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Befristung

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tcat7:
Guten Morgen, ich habe am 15.10.22 einen Vertrag nach TVöD VKA bekommen, der zunächst bis zum 31.12.23
befristet war. Nun liegt mir eine Verlängerung zur Unterschrift vor
die eine weitere Befristung enthält (bis 31.12.24).Ist diese zulässig? Somit wäre doch eine Gesamtdauer von 2 Jahren überschritten. Oder sind die 2 Jahre hinfällig, weil ein (Schein)grund für die Befristung genannt wurde?

brian:
Wenn es einen Sachgrund gibt, ist auch länger als 2 Jahre möglich.

SiegVibe:
Moin, da es sich um eine Befristung mit Sachgrund handelt und die Grenze bez. der Gesamtdauer von 5 Jahren (§ 30 Abs. 2 TVöD) noch nicht erreicht ist, ist die Befristung zulässig. Die 2-Jahres-Grenze ist aufgrund des Sachgrundes nicht anzuwenden.

brian:
Die Gesamtdauer kann länger sein, nur der einzelne Vertrag nicht.

SiegVibe:

--- Zitat von: brian am 20.12.2023 08:15 ---Die Gesamtdauer kann länger sein, nur der einzelne Vertrag nicht.

--- End quote ---
Ja da hast du recht, steht ja auch nicht im § 30  ;) ... und wenn wir gerade dabei sind, den TE mit zurzeit irrelevanten Informationen zu verwirren, können wir ja noch die Befristungsampel des BAG nennen. Vielleicht magst du das auch noch erläutern.

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