Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
cyrix42:
--- Zitat von: semper fi am 02.02.2024 09:04 ---Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.
--- End quote ---
Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...
Satoshi:
--- Zitat von: cyrix42 am 02.02.2024 14:35 ---
--- Zitat von: semper fi am 02.02.2024 09:04 ---Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.
--- End quote ---
Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...
--- End quote ---
Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts. Der "Bestandskollege" (A11), welcher ggf. fünf Dienstjahre auf dem Buckel hat, befindet sich in Erfahrungsstufe 5. Kommt es nun zur Abschaffung der jeweils ersten Erfahrungsstufe, befindet sich der Bestandskollege trotzdem noch in Stufe 5 mit den 5 Dienstjahren (keine Anpassung vorausgesetzt). Die neue Kollegin, die sich beispielsweise fünf Dienstjahre anrechnen lassen kann, wird dann aber direkt in Stufe 6 eingruppiert, trotz der gleichen Anzahl von Dienstjahren. Somit sei es der neuen Kollegin gegönnt, der Bestandskollege gerät aber in diesem Fall ins Hintertreffen. In der Endstufe angekommen, interessiert das natürlich niemanden mehr.
cyrix42:
--- Zitat von: Satoshi am 02.02.2024 18:12 ---Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts.
--- End quote ---
Wir stellen also fest: Niemand gerät "ins Hintertreffen", jeder erhält mindestens so viel wie bisher, einige erhalten mehr als zuvor. Und einige, die nicht mehr erhalten, neiden das denjenigen, die mehr erhalten...
Satoshi:
--- Zitat von: cyrix42 am 02.02.2024 21:09 ---
--- Zitat von: Satoshi am 02.02.2024 18:12 ---Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts.
--- End quote ---
Wir stellen also fest: Niemand gerät "ins Hintertreffen", jeder erhält mindestens so viel wie bisher, einige erhalten mehr als zuvor. Und einige, die nicht mehr erhalten, neiden das denjenigen, die mehr erhalten...
--- End quote ---
Schade, dass Sie anscheinend nach dem ersten Satz bereits aufgehört haben den Text zu lesen. Ansonsten wäre Ihnen folgendes aufgefallen.
[/quote]
Somit sei es der neuen Kollegin gegönnt, der Bestandskollege gerät aber in diesem Fall ins Hintertreffen.
[/quote]
Sollten Sie jedoch der Meinung sein, dass nur bei Kürzungen von "ins Hintertreffen geraten" gesprochen werden kann, möchte ich gern auch noch erklären, weshalb es sich ebenfalls um eine Kürzung handelt. Dieses ganze Gedöns wie Besoldungs- und Tariftabellen, Festsetzung von Eintrittsdienstzeitalter, Anerkennung von Berufsjahren, Regelbeurteilungen etc. gibt es ja nicht ohne Grund - Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit.
Sollte die zuvor genannte Konstellation also eintreffen, werden dem Bestandsbeamten zwei Jahre seiner geleisteten Dienstzeit aberkannt. Ergo kommt es zu einer Kürzung. Würde man die Dienstjahre nämlich im vollen Umfang anerkennen, wäre er nach den neuen Regelungen hochzustufen. Überspitzt dargestellt: geben Sie sich auf zufrieden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit für neue Kollegen ab 2025 auf 38 herab gesetzt wird und Sie weiterhin 40h pro Woche arbeiten dürfen? Denn Sie bekommen ja nicht weniger...und jetzt bitte keinen Neid :)
cyrix42:
Weiterhin gilt, dass niemand weniger erhält. Man kann also nicht von einer Kürzung sprechen. Auch werden weiterhin alle Personen in gleichen Situationen gleich behandelt — in den Betrachtungen, in denen neue Kolleg_innen mit alten verglichen werden, werden ja gerade nicht zwei Personen mit gleicher, sondern unterschiedlichen Situationen verglichen…
Auch greift das „Abstandsgebot“ hier nicht, da dieses die Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen betrachtet, nicht die Spreizung innerhalb einer solchen.
Halten wir fest: Es gibt kein „ins Hintertreffen geraten“; es profitieren eben nur nicht alle. (Und zur Arbeitszeit: Natürlich gibt es auch jetzt schon verschiedene Arbeitszeiten für verschiedene Personen, siehe etwa den Umfang des zu erbringenden Deputats für eine Vollzeit-Lehrkraft in den verschiedenen Bundesländern. Kann man als ungerecht empfinden, ist aber völlig unproblematisch. Auch beim gleichen Arbeitgeber, wenn wir mal auf die Angestellten-Seite wechseln, gibt es unterschiedliche Wochenarbeitszeiten; so haben etwa Krankenhaus-Bedienstete eine „kürzere“ Woche, und es sei ihnen gegönnt.)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version