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[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen

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Satoshi:
Die Anerkennung von Berufserfahrung dient doch der Beurteilung der Situation des Einzelnen. Insofern befinden sich beide Personen in der gleichen Situation und gehören gleich behandelt - fünf anzuerkennende Berufsjahre. Welche andere Situation soll hier gegeben sein, die jenes Vorgehen rechtfertigt? Der Zeitpunkt der Einstellung als andere Situation zu werten, ist doch absolut hinfällig. Dann kann man sich die Anerkennung/ Berechnung der Dienstjahre in Zukunft auch schenken, kehrt zurück zur Einordnung nach dem Alter oder würfelt am besten direkt.

Und noch Beispiel, was zur Verdeutlichung dieser nachteiligen Regelung dient: Zwei Personen befinden sich zum selben Zeitpunkt im Bewerbungsprozess, beide fünf Jahre Berufserfahrung, Quereinsteiger, gleiche Laufbahn. Personalabteilung X ist zügiger als Personalabteilung Y. Person X wird eingestellt zum 01.03.2024 - Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 5. Währenddessen wird das Gesetz entsprechend zum 01.04.2024 geändert - tritt in Kraft. Person Y wird aufgrund von Verzögerungen von Personalabteilung Y zum 01.05.2024 eingestellt, Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 6. Person Y wird Person X immer zwei Jahre in der Besoldung voraus sein.

Der öffentliche Dienst befindet sich derzeit im Umbruch, viele werden zukünftig in den Ruhestand eintreten. Man sieht zunehmend, wie sich die Behörden, wenn auch nur langsam verjüngen. Man kann sich sicher sein, dass eine solche Regelung zum Nachteil vieler ausfallen wird, die in letzter Zeit eingestellt wurden. Nun wird die erste Stufe gestrichen und in zwei Jahren ggf. die nächste Stufe, sodass jemand mit 9 Jahren Berufserfahrung die gleiche Vergütung, wie jemand mit der Hälfte der Berufserfahrung erhält. Wenn Berufserfahrung nichts mehr wert ist, dann ist es zum Nachteil desjenigen. Anerkennung und Wertschätzung sieht anders aus.

cyrix42:

--- Zitat von: Satoshi am 03.02.2024 12:40 ---Die Anerkennung von Berufserfahrung dient doch der Beurteilung der Situation des Einzelnen. Insofern befinden sich beide Personen in der gleichen Situation und gehören gleich behandelt - fünf anzuerkennende Berufsjahre.

--- End quote ---

Jeder wird nach der jeweils gültigen Rechtslage beurteilt. Die Eingruppierung findet einmalig zum Beginn der Beschäftigung statt; und sonst nicht wieder. Also, wenn der Bewertungszeitpunkt für die betrachteten Personen unterschiedlich ist, liegt offensichtlich nicht die gleiche Situation für beide vor. So what?


--- Zitat ---Dann kann man sich die Anerkennung/ Berechnung der Dienstjahre in Zukunft auch schenken, kehrt zurück zur Einordnung nach dem Alter oder würfelt am besten direkt.

--- End quote ---

Es gibt per se keinen Grund, warum ein älterer Kollege mehr erhalten sollte als eine jüngere Kollegin. Warum auch? Wenn man hier schon eine Gerechtigkeits-Debatte aufmachen will, sollte man sich fragen, weshalb jemand, dessen einzige größere Leistung es ist, schon länger auf diesem Planeten herumzulaufen, mehr für die gleiche Tätigkeit/ das gleiche Amt zugesprochen zu bekommen. Nicht einmal ein mehr an Zeitablauf innerhalb der gleichen Tätigkeit lässt per se höherwertige oder auch nur schnellere Arbeitserledigung erwarten. Klar, es benötigt eine gewisse Einarbeitungszeit, bis man neu übertragene Aufgaben effizient erledigen kann; aber sicherlich keine Jahre oder Jahrzehnte, die eine Vorenthaltung des Gehalts/ der Bezüge für viele jüngere Kolleg_innen über eben diesen Zeitraum rechtfertigen würde...


--- Zitat ---Zwei Personen befinden sich zum selben Zeitpunkt im Bewerbungsprozess, beide fünf Jahre Berufserfahrung, Quereinsteiger, gleiche Laufbahn. Personalabteilung X ist zügiger als Personalabteilung Y. Person X wird eingestellt zum 01.03.2024 - Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 5. Währenddessen wird das Gesetz entsprechend zum 01.04.2024 geändert - tritt in Kraft. Person Y wird aufgrund von Verzögerungen von Personalabteilung Y zum 01.05.2024 eingestellt, Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 6. Person Y wird Person X immer zwei Jahre in der Besoldung voraus sein.

--- End quote ---

Und? Es handelt sich ja offensichtlich um zwei verschiedene Situationen, da der Einstellungszeitpunkt ein verschiedener ist und verschiedene rechtliche Bedingungen gelten. Es ist doch überhaupt nichts Neues oder überall sonst im Alltag Vorkommendes, dass sich rechtliche Bedingungen ändern, wobei von diesen Änderungen denen dann einige profitieren und andere nicht. So what?!


--- Zitat ---Der öffentliche Dienst befindet sich derzeit im Umbruch, viele werden zukünftig in den Ruhestand eintreten. Man sieht zunehmend, wie sich die Behörden, wenn auch nur langsam verjüngen. Man kann sich sicher sein, dass eine solche Regelung zum Nachteil vieler ausfallen wird, die in letzter Zeit eingestellt wurden. Nun wird die erste Stufe gestrichen und in zwei Jahren ggf. die nächste Stufe, sodass jemand mit 9 Jahren Berufserfahrung die gleiche Vergütung, wie jemand mit der Hälfte der Berufserfahrung erhält. Wenn Berufserfahrung nichts mehr wert ist, dann ist es zum Nachteil desjenigen. Anerkennung und Wertschätzung sieht anders aus.

--- End quote ---

Also, du willst viele neue Personen für den öD gewinnen, findest aber eine Verbesserung für eben jene Personengruppe schlecht, wenn nicht auch die ganzen Alten, die eh schon da sind, nicht auch mindestens genauso davon profitieren?! Erscheint mir am Thema der Personalgewinnung vorbei zu gehen, sondern wieder ein reines Neid-Argument zu sein...

Satoshi:
Ist das Ihre Art immer die Neidkeule zu zücken, wenn die Gegenseite Unrecht im System empfindet?

Ich wüsste gerne, wo ich mich gegen höhere Gehälter für Einsteiger ausgesprochen habe? Genau, nirgends. Ich spreche durchweg von der gleichen Anrechnung der Berufsjahre, dafür gibt es ja die Feststellung der Berufsjahre. Und ich zähle eben zu jenen jungen Kollegen, die damit ins Hintertreffen geraten könnten. Und ja, für mich ist es ins Hintertreffen zu geraten, weshalb habe ich in den vorherigen Posts ausreichend beschrieben. Diese Verwerfungen würden verstärkt bei den unteren Erfahrungsstufen eintreten und neben der Personalgewinnung steht eben auch die Personalbindung, welche stark mit Wertschätzung zusammenhängt. Fühle ich mich mit so einer Regelung wertgeschätzt, nein. Soll diese Regelung deswegen nicht umgesetzt werden, nein. Ich fordere/hoffe lediglich, dass Betroffene nach der neuen Tabelle eingestuft werden.

Wahrscheinlich gehören Sie zu den älteren Kollegen, die eben gar nicht davon betroffen sind und die Änderung könnte Ihnen eigentlich gleichgültig sein. Dann nehmen Sie einfach mit, dass es mich als wahrscheinlich Betroffenen wurmt.

Abschließend noch zur Personalgewinnung. Wenn man wirklich nachhaltig Personal gewinnen möchte, dann sollte man an die Eingangsämter ran. Eingangsamt A9 im gehobenen Dienst, wer soll für das Geld noch kommen, da bringt auch das streichen der ersten Stufe nichts.

semper fi:

--- Zitat von: cyrix42 am 02.02.2024 14:35 ---
--- Zitat von: semper fi am 02.02.2024 09:04 ---Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.

--- End quote ---

Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...

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Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.

cyrix42:

--- Zitat von: semper fi am 04.02.2024 12:50 ---Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

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Da weiterhin Personen mit gleichen Voraussetzungen das gleiche erhalten, gerät auch niemand gegenüber Personen, mit denen man sich sinnvoll vergleichen kann, ins Hintertreffen. Richtig, Personen, die ohne geänderte Rechtslage bisher genauso viel erhalten würden, erhalten dann mehr. Aber auch das ist, wie schon mehrfach gesagt, Alltag; mal hat man Glück, mal haben es eben andere mit den Rechtsänderungen...


--- Zitat ---Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.

--- End quote ---

Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.

(Mal davon abgesehen, dass ich es immer noch für hinterfragenswert halte, warum "Berufserfahrung" einen solch maßgeblichen Einfluss auf die Bezahlung haben sollte; oder leistet eine Person mit 2 Jahren Berufserfahrung nur 3/4 dessen, was jemand mit 20 Jahren macht?)

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