Autor Thema: [TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen  (Read 43154 times)

SwenTanortsch

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #90 am: 18.02.2024 23:12 »
Leider nichts neues, dafür eine interessante „Kleine Anfrage“ im Parlament. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt dazu.

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95926/verfassungsgemaesse_alimentation_der_thueringer_beamten_im_jahr_2024.pdf

Es ist zu vermuten, dass die Antworten in etwa wie folgt aussehen werden:

Zu 1) Die Thüringer Besoldung ist (nach Ansicht der Landesregierung) im Jahr 2024 auf's Ganze gesehen verfassungskonform. Sie erfüllt für das ganze Jahr 2024 die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer amtsangemessenen Alimentation.

Zu 2) Die Alimentation hat auf das ganze Jahr gesehen amtsangemessen zu sein, um den aktuellen Bedarf der Bediensteten zu decken. Zu allem Weiteren s. die Antwort auf die Frage 1.

Zu 3) Das Mindestabstandsgebot ist ein wichtiger Teil, der bei der Prüfung der zu beachtenden amtsangemessenen Alimentation zu betrachten ist. Ihm ist die Landesregierung in der Vergangenheit jederzeit genauso wie aktuell sachgerecht nachgekommen. Zu allem Weiteren s. die Antwort auf die Frage 1.

Zu 4) s. die Antwort auf die Frage 3.

Vielmehr ist vom TFM nach Maßgabe seiner Antworten aus der Vergangenheit nicht zu erwarten, was nicht heißt, dass die Anfrage nicht sinnvoll wäre.

mD046

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #91 am: 19.02.2024 09:24 »
Leider nichts neues, dafür eine interessante „Kleine Anfrage“ im Parlament. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt dazu.

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95926/verfassungsgemaesse_alimentation_der_thueringer_beamten_im_jahr_2024.pdf

Und selbst diese Anfrage ist bereits vom 05.02.2024 - heute also 14 Tage alt.
Wer weiß, wann darauf eine Antwort kommt..

Atzinator

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #92 am: 19.02.2024 15:22 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnisse-tv-l-auf-beamtenbesoldung/

Im Telefonat mit meiner Gewerkschaft war leider kein Rankommen an die Infos, da es in diesem Stadium noch viel zu früh sei. Außerdem lägen Sie nur dem DGB als Dachverband vor. Hat jemand diese Infos erhalten?

unnamed

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #93 am: 20.02.2024 10:23 »
Kurze Frage meinerseits...

Da es ja anscheinend nun doch noch länger dauert, würde ich gerne wissen, wie es dann abläuft.

Angenommen das Gesetz zur Anpassung der Besoldung + Auszahlung des Inflationsausgleiches kommt im Juni (oder noch viel später...) , erhält man dann eine Rückzahlung für die angepasste Besoldung der gesamten Monate im Jahr 2024?

Von welchem realistischen Zeitraum kann man denn ausgehen bis das Gesetz kommt?

RArbGTH

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #94 am: 20.02.2024 12:56 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnisse-tv-l-auf-beamtenbesoldung/

Im Telefonat mit meiner Gewerkschaft war leider kein Rankommen an die Infos, da es in diesem Stadium noch viel zu früh sei. Außerdem lägen Sie nur dem DGB als Dachverband vor. Hat jemand diese Infos erhalten?

Die Gewerkschaft Strafvollzug hat die Mitgliederinfo des TBB veröffentlicht:

https://bsbd-thueringen.de/2024/02/19/bsbd_informiert/

mD046

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #95 am: 20.02.2024 13:18 »
Kurze Frage meinerseits...

Da es ja anscheinend nun doch noch länger dauert, würde ich gerne wissen, wie es dann abläuft.

Angenommen das Gesetz zur Anpassung der Besoldung + Auszahlung des Inflationsausgleiches kommt im Juni (oder noch viel später...) , erhält man dann eine Rückzahlung für die angepasste Besoldung der gesamten Monate im Jahr 2024?

Von welchem realistischen Zeitraum kann man denn ausgehen bis das Gesetz kommt?

Da vorerst ein Beginn der Erhöhung der bezüge ab 01.11.24 in Aussicht steht, ist folglich eine rückwirkende Zahlung nicht gegenständlich.

Sollte ein Ergebnis wie in Sachsen z.B. erfolgen, dass zum 01.01.24 eine Erhöhung der Bezüge vorgesehen ist, dann würde es eine rückwirkende Auszahlung der Bezüge im jeweiligen Differenzbetrag erfolgen.

Realistischer Zeitraum...in Thüringen zieht sich sowas auch gerne (erfahrungsgemäß) über die Sommerpause hinweg. Grundsätzlich ist aber immer alles möglich.

Die nächste Tagung des HuFA ist z.B. der 08.03.2024. Da dieser Ausschuss ohnehin nur einmal im Monat tagt, kann man sich das ungefähr ausmalen wie lange es dauern könnte. Sprich, zunächst müssen die Gerwekschaften fertig werden mit iher Zuarbeit. Dann folgt wieder eine Abstimmung mit dem TFM. Daraufhin muss der Entwurf dann dem HuFA überwiesen werden. Dieser bringt den dann zu gegebener Zeit in die Plenarsitzung des Landtages ein und hier sind wir in der letzten Instanz gelandet, welche dem gesetz noch Zustimmen muss. Ab hier ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, wann das Ergebnis auch bei uns auf dem Konto ankommt.

RArbGTH

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #96 am: 20.02.2024 13:33 »
https://thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/24-2024

Durchs Kabinett ist der Entwurf schon mal durch. Für mich liest es sich so, dass die Regierung offenbar vorhat, den Entwurf mit Anrechnung und inkl. dem tollen "alimentativen Ergänzungszuschlag" ins Parlament einzubringen...  >:(

semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #97 am: 20.02.2024 13:53 »
https://thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/24-2024

Durchs Kabinett ist der Entwurf schon mal durch. Für mich liest es sich so, dass die Regierung offenbar vorhat, den Entwurf mit Anrechnung und inkl. dem tollen "alimentativen Ergänzungszuschlag" ins Parlament einzubringen...  >:(

Man kann nur hoffen, dass die Parlamentarier zu Vernunft kommen werden und diesen Unsinn nicht mitmachen. Erst die Herdprämie abschaffen und dann wieder einführen von genau den gleichen Parteien? Baue auf und reiße nieder, dann hast du Arbeit immer wieder. Anders kann ich mir das nicht mehr erklären. Auch ist es wieder nur ohne Ende Bürokratie. Wer eine Herdprämie einführen möchte, der hat m.E. nichts aber auch gar nichts mehr in einer Regierung zu suchen. Im September kann das ja jeder mit sich ausmachen aber ich weiß zumindest schon mal wen ich nicht mehr wähle. 

semper fi

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #98 am: 20.02.2024 14:00 »
Kurze Frage meinerseits...

Da es ja anscheinend nun doch noch länger dauert, würde ich gerne wissen, wie es dann abläuft.

Angenommen das Gesetz zur Anpassung der Besoldung + Auszahlung des Inflationsausgleiches kommt im Juni (oder noch viel später...) , erhält man dann eine Rückzahlung für die angepasste Besoldung der gesamten Monate im Jahr 2024?

Von welchem realistischen Zeitraum kann man denn ausgehen bis das Gesetz kommt?

Da vorerst ein Beginn der Erhöhung der bezüge ab 01.11.24 in Aussicht steht, ist folglich eine rückwirkende Zahlung nicht gegenständlich.

Sollte ein Ergebnis wie in Sachsen z.B. erfolgen, dass zum 01.01.24 eine Erhöhung der Bezüge vorgesehen ist, dann würde es eine rückwirkende Auszahlung der Bezüge im jeweiligen Differenzbetrag erfolgen.

Realistischer Zeitraum...in Thüringen zieht sich sowas auch gerne (erfahrungsgemäß) über die Sommerpause hinweg. Grundsätzlich ist aber immer alles möglich.

Die nächste Tagung des HuFA ist z.B. der 08.03.2024. Da dieser Ausschuss ohnehin nur einmal im Monat tagt, kann man sich das ungefähr ausmalen wie lange es dauern könnte. Sprich, zunächst müssen die Gerwekschaften fertig werden mit iher Zuarbeit. Dann folgt wieder eine Abstimmung mit dem TFM. Daraufhin muss der Entwurf dann dem HuFA überwiesen werden. Dieser bringt den dann zu gegebener Zeit in die Plenarsitzung des Landtages ein und hier sind wir in der letzten Instanz gelandet, welche dem gesetz noch Zustimmen muss. Ab hier ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, wann das Ergebnis auch bei uns auf dem Konto ankommt.

Ich gehe mal davon aus, dass erst im Plenum über den Gesetzesentwurf debattiert wird und dann die Überweisung in den HuFa kommt. Plenum ist aber erst wieder am 13.-15.03, also scheidet der 08.03. erstmal aus m.E..  Dann ist Ostern und im Mai ja auch noch viele Feiertage und die "Wahlkreiswochen" wie Urlaub im Parlament ja so schön heißt, da wäre HuFa nur noch am 19.04. und dann erst wieder am 31.05.. Dann gibt es noch 2 mal Plenum kurz hintereinander in den ersten beiden Juni Wochen und dann sind Parlamentsferien bis Anfang August. Also ich bin mal gespannt.

RArbGTH

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #99 am: 20.02.2024 14:28 »
https://thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/24-2024

Durchs Kabinett ist der Entwurf schon mal durch. Für mich liest es sich so, dass die Regierung offenbar vorhat, den Entwurf mit Anrechnung und inkl. dem tollen "alimentativen Ergänzungszuschlag" ins Parlament einzubringen...  >:(

Jetzt auch vom TFM bestätigt:

https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-soll-im-freistaat-auch-auf-beamtinnen-beamte-richterinnen-richter-sowie-versorgungsempfaengerinnen-und-versorgungsempfaenger-uebertragen-werden

mD046

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #100 am: 20.02.2024 15:11 »
Kurze Frage meinerseits...

Da es ja anscheinend nun doch noch länger dauert, würde ich gerne wissen, wie es dann abläuft.

Angenommen das Gesetz zur Anpassung der Besoldung + Auszahlung des Inflationsausgleiches kommt im Juni (oder noch viel später...) , erhält man dann eine Rückzahlung für die angepasste Besoldung der gesamten Monate im Jahr 2024?

Von welchem realistischen Zeitraum kann man denn ausgehen bis das Gesetz kommt?

Da vorerst ein Beginn der Erhöhung der bezüge ab 01.11.24 in Aussicht steht, ist folglich eine rückwirkende Zahlung nicht gegenständlich.

Sollte ein Ergebnis wie in Sachsen z.B. erfolgen, dass zum 01.01.24 eine Erhöhung der Bezüge vorgesehen ist, dann würde es eine rückwirkende Auszahlung der Bezüge im jeweiligen Differenzbetrag erfolgen.

Realistischer Zeitraum...in Thüringen zieht sich sowas auch gerne (erfahrungsgemäß) über die Sommerpause hinweg. Grundsätzlich ist aber immer alles möglich.

Die nächste Tagung des HuFA ist z.B. der 08.03.2024. Da dieser Ausschuss ohnehin nur einmal im Monat tagt, kann man sich das ungefähr ausmalen wie lange es dauern könnte. Sprich, zunächst müssen die Gerwekschaften fertig werden mit iher Zuarbeit. Dann folgt wieder eine Abstimmung mit dem TFM. Daraufhin muss der Entwurf dann dem HuFA überwiesen werden. Dieser bringt den dann zu gegebener Zeit in die Plenarsitzung des Landtages ein und hier sind wir in der letzten Instanz gelandet, welche dem gesetz noch Zustimmen muss. Ab hier ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, wann das Ergebnis auch bei uns auf dem Konto ankommt.

Ich gehe mal davon aus, dass erst im Plenum über den Gesetzesentwurf debattiert wird und dann die Überweisung in den HuFa kommt. Plenum ist aber erst wieder am 13.-15.03, also scheidet der 08.03. erstmal aus m.E..  Dann ist Ostern und im Mai ja auch noch viele Feiertage und die "Wahlkreiswochen" wie Urlaub im Parlament ja so schön heißt, da wäre HuFa nur noch am 19.04. und dann erst wieder am 31.05.. Dann gibt es noch 2 mal Plenum kurz hintereinander in den ersten beiden Juni Wochen und dann sind Parlamentsferien bis Anfang August. Also ich bin mal gespannt.

So wie es gerade aussieht, kann man nur hoffen, dass noch debattiert wird und auch eine verändertes positives Ergebnis erzielt wird..

accipiter

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #101 am: 20.02.2024 17:35 »
Wie bereits oben geschrieben wurde, wurde der GE des ThürBesG 2024/2025 heute im Kabinett behandelt und auch beschlossen. Jetzt kommt die Anhörung der Verbände, welche viel aufschreiben (oder auch nicht) und am Ende ohnehin nichts von Bedeutung übernommen wird. Dann kommt die Rechtsprüfung - welche in den Vorjahren einschließlich der vormals verfassungswidrigen Thüringer Besoldungsgesetze von 2008 bis 2019 (und auch hiernach) - immer inhaltlich beanstandungsfrei vom Justizministerium erfolgte (durchgewunken). Dann kommt der 2. KD und die Einbringung in den TLT. Die Einbringung in den TLT wird allein vom zeitlichen her im April-Plenum erfolgen. Dann wird der GE im Rahmen der 1. Lesung  durch die zuständige Regierungsvertreterin (TFM) eingebracht und erläutert, das man mit dem aktuellen ThürBesG 2024/2024 alles besser, moderner und viel näher an der Lebenswirklichkeit gemacht habe. Zudem muss man auch bei den Personalkosten und deren Höhe genau aufpassen, da wir hier ja über die Verwendung von Steuergeldern reden. Dann werden sich einzelne Abgeordnete vor der weitestgehend leeren Regierungsbank und den gelichteten Abgeordnetenreihen vielleicht für die gute Arbeit der Beamten und Richter bedanken und betonen, wie wichtig es in den jetzt so unsicheren Zeiten ist, über einen gut funktionierenden öD. und Beamtenapparat sowie über eine unabhängige Justiz zu verfügen. Von daher ist der eingebrachte GE zum ThürBesG 2024/2025 auch eine Wertschätzung ggü. den Beschäftigten. Dann wird Ausschussüberweisung (HuFA) beantragt, bei der der sich alle schon auf die interessante Diskussion in der anstehenden Ausschussberatung freuen werden. Im Ausschuss selbst - weitestgehende Monologisierung der Regierungsvertreterin mit dem Hinweis, dass das Gesetz doch bitteschön noch vor der Sommerpause beschlossen werden muss, da sonst alles (verfassungsrechtlich) nicht mehr passen würde und überhaupt stehen ja bald Landtagswahlen an und da könne man dann ja ohnehin nichts mehr beschließen. Daher wird schriftliche Anhörung beschlossen. Auswertung der Anhörung und Beschlussfassung im nächsten HuFA. Beschlussempfehlung zur Annahme des Regierungsentwurfes. Im Juni-Plenum erfolgt dann die 2. Lesung mit ein paar mehr oder weniger warmen Worten und hiernach die Verkündung im GVBl.

So oder so ähnlich wird es laufen.

Das Alimentationsprinzip wird aufgrund der Einbeziehung des Partnereinkommens ("Alimentativer Ergänzungszuschlag") im Hinblick auf eine verfassungskonforme Besoldung so - wie es einmal war und auch vom Bundesverfassungsgericht in seiner Leitentscheidung vom 04.05.2020 - 2 BvL 4/18 - beschrieben wurde - dann nicht mehr existieren. Die vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist, zumindest für unseren Dienstherrn, in weiten Teilen für die Galerie. Differenzen zum Grundsicherungsniveaus als absolute Besoldungsuntergrenze werden künftig allein im Rahmen der Berücksichtigung des Partnereinkommens ausgeglichen. Verdient der Partner über die jährlich neu zu bestimmende Grenze, passt alles. In der Tabelle für die Grundbesoldung oder beim Familienzuschlag für die Kinder läuft da nix (mehr). Das sollte jedem bewusst sein.

Wer damit ein verfassungsrechtliches Problem hat (Was hat bitteschön das Partnereinkommen mit einer verfassungskonformen Alimentation als qualitätssicherndes Merkmal zu tun?), muss den Klageweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschreiten. Der Einfallsreichtum des Dienstherren lässt in diesem Zusammenhang hoffen, dass auch erstmalig ernannte Beamte oder Richter hier noch bis zu ihren Ruhestand ihre Freude haben werden.


Atzinator

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #102 am: 20.02.2024 17:55 »
Die Änderung, die allgemeine Zulage des mD auf den gD anzugleichen, ist aber neu? So habe ich es zumindest verstanden - würde dann im Rechner hier den Haken ob mD oder gD ja erübrigen.

Sind ja immerhin noch mal ganze 30€ netto mehr, wuhuuuu. Und macht den Aufstieg 30€ netto unattraktiver ;).

Ist dann der Grundschullehrer der einzige, der keine 105€ Amtszulage erhält...

Zur im Haushalt eingestellten Änderung der Erschwerniszulage wurde nichts berichtet, oder?

Jeremeier

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« Antwort #103 am: 21.02.2024 08:34 »
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Der Obelix

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
« Antwort #104 am: 21.02.2024 09:07 »
Konsequent zu Ende gedacht müsste das Land zum einen eine Vermittlungsstelle einrichten, die für die Beamten und Beamtinnen einen geeigneten finanziell Leistungsfähigen Partner/in sucht.

Des Weiteren müsste es eine rechtliche Unterstützung dafür geben, dass man gegen den Partner/in rechtlich vorgehen kann, wenn dieser keine 20.000 € verdient.

Dies wäre im Übrigen öffentlich rechtlich viel Einfacher. Verwaltungsakt mit Zwangsgeldandrohung durch eine Behörde, dann hat der Eheteil auch keine Schuld und kann diese auf das Land abgeben.

Das Land sorgt dann im Wege des Verwaltungszwangs dafür, dass Geld verdient wird. WIn WIN auch hier wieder!