Hallo liebe Forenmitglieder,
Leider habe ich hierzu keine Antwort finden können, daher versuche ich mein Glück bei euch:
Ich arbeite auf Minijobbasis bei der Caritas, Vertrag nach Anlage 33, S8b und habe laut Vertrag die minimale wöchentliche Arbeitszeit, die möglich ist (arbeite aber zum Teil auch mehr). Wie verhält es sich hier mit den Stufenlaufzeiten? Sind diese genauso zu berechnen wie bei anderen Teilzeitbeschäftigten oder greift hier der §13 Abs. 2 S. 2 (Stufen der Entgelttabelle: 2 Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden.)? Vielen Dank im Voraus und grüße aus dem Norden!