Autor Thema: [TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen  (Read 101150 times)

lotsch

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #60 am: 06.02.2024 10:37 »
Das ist die totale Entwertung der Arbeitsleistung. Alles läuft auf ein bedingungsloses Grundeinkommen hinaus.

cyrix42

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #61 am: 06.02.2024 13:15 »
Eben doch, ist das echt so schwer zu verstehen? Jemand mit weniger oder keiner Berufserfahrung bekommt eben das Gleiche, wie jemand mit mehr Berufserfahrung.

Wenn beide zur gleichen Zeit eingestellt werden, dann ist die Aussage falsch. Und aus der Gültigkeit verschiedneer Gesetze zu verschiedenen Zeitpunkten irgendeine Ungerechtigkeit herleiten zu wollen, kann man zwar machen, ist aber Blödsinn, da dies jedweder Gesetzesänderung entgegensprechen würde, da ja gerade deren Sinn ist, dass sich was ändert...

Zitat
Oder mal anders ausgedrückt. Mal angenommen alle Beschäftigten bekämen ab 01.01.24 eine Sonderprämie, außer Cyrix42.  Dann ist Cyrix42 nicht benachteiligt, weil er/sie das Gleiche bekommt wie zuvor? Ist das Ihr Gedankengang?

Jo, das ist sein Gedankengang. Inwiefern gäbe es für Cyrix42 da irgendeinen Nachteil? Er würde weiterhin das gleiche bekommen wie zu vor...

Im Übrigen hat Cyrix42 schon oft genug Situationen mitgemacht, in der Personen, die das Glück einer späteren Geburt hatten, eine vorteilhaftere Situation vorfanden. Und er hat auch oft genug Situationen mitgemacht, in denen er gegenüber Personen, die den Nachteil einer späteren Geburt hatten, in einer vorteilhafteren Siuation war. Gleiches bezogen aufs Dienstalter. Das nennt man Leben...


Zitat
Zitat
Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.
Eben nicht, weil ja jemand mit Berufserfahrung die gleiche Erfahrungsstufe bekommen würde, wie jemand ohne und das dies schon immer so war halte ich mal für ein Gerücht, denn mit Nichten war es so.

Zeige die Stelle im Gesetz, die deine Behauptung aufzeigt: Unter welchen Voraussetzungen würden nach dem neuen Gesetz zwei Personen mit deutlich unterschiedlicher Berufserfahrung in der gleichen Stufe landen?

Offensichtlich willst du weiterhin nicht einsehen, dass es Quark ist, verschiedene Einstellungszeiträume zu vergleichen, denn nur zu diesen wird die Einstufung vorgenommen.

Wenn du behauptest, dass bisher irgendwann später eine erneute Einstufung durchgeführt wurde, die nicht nur durch Zeitabluaf in den jeweiligen Stufen entstand, dann bitte zeige das entsprechende Gesetz und dort die entsprechende Passage im relevanten Paragraphen auf.


Zitat
Ja, schaffen wir das doch ab, was ist Berufserfahrung schon wert? Braucht doch wohl echt kein Mensch. Sicher lässt sich Cyrix42 auch von einem Studenten operieren und nicht vom Oberarzt, was soll die Berufserfahrung schon bringen? Oder vom Jurastudenten vertreten werden und nicht vom lang gedienten Fachanwalt.

Ok, du meinst also, dass jemand, der eine Oberarzt-Position bekleidet, auf gleicher Ebene wie die Medizin-Studenten tätig ist, sich nur durch mehr Berufserfahrung auszeichnet? Sorry, das ist zu blöd...

Es ging in meiner Argumentation allein um die Spreizung des Solds innerhalb eines Amts/ einer Besoldungsgruppe, nicht über die gesamte Tabelle hinweg.

Oder, um bei deinem Beispiel zu bleiben: Was hat der Student mit 20 Jahren Berufserfahrung dem Studenten mit 2 Jahren voraus, dass er für die gleiche Leistung 30% mehr überwiesen bekommt?

(Und um die Frage zu beantworten: Ich bin sehr wohl dafür, dass auch Asistenzärzte nicht nur beim Chef mitlaufen, sondern auch selbst tätig werden sollten; wie sonst sollten denn spätere Chefs ausgebildet werden? Fallen die vom Himmel? Insofern lehne ich die Option auf "Chefarzt-Behandlung" ab.)

mD046

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #62 am: 08.02.2024 09:13 »
Morgen, der 07.02.24, scheint ein weiteres interessantes Datum für uns zu werden. Zumindest heißt es in dem Schreiben vom TFM an die Ressorts (Gewerkschaften), dass ihnen eine Äußerungsfrist bis zum 07.02.24 eingeräumt wird.

Lassen wir uns überaschen..  :o

Hat hier schon jemand zufällig etwas von gehört oder gelesen?

semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #63 am: 08.02.2024 10:37 »
Eben doch, ist das echt so schwer zu verstehen? Jemand mit weniger oder keiner Berufserfahrung bekommt eben das Gleiche, wie jemand mit mehr Berufserfahrung.

Wenn beide zur gleichen Zeit eingestellt werden, dann ist die Aussage falsch. Und aus der Gültigkeit verschiedneer Gesetze zu verschiedenen Zeitpunkten irgendeine Ungerechtigkeit herleiten zu wollen, kann man zwar machen, ist aber Blödsinn, da dies jedweder Gesetzesänderung entgegensprechen würde, da ja gerade deren Sinn ist, dass sich was ändert...

Zitat
Oder mal anders ausgedrückt. Mal angenommen alle Beschäftigten bekämen ab 01.01.24 eine Sonderprämie, außer Cyrix42.  Dann ist Cyrix42 nicht benachteiligt, weil er/sie das Gleiche bekommt wie zuvor? Ist das Ihr Gedankengang?

Jo, das ist sein Gedankengang. Inwiefern gäbe es für Cyrix42 da irgendeinen Nachteil? Er würde weiterhin das gleiche bekommen wie zu vor...

Ernsthaft? Sie sehen den Nachteil nicht? Dann kann ich Ihnen echt nicht mehr helfen.

Im Übrigen hat Cyrix42 schon oft genug Situationen mitgemacht, in der Personen, die das Glück einer späteren Geburt hatten, eine vorteilhaftere Situation vorfanden. Und er hat auch oft genug Situationen mitgemacht, in denen er gegenüber Personen, die den Nachteil einer späteren Geburt hatten, in einer vorteilhafteren Siuation war. Gleiches bezogen aufs Dienstalter. Das nennt man Leben...


Zitat
Zitat
Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.
Eben nicht, weil ja jemand mit Berufserfahrung die gleiche Erfahrungsstufe bekommen würde, wie jemand ohne und das dies schon immer so war halte ich mal für ein Gerücht, denn mit Nichten war es so.

Zeige die Stelle im Gesetz, die deine Behauptung aufzeigt: Unter welchen Voraussetzungen würden nach dem neuen Gesetz zwei Personen mit deutlich unterschiedlicher Berufserfahrung in der gleichen Stufe landen?

Offensichtlich willst du weiterhin nicht einsehen, dass es Quark ist, verschiedene Einstellungszeiträume zu vergleichen, denn nur zu diesen wird die Einstufung vorgenommen.

Zeige ich gern: § 67h

"Beamte oder Richter in Besoldungsgruppen mit aufsteigendem Grundgehalt, die am 31. Dezember 2023 das Grundgehalt einer höheren Erfahrungsstufe als der zu diesem Zeitpunkt geltenden jeweils ersten mit einem Monatsbetrag belegten Erfahrungsstufe ihrer Besoldungsgruppe erhalten haben, richtet sich der Aufstieg in den Erfahrungsstufen nach der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Rechtslage. Sie sind also im Hinblick auf den Aufstieg in den Erfahrungsstufen so zu behandeln, als wäre das Anfangsgrundgehalt weiter der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Erfahrungsstufe zugeordnet." "Beamte oder Richter, die am 1. Januar 2024 regulär von der zum 31. Dezember 2023 geltenden niedrigsten Erfahrungsstufe ihrer Besoldungsgruppe in die nächsthöhere Erfahrungsstufe aufgestiegen sind, haben von dieser strukturellen Maßnahme keinen Vorteil."

Beispiel:
Beamter 1: A9 Stufe 2, Einstellung am 01.01.2022, regulärer Stufenaufstieg = 01.01.2024 = Stufe 3
Beamter 2: A9, Einstellung am 01.01.2024 = Stufe 3

Damit  hat der Beamte 1 trotz 2 Jahren längerer Berufserfahrung, die gleiche Erfahrungsstufe wie der Beamte ohne Berufserfahrung.

Und bitte endlich mal nicht falsch verstehen, ich finde es nicht verkehrt die ES unten zu streichen, dann aber auch bitte unter der Anrechnung der Erfahrungsdienstzeit der anderen Beamten. Ich bin dagegen den einen Beamten einen Vorteil zu geben und denn anderen nicht, das empfinde ich eben als ungerecht, ob Sie das nun wollen oder nicht.


Zitat
Ja, schaffen wir das doch ab, was ist Berufserfahrung schon wert? Braucht doch wohl echt kein Mensch. Sicher lässt sich Cyrix42 auch von einem Studenten operieren und nicht vom Oberarzt, was soll die Berufserfahrung schon bringen? Oder vom Jurastudenten vertreten werden und nicht vom lang gedienten Fachanwalt.

Ok, du meinst also, dass jemand, der eine Oberarzt-Position bekleidet, auf gleicher Ebene wie die Medizin-Studenten tätig ist, sich nur durch mehr Berufserfahrung auszeichnet? Sorry, das ist zu blöd...

Meine ich nicht, sowas nennt man Hyperbel.

Es ging in meiner Argumentation allein um die Spreizung des Solds innerhalb eines Amts/ einer Besoldungsgruppe, nicht über die gesamte Tabelle hinweg.

Oder, um bei deinem Beispiel zu bleiben: Was hat der Student mit 20 Jahren Berufserfahrung dem Studenten mit 2 Jahren voraus, dass er für die gleiche Leistung 30% mehr überwiesen bekommt?

Ja dann bleiben Sie doch bei meinem Beispiel und erfinden Sie kein neues, wo habe ich 2 Studenten verglichen? darum geht es auch nicht. Nach Ihrer Logik müsste man aber die Erfahrungsstufen gänzlich abschaffen.

(Und um die Frage zu beantworten: Ich bin sehr wohl dafür, dass auch Asistenzärzte nicht nur beim Chef mitlaufen, sondern auch selbst tätig werden sollten; wie sonst sollten denn spätere Chefs ausgebildet werden? Fallen die vom Himmel? Insofern lehne ich die Option auf "Chefarzt-Behandlung" ab.)

Assistenzärzte arbeiten sowieso fast ausschließlich selbständig, im Grunde machen die sogar fast die gesamte Arbeit. Chefarztbehandlung möchte ich auch nicht aber operiert werden möchte ich eben nicht vom Anfänger, sondern von einer erfahrenen Person, das kann gern ein Assistenzarzt im letzten Weiterbildungsjahr sein, denn der hat schon Erfahrung sammeln können, der andere nicht. Deshalb heißt es übertragen auf die Beamten ja auch Erfahrungsstufe.


Und bitte auch noch eins in eigener Sache, wir haben noch nicht über Kreuz durch einen Zaun gepinkelt, weshalb wir nicht per du sind, respektieren Sie das bitte.

unnamed

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #64 am: 08.02.2024 10:56 »
Hallo,

an erster Stelle: Ich bin komplett neu hier und stoße jetzt einfach mal dazu.

Ich bin momentan noch Anwärter und habe daher noch nicht viele Erfahrungen mit den Gesetzgebungsverfahren bzgl der Besoldungserhöhungen gemacht (mich betraf bis jetzt lediglich die Erhöhung Dez. 2022 um 2,8% sowie Anfang 2023 um 3,25%).

Folgende Fragen habe ich momentan:
Warum soll die Auszahlung des Inflationsausgleiches, welchen die Anwärter komischerweise seit März 2023 nicht wie alle anderen erhalten haben, über die Monate Januar bis Oktober nochmal aufgesplittet werden und nicht wie bei anderen Beamten komplett auf einmal gezahlt werden?

Inwiefern haben Sie Erfahrungen damit, wie lang es nun noch bis zur endgültgen Gesetzgebung und wirksamkeit des Gesetzes dauern wird?

Mich interessiert es wirklich sehr, da mir dazu natürlich die Erfahrung fehlt und alle anderen Kommentare im Forum bisher nur einfach so mitgelesen habe.

Liebe Grüße.

websgeisti

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #65 am: 08.02.2024 17:15 »
Hallo,

an erster Stelle: Ich bin komplett neu hier und stoße jetzt einfach mal dazu.

Ich bin momentan noch Anwärter und habe daher noch nicht viele Erfahrungen mit den Gesetzgebungsverfahren bzgl der Besoldungserhöhungen gemacht (mich betraf bis jetzt lediglich die Erhöhung Dez. 2022 um 2,8% sowie Anfang 2023 um 3,25%).

Folgende Fragen habe ich momentan:
Warum soll die Auszahlung des Inflationsausgleiches, welchen die Anwärter komischerweise seit März 2023 nicht wie alle anderen erhalten haben, über die Monate Januar bis Oktober nochmal aufgesplittet werden und nicht wie bei anderen Beamten komplett auf einmal gezahlt werden?

Inwiefern haben Sie Erfahrungen damit, wie lang es nun noch bis zur endgültgen Gesetzgebung und wirksamkeit des Gesetzes dauern wird?

Mich interessiert es wirklich sehr, da mir dazu natürlich die Erfahrung fehlt und alle anderen Kommentare im Forum bisher nur einfach so mitgelesen habe.

Liebe Grüße.

Der TdL-Verhandlungsführer meinte dazu, das man die Zahlungen auf drei Haushaltsjahre (2023/2024/2025) verteilen wollte:
Dezember 2023: Inflationsausgleich
Januar 2024-Oktober 2024: Inflationsausgleich
November 2024: 1. Erhöhungsschritt (200€ Sockel bzw. 1,462 % in Thüringen…)
Februar 2025: 2. Erhöhungsschritt 5,5%

mD046

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #66 am: 11.02.2024 12:00 »
Wenn man mal rüber nach Sachsen zum Ergebnis schaut, dann kann sich das sehen lassen. Da hat die Gewerkschaft/der Beamtenbund seine Arbeit getan. Freut mich für die Betroffenen.

Würde gerne mal wissen was bei uns der Stand ist... :o

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #67 am: 11.02.2024 12:26 »
Das ist ja das große Problem an der Sache. Ich finde nicht, dass ich mit meiner A8 im Streifendienst maßlos unterbezahlt bin, aber dieser Vergleich und die Zweischneidigkeit nervt mich.

Letztes Jahr hat man - sehr positiv - auf Grund einer angemessenen Alimentation und weil wir ja so gute und wichtige Arbeit leisten freiwillig um 3,25% erhöht. Genau diese Erhöhung will man jetzt mit dem Ergebnis der Tarifverhandlungen koppeln - die ja auch wieder, gesetzlich festgelegt, Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation ist. Man beißt sich hier also einfach in den Schwanz und das macht keinen Sinn.

Vergleicht man jetzt Thüringen mit Sachsen ergeben sich für TH 3,25% * 1,462% * 5,5% = 10,52% und in SN 4,1% * 4,76% * 5,5% = 15,05%. Das sind einfach mal 5% mehr mit der gleichen Begründung (Abstandsgebot, Alimentation) für die Erhöhung vom 1.1.23 bis 1.2.25 , in SN sogar nur vom 1.1.24 - 1.2.25.

Das die Sonderzahlung verrechnet wird sehe ich ja noch ein, alleine weil der Staat nur 3.000€ steuerfrei zulässt. Aber das andere ist einfach hahnebüchen. Die GdP hat schon reagiert (https://www.gdp.de/gdp/gdpth.nsf/id/DE_Info-02-2024?open&ccm=000), aber so richtig viel versprechend sieht das nicht aus. Hoffen wir mal, dass auf Grund des Wahljahres die Linken und Grünen der Frau Taubert nachhelfen...

Sicherlich muss das Geld irgendwoher kommen, aber es kann nicht  sein, dass andere Bereiche so leicht gebacken kommen und wir nicht. Bei Diätenerhöhungen fragt doch auch keiner nach, wie das finanziert werden soll...

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #68 am: 12.02.2024 09:26 »
Den aktuellen Stand, nach Ende des letzten Fristablauf vom 07.02., zu erfahren, wäre nun natürlich interessant, gerade im Hinblick auf die Neuigkeiten aus Sachsen. Eventuell nimmt der TBB dies als Ansporn und Begründung gegenüber dem Finanzministerium um an dem letzten Entwurf noch etwas zu ändern.

Wir können nur hoffen.....

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #69 am: 12.02.2024 10:42 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/statement-zum-thueringer-besoldungsanpassungsgesetz-im-jahr-2024-und-2025/

Befürchte ja, dass die Antwort vor den News aus Sachsen verfasst wurde.

Hat da jemand schon Infos? Ich melde mich, sobald ich etwas weis. Vielleicht ist ja jemand schneller.

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #70 am: 12.02.2024 13:09 »
Der Gesetzentwurf ist, wie wir hören, bereits in Gewerkschaftskreisen unterwegs und wir haben auch schon anonyme Rückmeldung erhalten, unsere Prognoserechnung sei vollständig richtig. Wir bitten dennoch um Zusendung des Gesetzentwurfs, gerne auch anonym:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/th/index.html

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #71 am: 12.02.2024 13:17 »
Ich hoffe sie ist lediglich richtig auf Grund des Entwurfs und nicht, weil die Gewerkschaften es befürworten :).

Engel84

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #72 am: 12.02.2024 13:37 »
Sollte es wirklich zu keiner Verbesserung des hier vorliegenden
Entwurfs des TFM vom 26.01.2024, insbesondere nach der
deutlich verbesserten Situation in Sachsen !!!,
kommen, ist der Auszug der Thüringer SPD aus dem Landtag nach der Lantagswahl, fasst schon sicher.
Frau Taubert sollte bedenken das die Thüringer Beamte und
Ihre Familien auch Wähler sind.

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #73 am: 12.02.2024 14:32 »
Ich hoffe sie ist lediglich richtig auf Grund des Entwurfs und nicht, weil die Gewerkschaften es befürworten :).

ja :-)

ersetze "richtig" durch "korrekt"

cyrix42

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #74 am: 12.02.2024 23:00 »
Frau Taubert sollte bedenken das die Thüringer Beamte und
Ihre Familien auch Wähler sind.

Rein interessehalber: Wie viele Beamte und wahlberechtigte Familienmitglieder gibt es denn in Thüringen? Und wie viele haben davon bisher SPD gewählt? Ist das tatsächlich eine relevante Gruppierung; oder könnte man ggf. mehr Wählerstimmen erhalten, indem man Beamten-Bashing betreibt?