Autor Thema: korrekte Eingruppierung Fachbereichsleitung Kind-Jugend-Schule  (Read 4043 times)

La

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Hallo zusammen,

meine bisherige Eingruppierung als stellvertretende Fachbereichsleitung Kind-Jugend-Schule (19 Einrichtungen, 140 Mitarbeiter, 800 Kinder in der Schulkindbetreuungs-Einrichtungen) lag in Anlage 33 S15 SuE.

Seit April diesen Jahres habe ich die Tätigkeiten und Aufgabengebiete als Fachbereichsleitung übernommen und teile mir diese Stelle mit einer weiteren Kollegin.
Die Eingruppierung wurde allerdings nicht angepasst (Vorgänger war in Anlage 33 SuE S18), sodass ich die geschäftsführenden Vorstände in einem Gespräch aufgefordert habe, meine Eingruppierung zu prüfen, anzupassen und ggf. zu korrigieren. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Verband in Verschmelzung mit einem anderen Verband, weshalb man mich und meine andere Kollegin erstmal mit einer Anpassung vertröstete (führen zu zweit den Fachbereich als Fachbereichsleitungen).

Aufgrund des Aufgabengebietes, des Gesamtumsatzvolumens, der Handlungsvollmacht und somit dem Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich, fragte die Geschäftsführung nun bei der arbeitsrechtlichen Kommission zur ordentlichen Eingruppierung von uns Fachbereichsleitungen an. Uns gegenüber verwiesen die GF immer wieder auf Prüfung durch den Rechnungshof und das die Eingruppierungsmatrix dieser Stand halten müsse.

Von der arbeitsrechtlichen Kommission erhielten sie die Antwort, dass mein Studium Master of Arts (Medien- und Bildungsmanagement, Pädagogische Hochschule = hochschulwissenschaftlicher (universitärer) Bildungsabschluss) nicht der einem Sozialpädagogen entspricht und man mich somit lediglich in S8b eingruppieren könnte (man bemerke: somit wäre ich unter der Gehaltsgruppe einer Einrichtungsleitung!). Würde ich den Titel Sozialpädagoge tragen, wäre S18 Anlage 33 möglich.
Dass dieses Ergebnis der AK Prüfung nicht ernst zunehmen ist, steht außer Frage.

Die geschäftsführenden Vorstände beschlossen nun in einer adhoc Entscheidung, dass man uns Fachbereichsleitungen (und weitere im Verband) der Anlage 2 aufgrund der Vielzahl der Managementaufgaben zuordnen möchte. Während die Leitung der Psychologischen Beratungsstelle weiterhin in S18 Anlage 33 verbleibt, da diese dort auch als solche genannt ist (Aufgabengebierte sind den unseren gleich, wir haben noch größere Budgetverantwortung), schlug man bei uns und der Fachbereichsleitung der Sozialen Dienste Anlage 2 vor.

Konkret: Anlage 2 EG 3 .

Mal davon abgesehen, dass ich mich lieber in Anlage 33 wiederfinden würde (die Kollegin trägt den Titel Sozpäd. und könnte daher in Anlage 33 S18 eingeordnet werden - widerspricht aber der Annahme der Vorstände, dass sie ein "einheitliches Gesamtgefüge und Gehaltsmatrix schaffen wollen), greift meines Erachtens vermutlich auch eine Gehaltsgruppe höher: Anlage 2 EG 2.
Denn dort ist zu den Tätigkeiten zudem der Bildungsabschluss ( universitärer hochschulwissenschaftlicher Bildungsabschluss) genannt. In EG 3 findet dieser keine Berücksichtigung.
Wärend in EG 3 die Ausbildung keine Rolle spielt, so ist diese in EG 2 Ziffer 12 klar benannt "Mitarbeiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit".

Mir fehlen nun die Argumente auf EG 2 zu bestehen (die Vorstände sehen ihre gehaltliche Eingruppierung zu nah an der unseren... das ist aber m.E. zum einen eine Befindlichkeit oder möglicherweise gar ein Fehler in der Tarifsystemathik.) Die Arbeitsrechtliche Kommission war in dieser Frage unklar, und verwies auf den Kommentar zu Anlage 2. Hierzu habe ich allerdings keinen gefunden.

Nun meine eigentliche Frage:
Bin ich ordentlich und tarifgerecht in Anlage 2 EG 3 AVR eingruppiert? 

Wann und unter welchen Umständen könnte ich auf EG2 verweisen? (Tätigkeiten in herausragendem Maß, von der Organisgrammstruktur sind wir direkt unter den Vorständen, Handlungsvollmacht besteht, Rahmenbedingungen sind m.E. gegeben) liegt diese Entscheidung, ob EG 3 oder EG 2 tatsächlich im Handlungsspielraum der geschäftsführenden Vorstände?
 
Mein Ziel ist es, fair anhand meines Aufgaben- und Verantwortungsgebietes sowie Tarif konform eingruppiert zu sein.

Ich freue mich über eine Einschätzung, einen Tipp zur Vorgehensweise, eigene Erfahrungswerte oder anderes Feedback.

Gruß LA