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[BR] Besoldungsrunde 2023-2025 Brandenburg
Hanseatenstefan:
--- Zitat von: dortu am 29.12.2023 21:55 ---
--- Zitat von: Hanseatenstefan am 29.12.2023 14:37 ---Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
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Das mehr an Netto kommt durch geänderte Steuerfreibeträge zustande.
Bevor man unnötig rummeckert, kann man auch mal darüber nachdenken wie so etwas praktisch von der Gehaltstelle umgesetzt werden muss. Um solche Zahlungen wie aus dem Tarifabschluss bzw. für Beamte aus dem entsprechenden Gesetz umzusetzen, braucht die Gehaltsstelle selbstverständlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Sowas geht ja nicht auf Knopfdruck. Buchungsschluss in der ZBB (falls man Landesbeamter ist) ist immer der 10. des Vormonats (hier also für Januar 2024 der 10.12.23). Das Gesetz wurde später verabschiedet, konnte somit nicht mehr berücksichtigt werden. Für die entsprechende Programmierung beauftragt soweit mir bekannt ist die ZBB Fremdfirmen, so dass dies ohnehin etwas länger dauert. Daher ist frühstens mit den Märzbezügen damit zu rechnen, dass die IAP auf dem Konto ankommt.
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Dann sollte man auch so ehrlich sein und das so kommunizieren, statt so zu tun als würde das Geld noch im Dezember kommen. Ich muss ja auch ab heute einen um 11,5% höheren Unterhalt bezahlen, die neue Düsseldorfer Tabelle kam auch erst kurzfristig raus, und kann mich nicht damit rausreden, dass das aus überweisungstechnischen Gründen noch bis März dauert. Nach der Unterhaltserhöhung um 10% im letzten Januar bei gerade mal 2,8% Tariferhöhung im letzten Dezember, bin ich echt nicht mehr entspannt, was diese Verschleppungstaktiken bei den Tarifverhandlungen angeht. Das die nicht unter das Ergebnis für die Kommunal- und Bundesbeamten gehen können, war doch schon vorher klar. Das ganz Gewese war eine billige Show, um Zeit zu schinden, damit die Überweisungen erst so spät wie möglich getätigt werden müssen. Sorry, wenn ich da etwas angefressen bin. Ja, es ist ein riesen Apparat und die Umstellung dauert etwas. Das das nun erst im März soweit sein soll, ist aber trotzdem ein Armutszeugnis.
BerndStromberg:
Ein Armutszeugnis ist v.a. die prozentuale Nullrunde für 2024 bei einer hohen zweistelligen Inflation über die letzten 2 Jahre, der gerade mal 2,8% von der letzten Besoldungsrunde gegenüberstehen. Das holen wir nie wieder auf und bedeutet nicht nur dauerhaft weniger Gehalt, sondern auch eine vorweggenommene Pensionskürzung. Dass man die 1:1-Übertragung eines derart schwachen Abschlusses auch noch als Beitrag zur Attraktivität des öD feiert, ist einfach dreist. Hauptsache, das Bürgergeld geht dick zweistellig hoch. Da hilft nur noch Karlsruhe, wann immer man dort auch entscheidet. Geht ja nur um die Qualitätssicherung unseres Staatswesens, da würde ich an deren Stelle auch noch getrost weitere Jahre abwarten….Gleichzeitig gibt dessen ehemaliger Präsident in Interviews Warnungen vor der Zerbrechlichkeit unserer Demokratie aus. Wie lange will man der Bevölkerung eigentlich noch einen schwachen Staat vorsetzen? Bis die wieder nach dem starken Mann ruft? Könnte schon 2024 in Ostdeutschland soweit sein.
Meierheim:
--- Zitat von: dortu am 29.12.2023 21:55 ---
--- Zitat von: Hanseatenstefan am 29.12.2023 14:37 ---Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
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Das mehr an Netto kommt durch geänderte Steuerfreibeträge zustande.
Bevor man unnötig rummeckert, kann man auch mal darüber nachdenken wie so etwas praktisch von der Gehaltstelle umgesetzt werden muss. Um solche Zahlungen wie aus dem Tarifabschluss bzw. für Beamte aus dem entsprechenden Gesetz umzusetzen, braucht die Gehaltsstelle selbstverständlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Sowas geht ja nicht auf Knopfdruck. Buchungsschluss in der ZBB (falls man Landesbeamter ist) ist immer der 10. des Vormonats (hier also für Januar 2024 der 10.12.23). Das Gesetz wurde später verabschiedet, konnte somit nicht mehr berücksichtigt werden. Für die entsprechende Programmierung beauftragt soweit mir bekannt ist die ZBB Fremdfirmen, so dass dies ohnehin etwas länger dauert. Daher ist frühstens mit den Märzbezügen damit zu rechnen, dass die IAP auf dem Konto ankommt.
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Interessant dass Brandenburg die Anpassung des Einkommensteuertarifs zum 1.1.2024 hinbekommen hat. In Bayern war das leider nicht möglich.
Beamter:
--- Zitat von: Meierheim am 31.12.2023 15:16 ---
--- Zitat von: dortu am 29.12.2023 21:55 ---
--- Zitat von: Hanseatenstefan am 29.12.2023 14:37 ---Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
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Das mehr an Netto kommt durch geänderte Steuerfreibeträge zustande.
Bevor man unnötig rummeckert, kann man auch mal darüber nachdenken wie so etwas praktisch von der Gehaltstelle umgesetzt werden muss. Um solche Zahlungen wie aus dem Tarifabschluss bzw. für Beamte aus dem entsprechenden Gesetz umzusetzen, braucht die Gehaltsstelle selbstverständlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Sowas geht ja nicht auf Knopfdruck. Buchungsschluss in der ZBB (falls man Landesbeamter ist) ist immer der 10. des Vormonats (hier also für Januar 2024 der 10.12.23). Das Gesetz wurde später verabschiedet, konnte somit nicht mehr berücksichtigt werden. Für die entsprechende Programmierung beauftragt soweit mir bekannt ist die ZBB Fremdfirmen, so dass dies ohnehin etwas länger dauert. Daher ist frühstens mit den Märzbezügen damit zu rechnen, dass die IAP auf dem Konto ankommt.
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Interessant dass Brandenburg die Anpassung des Einkommensteuertarifs zum 1.1.2024 hinbekommen hat. In Bayern war das leider nicht möglich.
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Kannst von dir und deiner Behörde sprechen.
Auf meiner Abrechnung alles korrekt.
Logio:
Die Landesregierung plant offenbar keine 100-prozentige Übertragung des Tarifergebnisses, sondern eine (positive) Abweichung.
Im laufenden Verfahren zum Nachtragshaushalt 2024 wurde im Ausschuss ein Änderungsantrag durch die Koalition eingereicht. Zitat aus der Begründung:
--- Zitat ---Die regelmäßige Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen ist gesetzlich angeordnet (§ 14 BbgBesG, § 2 Absatz 4 BbgBeamtVG). Zudem erfordert die Anpassung der Dienstbezüge eine Prüfung der brandenburgischen Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien einer amtsangemessenen Besoldung. Im Ergebnis dieser Prüfung besteht für das Jahr 2024 unabhängig von einer Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 auf die Besoldung und Versorgung zusätzlicher Nachsteuerungsbedarf bei der Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Kindern.
Die Landesregierung beabsichtigt daher, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der vorsieht, die Dienst- und Versorgungsbezüge entsprechend vorgezogen so zu erhöhen, dass die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gewährleistet wird.
--- End quote ---
[Hervorhebungen von mir.]
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