Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen

<< < (12/46) > >>

semper fi:

--- Zitat von: cyrix42 am 04.02.2024 15:47 ---
--- Zitat von: semper fi am 04.02.2024 12:50 ---Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

--- End quote ---

Da weiterhin Personen mit gleichen Voraussetzungen das gleiche erhalten, gerät auch niemand gegenüber Personen, mit denen man sich sinnvoll vergleichen kann, ins Hintertreffen. Richtig, Personen, die ohne geänderte Rechtslage bisher genauso viel erhalten würden, erhalten dann mehr. Aber auch das ist, wie schon mehrfach gesagt, Alltag; mal hat man Glück, mal haben es eben andere mit den Rechtsänderungen...


Eben doch, ist das echt so schwer zu verstehen? Jemand mit weniger oder keiner Berufserfahrung bekommt eben das Gleiche, wie jemand mit mehr Berufserfahrung. Oder mal anders ausgedrückt. Mal angenommen alle Beschäftigten bekämen ab 01.01.24 eine Sonderprämie, außer Cyrix42.  Dann ist Cyrix42 nicht benachteiligt, weil er/sie das Gleiche bekommt wie zuvor? Ist das Ihr Gedankengang?


--- Zitat ---Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.

--- End quote ---

Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.

Eben nicht, weil ja jemand mit Berufserfahrung die gleiche Erfahrungsstufe bekommen würde, wie jemand ohne und das dies schon immer so war halte ich mal für ein Gerücht, denn mit Nichten war es so.


(Mal davon abgesehen, dass ich es immer noch für hinterfragenswert halte, warum "Berufserfahrung" einen solch maßgeblichen Einfluss auf die Bezahlung haben sollte; oder leistet eine Person mit 2 Jahren Berufserfahrung nur 3/4 dessen, was jemand mit 20 Jahren macht?)

--- End quote ---

Ja, schaffen wir das doch ab, was ist Berufserfahrung schon wert? Braucht doch wohl echt kein Mensch. Sicher lässt sich Cyrix42 auch von einem Studenten operieren und nicht vom Oberarzt, was soll die Berufserfahrung schon bringen? Oder vom Jurastudenten vertreten werden und nicht vom lang gedienten Fachanwalt.

mD046:
Morgen, der 07.02.24, scheint ein weiteres interessantes Datum für uns zu werden. Zumindest heißt es in dem Schreiben vom TFM an die Ressorts (Gewerkschaften), dass ihnen eine Äußerungsfrist bis zum 07.02.24 eingeräumt wird.

Lassen wir uns überaschen..  :o

semper fi:
Die härteste Kritik wird aller Voraussicht nach gegen die Herdprämie kommen. Ich kann nur hoffen, dass diese Regelung wieder entfernt wird, da sie vor allem Frauen diskriminiert. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie eine Rot-Rot-Grüne Regierung solch eine Regelung auch nur ansatzweise in Betracht zieht. Sicherlich, auf dem Papier sieht das schön aus und ist eine nette Variable um den Parlamentariern zumindest rein rechnerisch eine verfassungsgemäße Besoldung unterzujubeln aber es ist falsch, bleibt falsch und ist zudem (zumindest m.E.) eindeutig verfassungswidrig. Aber soweit sind die Herrschaften schon gekommen, sie versuchen eine Verfassungswidrigkeit mit einer anderen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Minus und Minus ergibt beim TFM eben Plus, nach meiner Rechnung wird das Minus jedoch nur größer.     

semper fi:
Hier mal noch ein Beitrag vom unermüdlichen Streiter für eine vernünftige Besoldungspolitik- Olaf Becker:

Hallo Mitstreiter und Unterstützer,

dem Vernehmen nach gibt es einen Entwurf zum ThürBesG 2024/2025, welcher
sich derzeit in der Abstimmung befinden soll.

Eine kurze Zusammenfassung des GE findet ihr in dem als Anlage beigefügten
Schreiben des TFM.

Das Schreiben selbst findet ihr auch im Netz unter folgender Adresse:

th-anpg-2024-2025.schreiben-240126.pdf (oeffentlicher-dienst.info)
<https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2024-2025.schreiben-240126
.pdf>

Auf Basis dieses Schreibens wurde auch ein vorläufiger Besoldungsrechner für
TH ins Netz gestellt und ihr könnt euch unter nachstehender Adresse
ausrechnen was (künftig) rauskommt (2024a, 2024b und 2025):

Öffentlicher-Dienst.Info - Beamte - Thüringen (oeffentlicher-dienst.info)
<https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/>

So jetzt haben wir auch das Ergebnis, wie unserer fürsorglicher Dienstherr
den Mindestabstand zur Grundsicherung für die untersten Besoldungsgruppen
künftig einhalten will.

Hokus Pokus Fidibus und drei Kehrtwenden weiter und schwupps wird das
nächste weiße Kaninchen aus dem Hut gezaubert. Waren es vormals die Kinder
die die Kosten verursachten und daher der Kinderzuschlag angepasst werden
musste (nachzulesen in der Begründung zum ThürBesG 2020/2021, ThürBesG 2022
und ThürBesG 2023), wird nunmehr auf ein modernes Familienbild abgestellt in
denen beide arbeiten (man muss ja mit der Zeit gehen) und da kann der
Ehepartner doch auch was zur stattlichen Alimentation des ihm/ihr
angetrauten Staatsdieners beitragen. Das bekommt dann die schöne Überschrift
"§ 39a - Alimentativer Ergänzungszuschlag." Übersetzt werden hier erst
einmal für 2024 typisierend 538 EUR p. M. Partnereinkommen in der
Vergleichsberechnung mit Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldempfängern
angenommen, um hierdurch den Abstand von 15% zu einer Grundsicherungsfamilie
einhalten zu können. Was das noch mit Alimentation zu tun haben soll, wie
die Überschrift des § 39a suggeriert, erschließt sich mir beim besten Willen
nicht. Blöd auch, wenn aus der Vergleichsgruppe der Grundsicherungs- bzw.
Bürgergeldempfängern keiner arbeiten geht oder für den Fall das in der
Vergleichsgruppe der Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldempfängern doch jemand
arbeiten geht, es ja anrechnungsfreie Hinzuverdienste gibt. Dh. der
Hinzuverdienst wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und bleibt damit
zusätzlich auf dem Konto des Grundsicherungsempfängers.
<https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-2024-hinzuverdienstgrenzen-ne
u-geregelt-oder-alles-beim-alten/> Dann haut das alles wieder nicht mehr
hin. Und nicht falsch verstehen, ich rege mich hier nicht über das
Bürgergeld auf sondern das was der Dienstherr hier macht, weil ja die
Kollegen/Kolleginnen und deren Familien in den unteren Besoldungsgruppen
faktisch mit Bürgergeldempfängern gleich gestellt werden oder unter
Umständen bei einem Vollverdiener in der Laufbahn des mD. dann weniger auf
dem Konto landet, als bei einem Bürgergeldempfänger. Problem ist dabei eben
- was an anderer Stelle häufig suggeriert wird - nicht das Bürgergeld, was
bzgl. des Verfahrens und der Höhe ja ebenfalls auf Entscheidungen des BVerfG
beruht, sondern die Höhe der Besoldung.


Der Hammer ist der bürokratische Popanz zu diesem sog "Alimentativen
Ergänzungszuschlag"

".Dieser alimentative Ergänzungszuschlag wird für Beamte und Richter aller
Besoldungsgruppen gewährt. Da die Ehen im Freistaat Thüringen weit
überwiegend zumindest von einem Zuverdienst des Ehegatten geprägt sind,
werden allerdings sehr wenige Beamte oder Richter diesen Ergänzungszuschlag
erhalten. Für die Gewährung des alimentativen Ergänzungszuschlags haben sich
der Beamte oder Richter und sein Ehegatte zu erklären. Dafür sind strenge
Nachweis- und Erklärungspflichten (u. U. Versicherung an Eides statt) sowie
eine stets verschärfte Haftung bei Rückforderung vorgesehen (vgl. 39a Abs. 3
ThürBesG)."


Also als ich das gelesen habe, ist mir echt das Gesicht eingeschlafen und
ich bin mittlerweile ob der Volten die zu dem Besoldungsthema Land auf und
Land ab geschlagen nur noch sprachlos. Dieses "Hase und Igel Spiel" immer
mit der Zielrichtung Geld bei den eigenen Leuten zu sparen und vermeintlich
die Vorgaben des BVerfG trotzdem noch einzuhalten, ist mittlerweile echt
ermüdend und ja auch wenig motivierend.


Mit dieser neuerlichen Kehrtwende unseres fürsorglichen Dienstherrn kann man
die Leitentscheidungen des BVerfG aus dem Jahre 2020 zur Herleitung der
absoluten Besoldungsuntergrenze getrost in die Tonne hauen; sprich die sind
für die Galerie und ja für mögliche Klagen ab 2024 können sich die Gerichte
dann neu mit dieser neuen Idee unseres fürsorglichen Dienstherrn befassen,
welche für mich nichts anderes als eine Herdprämie 2.0 darstellt und der
Willkür mittlerweile Tür und Tor öffnet.


VG

Olaf Becker


PS: Die Mail kann gerne weitergeleitet werden.

Der Obelix:
Auch ist dann bei einer Landesweiten Versetzung (oder wenn die Einbeziehung beim BUND kommt) zu klären, wie eine Konkurrenzsituation aufgelöst werden soll.

Dienstherr will den Beamten vom östlichen in den westlichen Landesteil versetzen. Beamter protestiert weil die Ehefrau ja arbeitet am Ort X (also im östlichen Landesteil) und so sein Beamteneinkommen maßgeblich beeinflusst.

Ergebnis: Versetzung rechtswidrig.

Ich denke darauf wird es hinauslaufen in einer richterlichen Entscheidung, ich bin mir aber auch nur zu 98% sicher dabei.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version