Danke für die Zusammenstellung.
Wenn also der AG in einem Personalgespräch dem MA mitteilen möchte, dass er eine Zulage bekommt, dann sollte dass der Genesung förderlich sein😉
Jein, Nein - auch wenn es "möglich wäre". Jedoch ist es auch aus der
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers heraus zu sehen, dass dieser Termin auf einen späteren Zeitpunkt
nach Ende der AU verlegt werden soll. Denn die Gewährung einer Zulage ist
keineswegs jetzt eine zustimmungspflichtige Angelegenheit, welche die Anwesenheit des Beschäftigten erfordert und dringlicher betrieblicher Natur wäre. Zudem man diese auch etwa via Brief oder zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen kann.
Es kommt aus Fürsorgepflichtabwägungen nicht darauf an, dass es ein "positives Gespräch" wäre das hier z.B. zu einem monetären Vorteil führen würde. Vielmehr ist die Situation so zu bewerten, dass der AN etwa fiktiv beispielsweise durch das Terminbedingte "herausquälen" aus dem Bett, die Anstrengungen beim Anziehen und die Mühen der Anfahrt entweder via öffentlicher Verkehrsmittel oder mit dem Fahrzeug seine Gesundheit
eher verschlechtern würde.
Der Termin wegen einer Zulage oder einem Personalgespräch ist also meiner Bewertung nach defintiv keine "
genesungsförderende Maßnahme", vielmehr ist der Arbeitgeber dazu angehalten den Beschäftigen "
in Ruhe genesen zu lassen".
Zudem hier auch durch die An- und Rückfahrt des Arbeitnehmers gegebenenfalls schon alleine fikitiv
mehr Schaden entstehen kann, etwa durch kurzweilige erkrankungsbedingte bewusstlosigkeit, orientierungslosigkeit, sekundenschlaf, Anstecken von weiteren Personen auf dem Weg und in der Dienststelle, etc. Die Erkrankung, Diagnose bzw. der Grund für die AU selbst geht natürlich den Arbeitgeber
absolut nichts an und ist auch nicht durch diesen zu bewerten oder dergleichen. Es kommt auch nicht darauf an, dass "tatsächlich" ein Schaden entstehen würde, die Gefahr oder einfache abstrakte Annahme eines solchen ist schon ausreichend und regelmäßig anzunehmen.
In diesem Fall, bitte diesen Termin im Sinne aller Beteiligten
verschieben! Selbst wenn der Beschäftigte bereit wäre freiwillig an dem Termin teilzunehmen und sich selbst als "fit genug" bewertet -
verschieben!
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet das schon alleine.