Hier mal noch ein Beitrag vom unermüdlichen Streiter für eine vernünftige Besoldungspolitik- Olaf Becker:
Hallo Mitstreiter und Unterstützer,
dem Vernehmen nach gibt es einen Entwurf zum ThürBesG 2024/2025, welcher
sich derzeit in der Abstimmung befinden soll.
Eine kurze Zusammenfassung des GE findet ihr in dem als Anlage beigefügten
Schreiben des TFM.
Das Schreiben selbst findet ihr auch im Netz unter folgender Adresse:
th-anpg-2024-2025.schreiben-240126.pdf (oeffentlicher-dienst.info)
<https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2024-2025.schreiben-240126
.pdf>
Auf Basis dieses Schreibens wurde auch ein vorläufiger Besoldungsrechner für
TH ins Netz gestellt und ihr könnt euch unter nachstehender Adresse
ausrechnen was (künftig) rauskommt (2024a, 2024b und 2025):
Öffentlicher-Dienst.Info - Beamte - Thüringen (oeffentlicher-dienst.info)
<https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/>
So jetzt haben wir auch das Ergebnis, wie unserer fürsorglicher Dienstherr
den Mindestabstand zur Grundsicherung für die untersten Besoldungsgruppen
künftig einhalten will.
Hokus Pokus Fidibus und drei Kehrtwenden weiter und schwupps wird das
nächste weiße Kaninchen aus dem Hut gezaubert. Waren es vormals die Kinder
die die Kosten verursachten und daher der Kinderzuschlag angepasst werden
musste (nachzulesen in der Begründung zum ThürBesG 2020/2021, ThürBesG 2022
und ThürBesG 2023), wird nunmehr auf ein modernes Familienbild abgestellt in
denen beide arbeiten (man muss ja mit der Zeit gehen) und da kann der
Ehepartner doch auch was zur stattlichen Alimentation des ihm/ihr
angetrauten Staatsdieners beitragen. Das bekommt dann die schöne Überschrift
"§ 39a - Alimentativer Ergänzungszuschlag." Übersetzt werden hier erst
einmal für 2024 typisierend 538 EUR p. M. Partnereinkommen in der
Vergleichsberechnung mit Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldempfängern
angenommen, um hierdurch den Abstand von 15% zu einer Grundsicherungsfamilie
einhalten zu können. Was das noch mit Alimentation zu tun haben soll, wie
die Überschrift des § 39a suggeriert, erschließt sich mir beim besten Willen
nicht. Blöd auch, wenn aus der Vergleichsgruppe der Grundsicherungs- bzw.
Bürgergeldempfängern keiner arbeiten geht oder für den Fall das in der
Vergleichsgruppe der Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldempfängern doch jemand
arbeiten geht, es ja anrechnungsfreie Hinzuverdienste gibt. Dh. der
Hinzuverdienst wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und bleibt damit
zusätzlich auf dem Konto des Grundsicherungsempfängers.
<https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-2024-hinzuverdienstgrenzen-ne
u-geregelt-oder-alles-beim-alten/> Dann haut das alles wieder nicht mehr
hin. Und nicht falsch verstehen, ich rege mich hier nicht über das
Bürgergeld auf sondern das was der Dienstherr hier macht, weil ja die
Kollegen/Kolleginnen und deren Familien in den unteren Besoldungsgruppen
faktisch mit Bürgergeldempfängern gleich gestellt werden oder unter
Umständen bei einem Vollverdiener in der Laufbahn des mD. dann weniger auf
dem Konto landet, als bei einem Bürgergeldempfänger. Problem ist dabei eben
- was an anderer Stelle häufig suggeriert wird - nicht das Bürgergeld, was
bzgl. des Verfahrens und der Höhe ja ebenfalls auf Entscheidungen des BVerfG
beruht, sondern die Höhe der Besoldung.
Der Hammer ist der bürokratische Popanz zu diesem sog "Alimentativen
Ergänzungszuschlag"
".Dieser alimentative Ergänzungszuschlag wird für Beamte und Richter aller
Besoldungsgruppen gewährt. Da die Ehen im Freistaat Thüringen weit
überwiegend zumindest von einem Zuverdienst des Ehegatten geprägt sind,
werden allerdings sehr wenige Beamte oder Richter diesen Ergänzungszuschlag
erhalten. Für die Gewährung des alimentativen Ergänzungszuschlags haben sich
der Beamte oder Richter und sein Ehegatte zu erklären. Dafür sind strenge
Nachweis- und Erklärungspflichten (u. U. Versicherung an Eides statt) sowie
eine stets verschärfte Haftung bei Rückforderung vorgesehen (vgl. 39a Abs. 3
ThürBesG)."
Also als ich das gelesen habe, ist mir echt das Gesicht eingeschlafen und
ich bin mittlerweile ob der Volten die zu dem Besoldungsthema Land auf und
Land ab geschlagen nur noch sprachlos. Dieses "Hase und Igel Spiel" immer
mit der Zielrichtung Geld bei den eigenen Leuten zu sparen und vermeintlich
die Vorgaben des BVerfG trotzdem noch einzuhalten, ist mittlerweile echt
ermüdend und ja auch wenig motivierend.
Mit dieser neuerlichen Kehrtwende unseres fürsorglichen Dienstherrn kann man
die Leitentscheidungen des BVerfG aus dem Jahre 2020 zur Herleitung der
absoluten Besoldungsuntergrenze getrost in die Tonne hauen; sprich die sind
für die Galerie und ja für mögliche Klagen ab 2024 können sich die Gerichte
dann neu mit dieser neuen Idee unseres fürsorglichen Dienstherrn befassen,
welche für mich nichts anderes als eine Herdprämie 2.0 darstellt und der
Willkür mittlerweile Tür und Tor öffnet.
VG
Olaf Becker
PS: Die Mail kann gerne weitergeleitet werden.