Wie bereits oben geschrieben wurde, wurde der GE des ThürBesG 2024/2025 heute im Kabinett behandelt und auch beschlossen. Jetzt kommt die Anhörung der Verbände, welche viel aufschreiben (oder auch nicht) und am Ende ohnehin nichts von Bedeutung übernommen wird. Dann kommt die Rechtsprüfung - welche in den Vorjahren einschließlich der vormals verfassungswidrigen Thüringer Besoldungsgesetze von 2008 bis 2019 (und auch hiernach) - immer inhaltlich beanstandungsfrei vom Justizministerium erfolgte (durchgewunken). Dann kommt der 2. KD und die Einbringung in den TLT. Die Einbringung in den TLT wird allein vom zeitlichen her im April-Plenum erfolgen. Dann wird der GE im Rahmen der 1. Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin (TFM) eingebracht und erläutert, das man mit dem aktuellen ThürBesG 2024/2024 alles besser, moderner und viel näher an der Lebenswirklichkeit gemacht habe. Zudem muss man auch bei den Personalkosten und deren Höhe genau aufpassen, da wir hier ja über die Verwendung von Steuergeldern reden. Dann werden sich einzelne Abgeordnete vor der weitestgehend leeren Regierungsbank und den gelichteten Abgeordnetenreihen vielleicht für die gute Arbeit der Beamten und Richter bedanken und betonen, wie wichtig es in den jetzt so unsicheren Zeiten ist, über einen gut funktionierenden öD. und Beamtenapparat sowie über eine unabhängige Justiz zu verfügen. Von daher ist der eingebrachte GE zum ThürBesG 2024/2025 auch eine Wertschätzung ggü. den Beschäftigten. Dann wird Ausschussüberweisung (HuFA) beantragt, bei der der sich alle schon auf die interessante Diskussion in der anstehenden Ausschussberatung freuen werden. Im Ausschuss selbst - weitestgehende Monologisierung der Regierungsvertreterin mit dem Hinweis, dass das Gesetz doch bitteschön noch vor der Sommerpause beschlossen werden muss, da sonst alles (verfassungsrechtlich) nicht mehr passen würde und überhaupt stehen ja bald Landtagswahlen an und da könne man dann ja ohnehin nichts mehr beschließen. Daher wird schriftliche Anhörung beschlossen. Auswertung der Anhörung und Beschlussfassung im nächsten HuFA. Beschlussempfehlung zur Annahme des Regierungsentwurfes. Im Juni-Plenum erfolgt dann die 2. Lesung mit ein paar mehr oder weniger warmen Worten und hiernach die Verkündung im GVBl.
So oder so ähnlich wird es laufen.
Das Alimentationsprinzip wird aufgrund der Einbeziehung des Partnereinkommens ("Alimentativer Ergänzungszuschlag") im Hinblick auf eine verfassungskonforme Besoldung so - wie es einmal war und auch vom Bundesverfassungsgericht in seiner Leitentscheidung vom 04.05.2020 - 2 BvL 4/18 - beschrieben wurde - dann nicht mehr existieren. Die vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist, zumindest für unseren Dienstherrn, in weiten Teilen für die Galerie. Differenzen zum Grundsicherungsniveaus als absolute Besoldungsuntergrenze werden künftig allein im Rahmen der Berücksichtigung des Partnereinkommens ausgeglichen. Verdient der Partner über die jährlich neu zu bestimmende Grenze, passt alles. In der Tabelle für die Grundbesoldung oder beim Familienzuschlag für die Kinder läuft da nix (mehr). Das sollte jedem bewusst sein.
Wer damit ein verfassungsrechtliches Problem hat (Was hat bitteschön das Partnereinkommen mit einer verfassungskonformen Alimentation als qualitätssicherndes Merkmal zu tun?), muss den Klageweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschreiten. Der Einfallsreichtum des Dienstherren lässt in diesem Zusammenhang hoffen, dass auch erstmalig ernannte Beamte oder Richter hier noch bis zu ihren Ruhestand ihre Freude haben werden.