Eben doch, ist das echt so schwer zu verstehen? Jemand mit weniger oder keiner Berufserfahrung bekommt eben das Gleiche, wie jemand mit mehr Berufserfahrung.
Wenn beide zur gleichen Zeit eingestellt werden, dann ist die Aussage falsch. Und aus der Gültigkeit verschiedneer Gesetze zu verschiedenen Zeitpunkten irgendeine Ungerechtigkeit herleiten zu wollen, kann man zwar machen, ist aber Blödsinn, da dies jedweder Gesetzesänderung entgegensprechen würde, da ja gerade deren Sinn ist, dass sich was ändert...
Oder mal anders ausgedrückt. Mal angenommen alle Beschäftigten bekämen ab 01.01.24 eine Sonderprämie, außer Cyrix42. Dann ist Cyrix42 nicht benachteiligt, weil er/sie das Gleiche bekommt wie zuvor? Ist das Ihr Gedankengang?
Jo, das ist sein Gedankengang. Inwiefern gäbe es für Cyrix42 da irgendeinen Nachteil? Er würde weiterhin das gleiche bekommen wie zu vor...
Im Übrigen hat Cyrix42 schon oft genug Situationen mitgemacht, in der Personen, die das Glück einer späteren Geburt hatten, eine vorteilhaftere Situation vorfanden. Und er hat auch oft genug Situationen mitgemacht, in denen er gegenüber Personen, die den Nachteil einer späteren Geburt hatten, in einer vorteilhafteren Siuation war. Gleiches bezogen aufs Dienstalter. Das nennt man Leben...
Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.
Eben nicht, weil ja jemand mit Berufserfahrung die gleiche Erfahrungsstufe bekommen würde, wie jemand ohne und das dies schon immer so war halte ich mal für ein Gerücht, denn mit Nichten war es so.
Zeige die Stelle im Gesetz, die deine Behauptung aufzeigt: Unter welchen Voraussetzungen würden nach dem neuen Gesetz zwei Personen mit deutlich unterschiedlicher Berufserfahrung in der gleichen Stufe landen?
Offensichtlich willst du weiterhin nicht einsehen, dass es Quark ist, verschiedene Einstellungszeiträume zu vergleichen, denn nur zu diesen wird die Einstufung vorgenommen.
Wenn du behauptest, dass bisher irgendwann später eine erneute Einstufung durchgeführt wurde, die nicht nur durch Zeitabluaf in den jeweiligen Stufen entstand, dann bitte zeige das entsprechende Gesetz und dort die entsprechende Passage im relevanten Paragraphen auf.
Ja, schaffen wir das doch ab, was ist Berufserfahrung schon wert? Braucht doch wohl echt kein Mensch. Sicher lässt sich Cyrix42 auch von einem Studenten operieren und nicht vom Oberarzt, was soll die Berufserfahrung schon bringen? Oder vom Jurastudenten vertreten werden und nicht vom lang gedienten Fachanwalt.
Ok, du meinst also, dass jemand, der eine Oberarzt-Position bekleidet, auf gleicher Ebene wie die Medizin-Studenten tätig ist, sich nur durch mehr Berufserfahrung auszeichnet? Sorry, das ist zu blöd...
Es ging in meiner Argumentation allein um die Spreizung des Solds innerhalb eines Amts/ einer Besoldungsgruppe, nicht über die gesamte Tabelle hinweg.
Oder, um bei deinem Beispiel zu bleiben: Was hat der Student mit 20 Jahren Berufserfahrung dem Studenten mit 2 Jahren voraus, dass er für die gleiche Leistung 30% mehr überwiesen bekommt?
(Und um die Frage zu beantworten: Ich bin sehr wohl dafür, dass auch Asistenzärzte nicht nur beim Chef mitlaufen, sondern auch selbst tätig werden sollten; wie sonst sollten denn spätere Chefs ausgebildet werden? Fallen die vom Himmel? Insofern lehne ich die Option auf "Chefarzt-Behandlung" ab.)