Autor Thema: Rücknahme Stufenvorweggewährung  (Read 3912 times)

VFA West

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Rücknahme Stufenvorweggewährung
« am: 16.12.2023 21:05 »
Hallo,
welche Gründe kann es geben, dass eine befristete Stufenvorweggewährung vorzeitig beendet wird?
Hat das schon mal jemand erlebt?
Danke.

Tagelöhner

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Antw:Rücknahme Stufenvorweggewährung
« Antwort #1 am: 17.12.2023 08:08 »
Sparzwänge im Personalkostenblock...es gibt viele Gründe, daher behält sich der AG mit einer befristeten ggf. sogar jederzeit widerrufbaren Zulage ja alle Trümpfe auf seiner Seite.

MoinMoin

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Antw:Rücknahme Stufenvorweggewährung
« Antwort #2 am: 17.12.2023 10:36 »
Nur bei einer HG habe ich es bisher erlebt.
Bzw. wenn die Leute dann in der Stufe 6 sind und neu verhandeln müssen.

Ansonsten gilt natürlich auch die mögliche Erkenntnis, dass man den Menschen nicht mehr braucht und nicht mehr mit der Zulage binden muss.
Oder man ihn so gut gebunden hat, dass er auch ohne Zulage bleiben wird.

VFA West

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Antw:Rücknahme Stufenvorweggewährung
« Antwort #3 am: 17.12.2023 11:52 »
Sparzwänge im Personalkostenblock...es gibt viele Gründe, daher behält sich der AG mit einer befristeten ggf. sogar jederzeit widerrufbaren Zulage ja alle Trümpfe auf seiner Seite.
Kann man die Zulage denn anders gestalten? Dass sie jederzeit widerrufbar ist, steht ja direkt im TVöD. Kann man das auch anders machen?

Schade, bei Sparzwängen kann man sich natürlich dann nicht wirklich wehren.

MoinMoin

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Antw:Rücknahme Stufenvorweggewährung
« Antwort #4 am: 17.12.2023 13:14 »
Klar kann man auch einen übertarifliche Zulage draus machen und die Widerruflichkeit ausschließen.
Herrscht ja Vertragsfreiheit😏

VFA West

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Antw:Rücknahme Stufenvorweggewährung
« Antwort #5 am: 17.12.2023 16:57 »
Klar kann man auch einen übertarifliche Zulage draus machen und die Widerruflichkeit ausschließen.
Herrscht ja Vertragsfreiheit😏
Ach, das geht?