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Stufenlaufzeit bei neuer Stelle beim selben AG und selber Gruppe genullt

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Amity182:
Liebe Forenmitglieder,

ich habe mich während der Corona-Pandemie auf eine interne Stelle meiner Universität beworben und bin daraufhin von einem Institut dieser Uni in die Verwaltung der selben Uni gewechselt.

Ich war zuvor als Doktorand in der Gruppe E13, Stufe 3 und hatte noch 2 Monate bis zur Höherstufung in die E13, Stufe 4. Beim Wechsel zur neuen Stelle wurde ich ebenfalls in die E13 eingruppiert. Dabei hat man mir allerdings die bisherige Laufzeit in der Stufe 3, also 34 Monate, aberkannt. Begründet wurde dies damit, dass ich für die neue Stelle ja weniger Erfahrung hätte.

Bald steige ich nun endlich in die Stufe 4 auf. In diesem Zuge frage ich mich aber, ob das "Nullen" der Stufenlaufzeit und auch die dazugehörige Begründung normal bzw. rechtens gewesen ist? Ich habe bisher zu diesem Thema noch nichts vergleichbares finden können. Ich wende mich an euch, da ihr euch natürlich sehr gut in dem Tarifvertrag auszukennen scheint.

Zwischenzeitlich habe ich auch promoviert, der akademischen Grad ist also von M.Sc. auf Dr.-Ing. "angewachsen". Das tut vermutlich nichts zur Sache, ich wollte es aber der Vollständigkeit halber erwähnt haben, falls es doch von Relevanz ist.

cyrix42:
Moin,

Wurde dein Arbeitsverhältnis vor/ mit dem Wechsel in die Verwaltung beendet (inkl. Urlaubsabgeltung) und lag eine Neueinstellung in der neuen Position vor?

Wenn ja, dann war zum Einstellungszeitpunkt zu entscheiden, welche einschlägige Berufserfahrung vorlag. Berufserfahrung ist dabei einschlägig, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt wird. Das war bei dir wahrscheinlich nicht der Fall, sodass wohl keine solche vorlag — und damit nur ein Anrecht auf Stufe 1 bestanden hätte. Wenn dem so war, dann hat man dir mit der Kann-Regelung aus §16 Absatz (2) Satz 4 Teile deiner bisherigen Berufstätigkeit als förderliche Zeiten anerkannt und dich mit Stufe 3 starten lassen. Daran ist dann nichts auszusetzen und lässt sich auch nicht mehr nachträglich anpassen. (Es sei denn natürlich, du hast zuvor schon i.W. die gleichen Aufgaben gemacht wie jetzt, sodass deine damalige Berufstätigkeit einschlägig gewesen ist. Dann wäre Stufe und Stufenlaufzeit beim gleichen Arbeitgeber anzurechnen gewesen.)

Wenn nein, wenn also nicht dein Arbeitsverhältnis als Doktorand geendet hat und also keine Neueinstellung vorlag, sondern dir einfach nur andere Aufgaben übertragen wurden, dann lief die Stufenlaufzeit einfach weiter, bist du nach 2 Monaten in Stufe 4 aufgestiegen und wirst bald + einem Jahr in Stufe 5 gelangen. Ist dies der Fall, kannst du zwar aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist (§37) nur für die letzten 6 Monate das zu wenig gezahlte Entgelt noch einfordern (bzw. einfordern kannst du natürlich mehr, aber Anspruch darauf hättest du nicht mehr); die Stufenlaufzeit würde aber dennoch entsprechend rückwirkend angepasst werden.

MoinMoin:
Die Begründung der Personaler ist tariflicher Unsinn und fast schon betrügerisch zu nennen.
Sofern also nicht, wie von cyrix42 beschrieben, eine echte Neueinstellung vorlag, wurdest du auf gröbste um dein Geld gebracht.

FearOfTheDuck:
Und du solltest unter Fristsetzung und Geltendmachung deiner Ansprüche den AG zur Korrektur auffordern, damit dir nicht noch mehr Kohle verloren geht. Deine Stufenlaufzeit in derselben EG ist nämlich auch bei Stellenwechsel weiter gelaufen, kein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde.

cyrix42:
Es ist durchaus denkbar, dass ein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde, wenn z.B. die befristete Beschäftigung als WiMi regulär auslief und ein Anschluss-Beschäftigungsverhältnis in der Verwaltung gesucht und gefunden wurde… Da wir dazu nichts genaueres wissen, ist es halt unklar.

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