findet ihr in dem als Anlage beigefügten
Schreiben des TFM.

Das Schreiben selbst findet ihr auch im Netz unter folgender Adresse:

th-anpg-2024-2025.schreiben-240126.pdf (oeffentlicher-dienst.info)
<https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2024-2025.schreiben-240126
.pdf>

Auf Basis dieses Schreibens wurde auch ein vorläufiger Besoldungsrechner für
TH ins Netz gestellt und ihr könnt euch unter nachstehender Adresse
ausrechnen was (künftig) rauskommt (2024a, 2024b und 2025):

Öffentlicher-Dienst.Info - Beamte - Thüringen (oeffentlicher-dienst.info)
<https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/>

So jetzt haben wir auch das Ergebnis, wie unserer fürsorglicher Dienstherr
den Mindestabstand zur Grundsicherung für die untersten Besoldungsgruppen
künftig einhalten will.

Hokus Pokus Fidibus und drei Kehrtwenden weiter und schwupps wird das
nächste weiße Kaninchen aus dem Hut gezaubert. Waren es vormals die Kinder
die die Kosten verursachten und daher der Kinderzuschlag angepasst werden
musste (nachzulesen in der Begründung zum ThürBesG 2020/2021, ThürBesG 2022
und ThürBesG 2023), wird nunmehr auf ein modernes Familienbild abgestellt in
denen beide arbeiten (man muss ja mit der Zeit gehen) und da kann der
Ehepartner doch auch was zur stattlichen Alimentation des ihm/ihr
angetrauten Staatsdieners beitragen. Das bekommt dann die schöne Überschrift
"§ 39a - Alimentativer Ergänzungszuschlag." Übersetzt werden hier erst
einmal für 2024 typisierend 538 EUR p. M. Partnereinkommen in der
Vergleichsberechnung mit Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldempfängern
angenommen, um hierdurch den Abstand von 15% zu einer Grundsicherungsfamilie
einhalten zu können. Was das noch mit Alimentation zu tun haben soll, wie
die Überschrift des § 39a suggeriert, erschließt sich mir beim besten Willen
nicht. Blöd auch, wenn aus der Vergleichsgruppe der Grundsicherungs- bzw.
Bürgergeldempfängern keiner arbeiten geht oder für den Fall das in der
Vergleichsgruppe der Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldempfängern doch jemand
arbeiten geht, es ja anrechnungsfreie Hinzuverdienste gibt. Dh. der
Hinzuverdienst wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und bleibt damit
zusätzlich auf dem Konto des Grundsicherungsempfängers.
<https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-2024-hinzuverdienstgrenzen-ne
u-geregelt-oder-alles-beim-alten/> Dann haut das alles wieder nicht mehr
hin. Und nicht falsch verstehen, ich rege mich hier nicht über das
Bürgergeld auf sondern das was der Dienstherr hier macht, weil ja die
Kollegen/Kolleginnen und deren Familien in den unteren Besoldungsgruppen
faktisch mit Bürgergeldempfängern gleich gestellt werden oder unter
Umständen bei einem Vollverdiener in der Laufbahn des mD. dann weniger auf
dem Konto landet, als bei einem Bürgergeldempfänger. Problem ist dabei eben
- was an anderer Stelle häufig suggeriert wird - nicht das Bürgergeld, was
bzgl. des Verfahrens und der Höhe ja ebenfalls auf Entscheidungen des BVerfG
beruht, sondern die Höhe der Besoldung.


Der Hammer ist der bürokratische Popanz zu diesem sog "Alimentativen
Ergänzungszuschlag"

".Dieser alimentative Ergänzungszuschlag wird für Beamte und Richter aller
Besoldungsgruppen gewährt. Da die Ehen im Freistaat Thüringen weit
überwiegend zumindest von einem Zuverdienst des Ehegatten geprägt sind,
werden allerdings sehr wenige Beamte oder Richter diesen Ergänzungszuschlag
erhalten. Für die Gewährung des alimentativen Ergänzungszuschlags haben sich
der Beamte oder Richter und sein Ehegatte zu erklären. Dafür sind strenge
Nachweis- und Erklärungspflichten (u. U. Versicherung an Eides statt) sowie
eine stets verschärfte Haftung bei Rückforderung vorgesehen (vgl. 39a Abs. 3
ThürBesG)."


Also als ich das gelesen habe, ist mir echt das Gesicht eingeschlafen und
ich bin mittlerweile ob der Volten die zu dem Besoldungsthema Land auf und
Land ab geschlagen nur noch sprachlos. Dieses "Hase und Igel Spiel" immer
mit der Zielrichtung Geld bei den eigenen Leuten zu sparen und vermeintlich
die Vorgaben des BVerfG trotzdem noch einzuhalten, ist mittlerweile echt
ermüdend und ja auch wenig motivierend.


Mit dieser neuerlichen Kehrtwende unseres fürsorglichen Dienstherrn kann man
die Leitentscheidungen des BVerfG aus dem Jahre 2020 zur Herleitung der
absoluten Besoldungsuntergrenze getrost in die Tonne hauen; sprich die sind
für die Galerie und ja für mögliche Klagen ab 2024 können sich die Gerichte
dann neu mit dieser neuen Idee unseres fürsorglichen Dienstherrn befassen,
welche für mich nichts anderes als eine Herdprämie 2.0 darstellt und der
Willkür mittlerweile Tür und Tor öffnet.


VG

Olaf Becker


PS: Die Mail kann gerne weitergeleitet werden.

Der Obelix

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #59 am: 06.02.2024 10:35 »
Auch ist dann bei einer Landesweiten Versetzung (oder wenn die Einbeziehung beim BUND kommt) zu klären, wie eine Konkurrenzsituation aufgelöst werden soll.

Dienstherr will den Beamten vom östlichen in den westlichen Landesteil versetzen. Beamter protestiert weil die Ehefrau ja arbeitet am Ort X (also im östlichen Landesteil) und so sein Beamteneinkommen maßgeblich beeinflusst.

Ergebnis: Versetzung rechtswidrig.

Ich denke darauf wird es hinauslaufen in einer richterlichen Entscheidung, ich bin mir aber auch nur zu 98% sicher dabei.