Autor Thema: Besoldungsanspruch  (Read 8473 times)

Eireland

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Besoldungsanspruch
« am: 14.12.2023 03:36 »

Wo finde ich die Beiträge zum Besoldungsanspruch (wg. der Sache mit Weihnachts-Urlaubsgeld.....oder gibt es dahingehend noch was anderes?)
Hab erst heute davon erfahren und frage mich, was ich jetzt tun kann?
Widerspruch schreiben?
An wen? Besoldungsstelle oder Personalabteilung?
Wie schreib ich den Widerspruch??
Für welche Jahre?
Geht auch rückwirkend?

Danke!

TorteJones

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #1 am: 14.12.2023 06:16 »
Urlaubs-Weihnachtsgeld ????? Will auch .... und Sonderzulage für frühes Aufstehen

PolareuD

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #2 am: 14.12.2023 07:08 »
Falls das Thema „amtsangemessene Alimentation“ gemeint ist, kannst du in den Sammelthread schauen unter:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Fragen hierzu können und sollen im Diskussionsthread gestellt werden unter:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.8880.html

Eireland

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #3 am: 18.12.2023 12:12 »
Ja, das ist es wohl, was ich meine.

Bastel

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #4 am: 18.12.2023 13:26 »
Ja, das ist es wohl, was ich meine.

Bist du überhaupt beim Bund? Urlaubsgeld gibt es doch schon bald seit 20 Jahren nicht mehr?

Eireland

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #5 am: 18.12.2023 17:43 »
Ja, bin ich, du auch?

xap

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #6 am: 18.12.2023 17:47 »
Dann schreib doch am besten an deine Besoldungsstelle und bitte um Auszahlung des Urlaubsgeldes.

ElaO

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #7 am: 18.12.2023 18:18 »
Bundesbeamte erhalten seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mehr. Dafür wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der jährlichen Bezüge zum 01. Juli 2009 integriert.

Meinst Du nicht, das dein Einspruch ein klein wenig spät kommt? Warum hast Du 2008 keinen Einspruch eingelegt?

emdy

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #8 am: 19.12.2023 01:06 »
Das Weihnachtsgeld ist immer bei deinem direkten Vorgesetzten zu beantragen! Nach Einbindung der Personalvertretung wird ein Besoldunganspruch begründet, soweit der Bundeshaushalt rechtzeitig beschlossen wurde.

was_guckst_du

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #9 am: 19.12.2023 12:08 »
Es klappt nicht nur nicht bei der Ampelregierung, der Unterbau ist auch ahnungslos ;D ;D ;D

...oder zuviel Eireland-Whiskey getrunken?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Rheini

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Antw:Besoldungsanspruch
« Antwort #10 am: 16.01.2024 06:55 »
Urlaubs-Weihnachtsgeld ????? Will auch .... und Sonderzulage für frühes Aufstehen

Und Wegfall der Lohnsteuer .........