Aus dem Gesetzesentwurf kopiert:
(1) Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge, deren Dienstverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und die im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge hatten, erhalten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Jahr 2024 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro.
Da du aber ja bereits ab Mai 2023 monatlich, bis Dezember 2023, Inflationsausgleichszahlungen erhalten haben solltest (Höhe je nach Familienstand), sollte sich die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro um die bereits in 2023 gezahlten Beträge verringern.
Angenommen du bist single, ohne Kinder, dann solltest du für 2023 monatlich 83,33 Euro erhalten haben. Mai bis Dezember = 8 Monate x 83,33 Euro = 666,64 Euro.
3.000 - 666,64 = 2.333,36 Euro (die du bei oben genannten Voraussetzungen erhalten solltest).